Kapitalerträge eintragen obwohl unter Freibetrag ?

Hallo zusammen,

müssen Kapitalerträge in die Steuererklärung eingetragen werden,
obwohl diese unter dem Freibetrag von 1602,00 EUR liegen ?

Gruß
beachdiver

müssen Kapitalerträge in die Steuererklärung eingetragen
werden,

obwohl diese unter dem Freibetrag von 1602,00 EUR liegen ?

Nein, soweit es um ESt-Erklärungen ab 2009 geht.

Wenn es allerdings um die Berichtigung bzw. Anrechnung des Abgeltungsteuerbetrages geht (weil z. B. zu wenige Freistellungsaufträge erteilt wurden), dann müssen alle Kapitalerträge eingetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald