Hallo,
Bei Erbgemeinschaft (ca. 1995) hatten wir mehrere Grundstücke unter 3 personen (Ich, Schwester und eine Tante) (gedrittelt) vererbt bekommen.
1998 hatten wir die Grundstücke aufgeteilt, damit jeder komplette grundstücke erhält.
Februar 2008:unsere Tante hat uns (2 Personen: ich und meine Schwester)
Ihre 2 Grundstücke gescheckt (jeweils die 1/2 eines Grundstückes an mich sowie die 1/2 an meine Schwester)
um eine klare Aufteilung zu bekommen, habe ich mit meiner Schwester einen Tauschvertrag der Grundstücke gemacht (bei Notar)
Ich habe mein komplettes Grundstück (Eigentum seit 1998) mit Ihren beiden Hälften (aus der Schenkung Feb. 2008) getauscht.
Somit bin ich nun in Besitz der kompletten Grundstücke aus der Schenkung.
eines der Grundstücke möchte ich jetzt verkaufen da ich bauen möchte. die Frage ist nun die folgende:
-muss ich für den gesamten Veräußerungspreis des Grundstückes Spekulations- bzw. Kapaitalertragssteuer zahlen ?
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oder wird der Tausch angerechnet mit dem Eigentum des vorherigen Grundstückes (seit 1998 also über den 10 Jahren).
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für die 1 / 2 des Grundstücks Steuer zahlen das ich aus Schenkung erhalten habe im Jahre 2008
Für eine Info bin ihnen SEHR SEHR dankbar.