Mein Kumpel und ich wollen uns ein bisschen an der Börse versuchen. Optionsscheine um genau zu sein (bitte nicht über OS und das damit verbundene Risiko philosophieren).
Er will dazu das Konto stellen. Problem: Seine Eltern sind im öffentlichen Dienst und bekommen Ortszuschlag. Da mein Freund den Grundfreibetrag noch nie überschritten hat bekommen die Eltern sogar noch einen Zuschlag für ihn. Wenn er also über den Grundfreibetrag von derzeit glaube ich 8004€ kommt verfällt der Zuschlag für die Eltern vollständig!
Kann uns bitte jemand erklären wie Kapitalerträge in den Grundfreibetrag reinzählen?
Zuerst einmal zählt ja das Bruttojahresgehalt rein, als größte Position sozusagen. Aber wie ist das dann bei Kapitalerträgen? Auch Bruttogewinn? Weil theorethisch wird ja gleich schonmal Abgeltungssteuer einfach ohne zu fragen abgezogen? Und zählt der Sparerpauschbetrag auch da mit rein? Ich hab auf zahlreichen Seiten die mir google nannte gesucht und auch was gefunden, aber nie eine klare Aussage sondern nur alles so „vor die Füße geklatscht“ ^^.
Hi Doney,
schwierige Frage, weil die Antwort von mehreren zusätzlichen Infos abhängig ist, die schon sehr in die Privatsphäre gehen.
Um korrekt antworten zu können, müsste man noch folgendes wissen:
Alter des Kumpels
Befindet er sich noch in Ausbildung?
Wo wohnt er? Zuhause? Oder eigene Wohnung?
Sind die Eltern Beamte oder Angestellte, ggfs. Arbeiter im öff. Dienst?
Welches Bundesland?
Welchen Zuschlag meinst Du, wenn Du schreibst: die Eltern bekommen neben dem Ortszuschlag noch einen Zuschlag für ihn? Kindergeld? Oder was?
Meinst Du mit Grundfreibetrag den Betrag, ab dem man dann Einkommensteuer bezahlen würde?
Welches Bruttojahresgehalt? Ausbildungsvergütung?
Grundsätzlich gilt, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen zum Einkommen dazuzählen. Es gilt: Einnahmen des Kalenderjahres abzgl. Sparerfreibetrag bei Alleinstehenden i.H.v. EUR 801.- sind die sog. Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt: Bruttoarbeitslohn (i.d.R.) gleich Einnahmen abzgl. Werbungskosten in tatsächlicher Höhe bzw. abzgl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag i.H.v. 920 EUR gleich Einkünfte.
Die zwei Zahlen (Einkünfte) zusammen ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte (wenn nicht noch mehr Einkünfte da sind). davon gehen dann noch die Sonderausgaben ab (z.B. Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherung, Altersvorsorge etc.). Es verbleibt dann das sog. zu versteuernde Einkommen. Ist dieses unter EUR 7834 ist die Einkommensteuer = 0 EUR. Den Betrag von 7834 EUR nennt man im Steuerrecht den Grundfreibetrag.
Das war „kurz“ mal eine Uebersicht.
Um aber z.B. rauszufinden, ob der Ortszuschlag oder der sonstige Zuschlag, den die Eltern für Deinen Kumpel bekommen, solltet ihr mit den Eltern sprechen, die können dann die notwendigen Informationen bei den Stellen erfragen, die diese Zuschläge auszahlen. In BW wäre das z.B. das Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Ich hoffe, Du kannst mit meiner Antwort etwas anfangen. Viel einfacher lässt sich die Frage leider nicht beantworten, Steuerrecht ist leider ziemlich kryptisch.
ich hatte auch nicht vor, über das Risiko zu philosophieren. Die Menschen spielen auch Lotto, obwohl das rein rational ziemlich dumm ist, aber jeder Versuch, sie davon abzuhalten scheiterte kläglich, also lasse ich es bleiben.
Zur Beantwortung Deiner Fragen:
Es gibt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dort gibt es einen Sparerfreibetrag und Kapitalertragsteuer.
Früher waren sog. Spekulationsgewinne i.d.R. steuerfrei. Das wurde geändert und die Abgeltungssteuer eingeführt. Der Vorteil der Abgeltungssteuer ist, dass die Erträge nicht mehr zwangsläufig in der Steuererklärung angegeben werden müssen, da die Steuer darauf bereits „abgegolten“ ist.
Optionsscheine sind aber keine klassische Kapitalanlage. Insofern greift hier auch kein Sparerfreibetrag und der Überschuss (Ertrag abzgl. Aufwand) fällt voll in den Grundfreibetrag.
Zu Frage 2:
In den Grundreibetrag abgzl. Sparerfreibetrag zählen:
Zinsen aus Guthaben, Einlagen, Investmentanteilen sowie Kapitalforderungen jeder Art,
Fragen Sie doch mal bei einem Bankinstitut oder Bausparkasse nach;dort sitzen Experten. Ansonsten ist mir die Sache zu heikel, wenn alles über ein Fremdkonto abgewickelt werden soll und Manipulierungsmöglichkeiten bestehen.