Angenommen zwei Schwestern erben 2010 von der gemeinsamen Mutter Aktien einer Firma, welche hälftig aufgeteilt werden.
Einen Teil dieser Aktien hat die Erblasserin vor 2009 erworben, den anderen Teil nach 2009.
Eine der Schwestern verkauft nun ihren Anteil und muss dafür eine gehörige Summe an Kapitalertragssteuern errichten.
Entspräche es der Richtigkeit wenn sie bei Nachfrage auf der Bank folgende Info bekommen würde:
Erstens wären die ihr 2010 übertragenen und nun verkauften Aktien genau die Aktien welche die Mutter erst 2009 gekauft hätte und sie müsse deshalb dafür Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer entrichten.
Das würde ja dann heissen, die andere Schwester hätte die Akten geerbt welche nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen, weil vor 2009 erworben.
Das wäre dann ja nicht hälftig und gerecht geteilt…oder?
Zweitens wäre der Gewinn so hoch, daher die enorme Höhe der Steuer, weil man den Kurs der Aktie zum Zeitpunkt des Erwerbs für die Gewinnberechnung zu Grunde legt und nicht den Zeitpunkt an dem die Erbschaft angetreten wurde.