eine frage, wenn man kein lohn bezieht und keine Steuer zahlt aber Kapitalerträge hat und Kapitalsteuer zahlt, kann man das trotztdem duch die einkommensteuererklärung die Kapitalertragsteuer zurückbekomen.?
ja
Ja das geht.
Mit freundlichen Grüßen
Grundsätzlich ja, Mantelbogen und Anlage KAP ausfüllen!
LG Fred
was heißt grundsätzlich? geht das in manchen Fällen nicht. es ist so. die eheleute leben seit 07.2010 getrennt, sie hat kein einkommen nur das Kind lebt bei ihr und der Mann arbeitet. Auf beide eheleute läuft ein Sparbuch zur Zeit 4.900 Kapitalerträge und 840 Kapitalertragsteuer, Sparfreibetrag 1602. wenn sie es alleine macht, dann bekommt sie ja nicht alles zurück oder?
Grundsätzlich ja, Mantelbogen und Anlage KAP ausfüllen!
LG Fred
holla, jetzt wird es interessant! Im Jahr der Trennung besteht noch das Anrecht auf Zusammenveranlagung. Reicht die Ehefrau eine Erklärung ein, beantragt Sie damit getrennte Veranlagung mit den rechtlich negativen Konsequenzen für den Ehemann (kein Splitting). Da das Sparbuch beiden gehört, muss sie auch nur die Hälfte versteuern, grds. erfolgt dies über eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung. Schick sie doch bitte zu einem Steuerberater, das kostet nicht die Welt (kann man vorher abklären) und man ist auf der sicheren Seite!
CU Fred
das heißt am einfachsten wäre dieses jahr noch eine zusammenveranlagung machen und das Geld teilen.
ganz ehrlich: geh(t) zu einem steuerberater, für diese Plattform ist die Frage zu komplex!
das heißt am einfachsten wäre dieses jahr noch eine
zusammenveranlagung machen und das Geld teilen.
Ja, denn der Sparerfreibetrag gilt immer noch!
Hallo natisergej
Die KapSteuer ist etwas komplizierter. Wenn du Kirchensteuerpflichtig bist und dies nicht bei der Bnk angegeben hast, dann muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Wenn Dein Steuersatz voraussichtlich unter 25% liegt, dann eine Erklärung abgegeben. Wenn der persönliche Steuersatz darunter liegt, wird das „zuviel“ Einbehaltene erstattet.
Hallo,
gerade in diesen Fällen sollte man eine Steuererklärung einreichen, damit man die Steuern zurück bekommt. Aber an die richtigen Kreuzchen auf der Anlage denken.
Gruß