Kapitalertragssteuer-Freistellungsauftrag

Hallo,

jemand hat im Laufe des Jahres 2009 bei einer Bank Festgeld für ein Jahr angelegt, schaut sich jetzt die Steuerübersicht für 2010 dieses Kontos an und stellt fest, dass bereits Anfang Januar die Kapitalertragssteuer abgeführt wurde weil bisher kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Er erteilt jetzt einen Freistellungsauftrag für 2010. Wird nun die bereits abgeführte Steuer von der Bank wieder zurückgeführt oder geht dies nur noch über die Einkommensteuererklärung?

Gruß
Otto

da muss man mit der Bank reden - aber aus Erfahrung wird hier nichts passieren - es bleibt dann nur noch die ESt-Erklärung und rechtzeitig schon mal für 2011 einen Freistellungsauftrag geben!

E.