Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages 2008 habe ich die 2000€ Berufsausbildungskosten vollständig, wie von mir gewünscht und erwartet, als 2000€ negatives zu versteuerndes Einkommen im Einkommenssteuerbescheid bestätigt bekommen. 2008 hatte ich XXXX€ (über 801€) Kapitalerträge (Zinsen).
Jetzt habe ich für 2009 wieder obigen Antrag gestellt; die Berufsausbildungskosten wurden mit der Höchstgrenze von 4000€ anerkannt. Dieses mal aber hat das Finanzamt Kapitalerträge XXXX-801€ Sparer-Pauschbetrag gerechenet = YYYY € Einkünfte. Und so wurden mir YYYY€ von den 4000€ abgezogen, sodass ich nur noch 4000€ - YYYY€ = ZZZZ€ negatives zu versteuerndes Einkommen hatte.
Meine Frage daher:
Warum ziehen die mir jetzt plötzlich die Zinseinahmen von den (negativen) Berufsausbildungskosten ab? Ich hatte in allen Jahren eine Nichtveranlagungsbescheiningung und meiner Meinung nach sind 8001€ Einkünfte steuerfrei. Ich bin Student und habe sonst keine Einkünfte / kein Bafög.
Vielen Dank und viele Grüße,
Patrick