Kapitalertragssteuer - Fragen

Hallo Ihr Wissenden!

Person A hat eine Steuerbescheinigung der Postbank erhalten, wonach sie ca. 100 EUR Kapitalertragssteuer gezahlt hat. Der Freistellungsauftrag reichte nicht aus. Nun hat A auch noch an diversen anderen Stellen Geld angelegt. Dumme Frage nun: Wie bekommt A heraus, ob sie die 100 € tatsächlich zahlen musste oder diese beim FA im Rahmen der Steuererklärung geltend machen (zurückholen) kann?

Müsste A eine Aufstellung sämtlicher an sie gezahlter Zinsen machen und dann schauen, ob diese insgesamt die Freigrenze von 2006 überschritten haben?

Und: Wie kann A zukünftig die neuen, gesenkten Freibeträge angemessen verteilen? Wie macht Ihr das?

Da hat man ein bisschen Geld gespart/geerbt und nun sowas … *grummel*

Gruß und Danke

Daisy

Müsste A eine Aufstellung sämtlicher an sie gezahlter Zinsen
machen und dann schauen, ob diese insgesamt die Freigrenze
von 2006 überschritten haben?

Hallo,

genau so und noch mehr: KapESt gibt es zurück, wenn die
Steuer auf das zu versteuernde Einkommen lt. Tarif alle Einkünfte (also incl. Zinseinnahmen die >
Sparerfreibetrag) abzüglich aller abziehbaren Sonderausgaben
und Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnlichen Belastungen
(mal in letzte EStBescheide schauen)

Am einfachsten wird es, wenn man einfach alles in elster.de
mal eingibt und sich das ganze ausrechnen lässt.

Und: Wie kann A zukünftig die neuen, gesenkten Freibeträge
angemessen verteilen? Wie macht Ihr das?

Ist doch völlig egal, wie sie verteilt sind, weil von allen
Einkünften über den Freibeträgen pauschal genausoviel
abgezogen wird.

Mfg vom

showbee

Hallo!

Am einfachsten wird es, wenn man einfach alles in elster.de
mal eingibt und sich das ganze ausrechnen lässt.

Leichter gesagt als getan. Sofern A irgendwann mal kapiert, wo sie im Formular KAP welche Beträge eintragen muss. Gleich nachdem sie etliche Arzt-/Medikamentenrechnungen aussortiert und für das FA kopiert hat, die Nachweise der Versicherungen ebenfalls usw.

A hatte Zinseinnahmen aus einem Sparbuch, mehreren Aktienfonds, Rentenfonds, Bausparverträgen, Aktien (Depot). Muss sie diese Daten alle angeben? Oh Gott!!!

Rätselnde Grüße

Daisy

Hallo,

A hatte Zinseinnahmen aus einem Sparbuch, mehreren
Aktienfonds, Rentenfonds, Bausparverträgen, Aktien (Depot).
Muss sie diese Daten alle angeben? Oh Gott!!!

tja auch wenn das Geld auf der Bank liegt, muss halt nicht nur das Geld arbeiten :smile:.

Als Erleichterung ist seit 2004 jede Bank verpflichtet kostenlos eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach § 24c EStG auszustellen.
Auf dieser ist für alle bei der Bank geführten Konten, Depots, … schön aufbereitet wo was in die Anlage KAP und AUS einzutragen ist.

Diese einfach anfordern, leider neigen die Banken dazu diese nicht freiwillig zuzuschicken sondern lieber die gebührenpflichtigen Erträgnisaufstellungen zu verschicken.

Also nicht vera… lassen.

Grüße Chris

Und wenn die von chris.s beschriebenen „Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG“ da sind,
eine kleine Tabelle machen und zusammenaddieren, was zusammen gehört.
Es darf aber muss kein Excel sein, ordentliche Handschrift geht auch.

Die Jahresbescheinigungen mit Anlage KAP beim FA abgeben.

Grüße JoKu