Hi,
ein Steuerpflichtiger bekommt seinen Steuerbescheid für 2013. Unklar bleibt die Berechnung der Steuern auf die Kapitalerträge. Hierzu folgende Angaben:
Kapitalerträge: 1.498 Euro
abzgl. Sparer-Pauschbetrag: -801 Euro
Kapitalerträge iSd § 32d Abs. 1 EStG: 697 Euro
Steuer nach § 32d Abs. 1 EStG: 172 Euro (offenbar wurden 2 Euro ausl. Steuern angerechnet)
Soli: 9,46 Euro
Nun die Frage zur Günstigerprüfung. Laut FA beträgt die Einkommensteuerbelastung 22,17%. Würde man die Kapitalerträge hinzufügen, würde der Prozentsatz vielleicht leicht steigen. Es würden doch aber vermutlich weniger als 25% sein. Wieso führt die Günstigerprüfung also nicht zum Erfolg?
Gruß
Ultra