Kapitalerträge, Berufsausbildungskosten Student

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinem Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages 2008 habe ich die 2000€ Berufsausbildungskosten vollständig, wie von mir gewünscht und erwartet, als 2000€ negatives zu versteuerndes Einkommen im Einkommenssteuerbescheid bestätigt bekommen. 2008 hatte ich XXXX€ (über 801€) Kapitalerträge (Zinsen).

Jetzt habe ich für 2009 wieder obigen Antrag gestellt; die Berufsausbildungskosten wurden mit der Höchstgrenze von 4000€ anerkannt. Dieses mal aber hat das Finanzamt Kapitalerträge XXXX-801€ Sparer-Pauschbetrag gerechenet = YYYY € Einkünfte. Und so wurden mir YYYY€ von den 4000€ abgezogen, sodass ich nur noch 4000€ - YYYY€ = ZZZZ€ negatives zu versteuerndes Einkommen hatte.

Meine Frage daher:
Warum ziehen die mir jetzt plötzlich die Zinseinahmen von den (negativen) Berufsausbildungskosten ab? Ich hatte in allen Jahren eine Nichtveranlagungsbescheiningung und meiner Meinung nach sind 8001€ Einkünfte steuerfrei. Ich bin Student und habe sonst keine Einkünfte / kein Bafög.
Vielen Dank und viele Grüße,
Patrick

hallo,
ich weiß leider nicht, ob ich alles richtig verstanden habe. einnahmen unter 8004 euro sind steuerfrei, auf alle fälle, egal, um welche einnahmen es sich handelt. da kommst du ja sicherlich nicht drüber.
dein verlust liegt jedoch nicht bei 4000 euro, sondern bei 4000 euro minus zinseinnahmen, wobei von diesen zinseinnahmen 801 euro steuerfrei sind. im nächsten jahr verdienst du theoretisch 40 000 euro und durch den verlustvortrag musst du dann nur vielleicht 38 000 euro versteuern. (40 000 minus 4000 plus zinseinnahmen).
lg
maria

Hallo Patrick,

bei der Ermittelung eines Verlustvortrags werden alle Einkünfte und Verluste miteinander verrechnet. Also z. B.

-2000 EUR Ausbildungskosten
+100 EUR Zinsertrag > 801 EUR
___________
-1900 EUR Verlust

Es ist richtig, dass ca. 8000 EUR Einkommen im Jahr steuerfrei sind. Allerdings verlangt das Finanzamt ja auch nicht von dir, dass du den Zinsertrag versteuerst.

Aber dein Verlust mindert sich natürlich, wenn du Einnahmen hast. Das würde auch für alle anderen Einnahmeformen gelten (Nebenjob, Mieterträge, Erlöse aus Aktienverkäufen etc.)

Du kannst steuerlich nicht deine Ausbildungskosten geltend machen, sondern nur den Verlust, den du dadurch verursacht. Und der mindert sich um die Einkünfte, die du hast.

Möglich, dass sich zwischen 2008 und 2009 durch die viel diskutierten Gerichtsurteile zu diesem Thema die Rechengrundlage für die Finanzämter verändert hat - daher die unterschiedliche Handhabung.

Viele Grüße
tinastar

Es wird die Summe der negativen Einkünfte vorgetragen. Diese werden natürlich vorher mit positiven Einkünften verrechnet. Falls das in 2008 nicht geschehen ist, hat der Sachbearbeiter möglicherweise einen Feher gemacht.
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages (gut 8000 Euro) liegen sind sie steuerfrei. Das ist richtig. Das hat aber nichts mit dem Verlustvortrag zu tun. Negative Einkünfte werden grundsätzlich in dem Jahr verrechnet, in dem sie entstehen. Nur wenn die Summe der Einkünfte insgesamt negativ ist, kann sie vorgetragen werden. Und da werden positive Einkünfte (z.B. aus Kapitalvermögen) grundsätzlich gegengerechnet.

Hallo Patrick,

Ich bin nicht 100 %ig sicher, wie es richtig sein müsste, aber seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Demnach sollten die Einkünfte aus Kapitalerträgen separat behandelt werden m.E.:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(De…

Ich empfehle Dir, entweder einen formellen Eispruch mit Deinen Fragen/Erwartungen zu formulieren oder den Sachbearbeiter einfach anzurufen und höflich nachzufragen. Ich habe da gute Erfahrungen gemacht. Und eine nachträglich „Verschlechterung“ des Vorjahrs ist seitens des FA ohne Deine Zustimmung nicht möglich, insofern der Bescheid nicht vorläufig erging.

Gruss
Free

Hallo Patrick,

bei der Einkommensteuer werden alle Einkunftsarten - also aus allen Einzelteilen (evtl. auch Vermietung/Verpachtung etc.) zusammengezält bzw. saldiert.

Wenn also bei einer Einkunftsart ein negatives Ergebnis rauskommt und bei einer anderen ein Positives, werden diese beiden Summen saldiert und der Verlustvortrag verringert sich.

Bezüglich der Steuerfreiheit dürften bei der abgegebenen Steuererklärung auch keine Steuern zu zahlen gewesen sein - oder?

Grüße,
Bea

Hallo Patrick,

deiner Fragesatellung entnehme ich, dass die Kapitalerträge > 801,- sind. Da wohl auch keine anderen Einkünfte vorliegen ist also tarifliche Versteuerung der KapEK günstiger. Deshalb Ansatz der KapEK ./. 801, dem Rest (= Einkünfte) werden dann die Verluste gegengerechnet. Würde sich genauso verhalten, wenn z.B. geringer Arbeitlohn oä vorhanden wäre.

Gruß
hjs

HALLO, leider ist der User selbst zur Zeit nich anwesend.Viel Glück hoffentlich von anderer Seite.

Gruss Helmut - in Vertretung Brigitte

Hallo Patrick,
ich kann Dir leider nicht helfen.
Lg Ellen

Hallo Patrick 1989,

wenn keine Befreiung von den Zinseinkünften (Freistell-
ungsantrag) dem FA vorliegt, ziehen sie die Zinserträge
vom Negativeinkommen ab. Dies ist rechtens. Wenn ein
negativer Vortrag vorliegt, hätte man bei höheren Zinser-
trägen einen Einklommensteuerantrag stellen müssen, dann
hätte man die Zinserträge erstattet bekommen, bzw. wird
der Verlustvortrag reduziert. Mit der Nichtveranla-
gungsbescheinigung ist nicht eine Veränderung des Ein-
kommens erledigt, sondern bei Veränderungen muss eine
Einkommenssteuererklärung trotzdenm abgegeben werden.
Die sog. höheren Zinserträge sind so eine Veränderung.
)Ich würde mich mit dem FA in Verbindung setzen um
vielleicht über eine Kulanzregelung zum Ziel zu kommen.

Gruß tilgba

Tut mir leid , da kann ich nicht helfen , MfG Ullrich
Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinem Antrag auf Feststellung des verbleibenden
Verlustvortrages 2008 habe ich die 2000€
Berufsausbildungskosten vollständig, wie von mir gewünscht und
erwartet, als 2000€ negatives zu versteuerndes Einkommen im
Einkommenssteuerbescheid bestätigt bekommen. 2008 hatte ich
XXXX€ (über 801€) Kapitalerträge (Zinsen).

Jetzt habe ich für 2009 wieder obigen Antrag gestellt; die
Berufsausbildungskosten wurden mit der Höchstgrenze von 4000€
anerkannt. Dieses mal aber hat das Finanzamt Kapitalerträge
XXXX-801€ Sparer-Pauschbetrag gerechenet = YYYY € Einkünfte.
Und so wurden mir YYYY€ von den 4000€ abgezogen, sodass ich
nur noch 4000€ - YYYY€ = ZZZZ€ negatives zu versteuerndes
Einkommen hatte.

Meine Frage daher:
Warum ziehen die mir jetzt plötzlich die Zinseinahmen von den
(negativen) Berufsausbildungskosten ab? Ich hatte in allen
Jahren eine Nichtveranlagungsbescheiningung und meiner Meinung
nach sind 8001€ Einkünfte steuerfrei. Ich bin Student und habe
sonst keine Einkünfte / kein Bafög.
Vielen Dank und viele Grüße,
Patrick

Antwort Teil 1:

Eine Nichtveranlagungsbescheiningung
(die ja nur für Zinseinkünfte gilt)
verhindert nicht, dass
positive Einkünfte,
hier die Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag
mit
negativen Einkünften,
hier wegen der vorweggenommenen Werbungskosten
(das sind hier die Berufsausbildungskosten)
beim Einkommensteuerbescheid verrechnet werden.

Antwort Teil 2:

Ein Mindestbetrag von jährlichen Einkünften ist steuerfrei.
Dieser setzt sich aus folgenden Beträgen JE Person zusammen:

  1. Der Grundfreibetrag (war im Jahr 8.004 €)
  2. Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €
  3. 96% von den Krankenkassenbeiträgen (Basisabsicherung)

Dazu kommen - wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind

  • Sparerfreibetrag
  • Arbeitnehmerpauschbetrag
  • Werbungskosten-Pauschbetrag für Versorgungsbezüge 102
  • Behindertenpauschalen
    u.a.w.