Kapitalertragssteuerberechnung Lebensversicherung

Hallo,
wir möchten unsere Lebensversicherung kündigen( vorzeitiger Rückkauf)
Ich hätte gern gewußt, wie sich die Kapitalertragssteuer berechnet bei folgender Situation:
Kapitallebensversicherung abgeschlossen:1.2.2002
monatlicher Beitrag: 39,88€
reguläres Ende: 2013
aktueller Rückkaufwert garantiert: ca. 5200,00 €

Meiner Kenntnis nach wird die Kapitalertragssteuer lediglich auf die Überschüsse berechnet, abzüglich des Freibetrages.
Von der Versicherung haben wir dazu jedoch widersprüchliche Aussagen erhalten.
Mitarbeiterin 1 nannte die uns bekannte Berechnung wie wir sie kennen und gerade geschildert haben
Mitarbeiter/in 2 + 3 sagte uns jedoch, das die Überschüsse(Zinsen) zum Rückkaufwert addiert werden, davon wird der Freibetrag abgezogen, somit entsteht der „Endbetrag“ von dem dann 25% Abgeltungssteuer abgezogen werden.

Das kommt uns jedoch irrsinnig hoch vor und wären in unserem Falle fast 1000 Euro. Also bekämen wir trotz voll eingesetzten Freibetrag( in unserem Fall 1602,00€) nur knapp 4000,00 € ausgezahlt.
Kann das denn sein?
Ich habe zwischenzeitlich noch bei zwei anderen Versicherungsunternehmen nachgefragt. Beide bestätigten mir ebenfalls, das die Kapitalsertragssteuer lediglich auf die Überschüsse anfällt.
Was stimmt denn nun?

Bitte jedoch keine gutgemeinten Ratschläge wie: " nicht kündigen - besser stilllegen" oder " besser auslaufen lassen".

Danke für eine schnelle Antwort

Hallo,

mir scheint da ein Missverständnis vorzuliegen bezüglich „Überschüsse“ und „zu versteuern“.
Der Rückkaufswert enthält zum einen Eure Beiträge und zum anderen Zinsen und Überschussbeteiligungen der Versicherung. Letzteres sind Gewinnanteile, die die Versicherung erwirtschaftet hat und an denen Ihr beteiligt werdet.

Kapitalertragssteuer fällt nur für den Teil an, den Ihr nicht eingezahlt habt. Das sind also Zinsen plus Überschussbeteiligung = der sog. Kapitalertrag (Gewinn/Rendite etc.).

Insofern haben alle recht, denn alle haben dasselbe gemeint und nur anders ausgedrückt.

Von diesem Kapitalertrag - und nur davon - ist die Hälfte zu versteuern nach Eurem aktuellen Steuersatz. Das ist aber nicht die Steuer selbst. Es besteht ein Unterschied zwischen „soundsoviel zu versteuern“ und „soundsoviel Steuern zahlen“.

ALSO:
Ihr habt eingezahlt: 9 Jahre und 6 Monate = ca. 4560,- Euro.
Davon gehen noch Gebühren und Provisionen ab, sagen wir mal 400,- Euro, bleiben 4160,- Euro.
Kriegen sollt Ihr 5200,-, d.h. Ihr habt ungefähr 1000,- Euro Gewinn gemacht. Das ist der Kapitalertrag.
Davon müsst Ihr die Hälfte versteuern, also 500,- Euro.
Bei einem Steuersatz von 25% sind das dann 100,- Euro Steuer, die Ihr zu zahlen habt. Die bekommt Ihr über den Freibetrag spätestens bei der Steuererklärung wieder zurück.
Der Rest wird an Euch ausgezahlt.

Alles klar jetzt?

Herzliche Grüße

J. Schnitzler

ich kenne die deutsche Steuerberchnung leider nicht und kann dir nicht helfen. Vielleicht kann ein das Finazamt da weiterhelfen

Sie haben vor Ablauf der 12-jährigen Mindestlaufzeit den Vertrag beendet durch Kündigung:

Folge: Die im Rückkaufswert enthaltenen Zinsen sind abgeltungssteuerpflichtig, der Verlust ist steuerlich nicht relevant.

Die Lebensversicherung Abgeltungssteuer wird nicht jährlich mit Zufluss der Erträge berechnet, sondern die Steuerbelastung erfolgt erst am Ende der Laufzeit.

Dabei wird der Ertragsanteil, also die Differenz aus Kapitalsumme ( Endkapital ) -_ also nicht nur aus den Überschüssen und eingezahlter Beiträge, besteuert.

Die Lebensversicherung Abgeltungssteuer beträgt wie für andere Anlagen auch 25%. Diese Steuer wird jedoch nur dann berechnet, wenn die Versicherung innerhalb der ersten zwölf Jahre sowie vor dem 60. Lebensjahr des Vertragsinhabers aufgelöst wird. Sofern Anleger jedoch die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren einhalten und die Versicherung erst nach dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, wird die Lebensversicherung Abgeltungssteuer nicht fällig, dann erfolgt die Besteuerung von 50% der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz.

gruß

j türk

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

wie man die Kapitalertragssteuer genau berechnet kann ich Ihnen nicht sagen.

Ich würde allerdings an Ihrer Stelle ein Schreiben aufsetzen wonach laut Bundesgerichtshof ( BGH ) ein höherer Rückkaufswert rauskommt für Sie.
Schauen Sie mal beim bund der versicherten nach dort finden Sie Beispiele. Sonst schicke ich Ihnen Musterschreiben zu. Habe ich für meine eigene Lebensversicherung auch genutzt und habe im Nachhinein sogar noch zusätzlich Geld von meiner Versicherung bekommen.

www.bundderversicherten.de

Oder senden Sie mir eine Mail:

[email protected]

Schöne Grüße

Weiß ich nicht genau. Sorry.

Ich hätte gern gewußt, wie sich die Kapitalertragssteuer
berechnet bei folgender Situation:
Kapitallebensversicherung abgeschlossen:1.2.2002
monatlicher Beitrag: 39,88€
reguläres Ende: 2013
aktueller Rückkaufwert garantiert: ca. 5200,00 €

Das war ja von den Laufzeiten her sowieso steuerschädlich…

Meines Wissens nach:
Auszubezahlende Summe minus eingezahlte Beiträge gleich Überschüsse.
Kapitalertragssteuer auf die Überschüsse unter Abzug etwaiger persönlicher Freibeträge, die KESt wird direkt vom Versicherungsunternehmen abgeführt, es sei denn ein Freistellungsauftrag wird vorgelegt.

Für verbindliche Auskünfte Steuerberater (es geht schließlich um Steuern) oder Finanzamt fragen.

LG Dirk

Hallo,

wenn das geld nicht für lebenswichtige dinge benötigt wird, würde ich die LV beitragsfrei stellen und dann nach ablauf auszahlen lassen. alles andere kostet viel zu viel geld.

chris

Hallo,

die Steuern gelten nur für die Überschüsse, die seperat ausgewiesen werden. Ebenso werden die Steuern ausgewiesen und können im nächsten Jahr über den Ausgleich zurückgehohlt werden.
Gruß
Franjo