Kapitalertragssteuer

Hallo ihr,

kurze Frage:

Bei Kapitalerträgen aus Beteiligungen *Dividende* wurde bisher ein Verfahren angewandt, welches in etwa so aussieht, richtig oder?

100 DM Dividende

  • 30 DM Körperschaftssteuer
    = 70 DM
  • 17,50 Kapitalertragssteuer
    = 52,50 DM

ergo
bei 30% Steuersatz

30 DM

  • 30 DM Körperschaftssteuer
  • 17,50 DM Kapitalertragssteuer
    = -17,50 DM Erstattung

Gruß
MArco

ja, vereinfacht gesagt, gilt das anrechnungsverfahren (meint die anrechnung der KSt beim anteilseigner) für ausschüttungen des jahres 2001, aber ACHTUNG: viele ausnahmen bei abw. wirtschaftsjahr und ausländischen kap.ges.! die anrechnung bewirkte eine komplettbesteuerung zum EStSatz beim anteilseigner. richtig geschreibselt, wenn man den solz vernachlässigt :wink:

gruss

showbee

Hallo Bee,

der kommt noch dazu, gell… so 7,5% oder?

Gruß
Marco

nene, schon lange her,

1991 und 1992 waren es 3,75%
1993 und 1994 NULL %
1995 bis 1997 waren es 7,5%
ab 1998 sind es „nur“ 5,5%

gruss

der showbee
(der nun keinen bock mehr hat hier zu posten *grins*)

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Hallihallohallöle…

1991 und 1992 waren es 3,75%
1993 und 1994 NULL %
1995 bis 1997 waren es 7,5%
ab 1998 sind es „nur“ 5,5%

Eine Bestätigung mit Vorbehalt. Soli sind 5,5% der erhobenen Steuer, die sozusagen „draufgepackt werden“.

Beispiel:

Steuerpflichtig sind meinetwegen 400DM, aus der Luft mal einen Steuersatz (für irgendeine Steuer) von 25% gegriffen:

100DM wasweißichfürwelche-Steuer
dazu Soli 5,50DM

Insgesamt 105,50DM, die Du dann zu berappen hättest.

Wenn’s nicht stimmt, Bescheid sagen, dann schlage ich meine Umsatz- und Einkommensteuer-Dozenten.

MFG

GM

hi grübel,

Eine Bestätigung mit Vorbehalt. Soli sind 5,5% der erhobenen
Steuer, die sozusagen „draufgepackt werden“.

jaja, so ist das schon, aber eben nur im einfachen fall. beim soli zur einkommensteuer muss man noch paar sachen bedenken (manche freibeträge wirken sich nur über fiktive est auf den soli aus), dann gibs nen freibetrag den man ESt haben kann, wo kein soli drauf kommt etc. bei der soliberechnung zur KSt ganz zu schweigen, das wäre nun zu viel, deswegen wollte ich das thema gar nicht anschneiden …

gruss

vom showbee

Hi showbee…

„Her mer uff damit“…

SolZG (für Nicht-Entziffern-Wollende: Solidaritätszuschlagsgesetz) ist ein Thema für sich, man kann das Ding noch nicht mal richtig definieren. Frage 100 Steruerexperten und Du wirst mindestens 99 verschiedene Antworten bekommen (und der eine, der eine Antwort teilt, sagt das auch nur, weil er es bei einem der 99 so gelernt hat *g*).

Verzweifelte Grüße

GM