Hallo und guten Morgen,
Es geht hier speziell um Sonderausschüttung von Unternehmen und ihre
steuerliche Behandlung.
Diese Art von Ausschüttungen enstehen,wenn eine Kapitalherabsetzung beschlossen wurde,die z.B. aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen
wird und erfolgt in der Regel ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und
Solizuschlag,ergo steuerfrei.
Diese werden dann der depotführenden Bank des Aktionärs gutgeschrieben.
Wie sind nun diese Ausschüttungen bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen ?
Gilt erstmal der aktuelle Sparerfreibetrag und was ist wenn die Ausschüttung höher als die Freibetragsgrenze ist ?
Oder sind sie allgemein als Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren
zu besteuern ?
Vielen Dank für eure Hilfe
MfG dachs2007
Wie sind nun diese Ausschüttungen bei der Einkommenssteuer zu
berücksichtigen ?
Hallo,
gar nicht. Ergibt sich aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG
„Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören … 1. Gewinnanteile (Dividenden), … Die Bezüge gehören nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes als verwendet gelten.“
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
Mfg vom
showbee
Vielen Dank für die Info,aber heißt das jetzt, dass mein Steuerfreibetrag unangetastet bleibt oder wird die Ausschüttung mit angerechnet ?
Vielen Dank
MfG dachs2007
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Tach,
Kapitalrückzahlung ist keine Dividende…in keiner Hinsicht…da es keine Kapitalerträge sind, tangieren sie auch den Sparerfreibetrag nicht