Kapitalerträge ?

Hallo, angenommen es wird eine Steuererklärung angefertigt mit Hilfe eine Steuerberatungsprogrammes (Taxman). Es kommen 300 und ein paar kleine € heraus als Werbungskosten für Kapitalerträge.
Nun sagt aber die Jahresbescheinigung aus, dass es sich lediglich um 100 und ein paar kleine handelt.
Wie kann so eine diskrepanz zu stande kommen?Was gäbe es für Szenarien?

hallo,

ein steuerprogramm lebt auch nur von den „eingaben“ durch den user. also schau mal ins steuerprogramm, was du dort eingegeben hast. annahme: du hast die selben anfallenden kosten mehrfach eingegeben (einmal bei mann, einmal bei frau oder einmal bei zinsen, einmal bei dividenden etc.).

oder du hast einfach zahlen eingegeben, welche „beleglos“ waren.

ich gehe davon aus, das du mit „bescheinigung“ den steuerbescheid vom finanzamt meinst: diese werden nur das anerkennen, was mit beleg „untermauert“ war. fehlende belege führen i.d.R. zur nachfrage und nichtanerkennung bzw. dann zum ansatz der pauschale (51 EUR x 2 Ehegatten = 102 EUR nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 EStG)…

also angaben prüfen, herausfinden was eingegeben wurde, belege suchen, finanzamt anrufen, ggf. einspruch und belege nachreichen.

gruss vom

showbee

okay, soweit klar. Aber was akzeptiert denn das FA als Werbungskosten für Kapitalerträge?z.B.?

hallo,

kontoführungsgebühr, depotgebühr, briefmarken für post mit der bank, schuldzinsen, wenn mit darlehen aktien gekauft wurden etc. pp.

es kommt ganz darauf an, welche anlagen vorliegen. für den standart-fall (sparbuch und ein paar aktien), dürfte die pauschale i.d.R. ausreichend sein.

gruss vom

showbee