Hallo
Hab zwei Fragen:
1.
Wird die Kapitalertragssteuer mit 20 oder 25 % abgezogen?
Ich hab schon überall gesucht, aber nur die beiden Prozentsätze gefunden.
2.
Halbeinkünfteverfahren???
Das findet Anwendung auf Kapitalerträge. (Dividenden!, Veräußerungsgewinne?)
Wenn ich z.B. Aktiengewinne von 1000 € machen, werden nur 500 € versteuert, also ist laut Halbeinkünfteverfahren die Hälfte schon automatisch meins?
Bei der Dividende wird meiner Information die Körperschaftssteuer abgezogen (25%) und die Kapitalertragssteuer (s. 1. Frage), ich nehm hier mal auch 25 % an. D.h. ich bekommen von 100% Dividende lediglich 50%? Also Halbeinkünfteverfahren! Die Hälfte, wobei es bei der Dividende die besonderheit gibt, das ich die Kapitalertragssteuer noch mit meinem Freibetrag von 1421 € verrechnen kann, also evtl. nur die Körperschaftssteuer anfällt, da ich den Rest gleich, oder später vom Finanzamt bekomme.
Kann mir einer mein Wirrwarr entknoten?
danke
Hallo tom,
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Wird die Kapitalertragssteuer mit 20 oder 25 % abgezogen?
wenn sich Fragen nach Besteuerung nur immer so einfach beantworten liesen… hier gilt kommt ganz klar: kommt drauf an bei was sie anfällt und wer sie bezahlen muss.
Ein Blick ins Einkommenssteuergesetz hilft http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/BJNR010…
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Halbeinkünfteverfahren???
Das Halbeinkünfteverfahren rechtfertigt seinen Namen dadurch, dass nach dem Abzug der Körperschaftsteuer von 25 Prozent, die direkt vom Unternehmen an das Finanzamt zu zahlen ist, vom Rest nur noch die Hälfte versteuert wird. Daraus ergibt sich, dass z.B. von 1000 Euro Bruttodividende nach Abzug der Körperschaftsteuer 750 Euro als Bardividende zur Versteuerung übrig bleiben. Davon wird die 20-prozentige Kapitalertragsteuer abgezogen, also 150 Euro. Somit ergibt sich eine tatsächliche Nettodividende von 600 Euro. Von der Bardividende von 750 Euro wird nur die Hälfte, also 375 Euro, zur Steuerberechnung herangezogen. Über die Höhe der Steuersumme entscheidet der individuelle Steuersatz.
Gruß Ivo