Kapitalerträge und Günstigerprüfung

Hi,

ein Steuerpflichtiger bekommt seinen Steuerbescheid für 2013. Unklar bleibt die Berechnung der Steuern auf die Kapitalerträge. Hierzu folgende Angaben:

Kapitalerträge: 1.498 Euro
abzgl. Sparer-Pauschbetrag: -801 Euro
Kapitalerträge iSd § 32d Abs. 1 EStG: 697 Euro

Steuer nach § 32d Abs. 1 EStG: 172 Euro (offenbar wurden 2 Euro ausl. Steuern angerechnet)
Soli: 9,46 Euro

Nun die Frage zur Günstigerprüfung. Laut FA beträgt die Einkommensteuerbelastung 22,17%. Würde man die Kapitalerträge hinzufügen, würde der Prozentsatz vielleicht leicht steigen. Es würden doch aber vermutlich weniger als 25% sein. Wieso führt die Günstigerprüfung also nicht zum Erfolg?

Gruß
Ultra

Zuerst gibt es noch den „technischen Abzug“ in der Berechnung. Es werden 0,825% abgezogen, um die Vorteile der iterativen Steuerberechnung zu eliminieren. Diese werden dann mit dem Vorteil aus der iterativen Berechnung verglichen und der höhere Wert gilt dann. Kann man eigentlich kaum zu Fuß ausrechnen, ist schon etwas kompliziertere Mathe.

Nachlesen? da brauchst du die EStR und EStH zu 20, 22 und 32 EStG sowie ein bisschen Literatur nebenher.

Hmm… nix verstehen. Klingt aber so, als gebe es zahlreiche Korrekturen, sodass der ausgewiesene Steuersatz in Höhe von 22,17% in der Form wohl nicht als Vergleich herangezogen werden kann? Also würdest du von einem Einspruch (geht ja nur um vielleicht 20 Euro) absehen?

Hallo,
der vom Finanzamt angegebene Steuersatz ist der durchschnittliche Steuersatz. Dieser kann jedoch nicht zur Günstigerprüfung herangezogen werden.
Maßgeblich für die Günstigerprüfung ist der Grenzsteuersatz. Liegt dieser unter 25 % werden die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer unterworfen.

Das ist der Fall, wenn Sie als Alleinstehender ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von z.Zt. unter 15.700 EUR (Grundtabelle) bzw. als zusammen veranlagte Ehegatten von z.Zt. unter 31.400 EUR (Splittingtabelle) haben. Denn bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.700 EUR bzw. 31.400 EUR beträgt der persönliche Grenzsteuersatz - also das, was aufgrund der Progression auf den letzten 1.000 EUR an Steuern lastet - 25 %.

Gruss