Guten Tag,
wie wird bei der Einkommenssteuererklärung die Kapitalertragssteuer behandelt und wie wird diese berechnet?
Angenommen im Devisenmarkt wird zweimal einen Gewinn von 100€ erwirtschaftet und einen Verlust von 50€ gefahren.
Wird die Steuer nur für beide Gewinne berechnet oder werden die Verluste zuvor abgezogen?
Und zu welchem Zeitpunkt wird die Steuer gezahlt?
Sobald ein Geschäft abgeschlossen ist?
Wenn etwas vom Broker zu einer Bank überwiesen wird?
Jeden Monat?
Einmal im Jahr?
Wenn ihr Antworten, Büchervorschläge oder weiterführende Links zu dem Thema habt, würde ich mich sehr freuen. Meine Suche war in der Beziehung nicht gerade von Erfolg gekrönt.
wie wird bei der Einkommenssteuererklärung die
Kapitalertragssteuer behandelt und wie wird diese berechnet?
Angenommen im Devisenmarkt wird zweimal einen Gewinn von 100€
erwirtschaftet und einen Verlust von 50€ gefahren.
Wird die Steuer nur für beide Gewinne berechnet oder werden
die Verluste zuvor abgezogen?
Soweit alles im selben Jahr zu berücksichtigen ist, werden Gewinne mit Verlusten verrechnet. Grundsätzlich bank- bzw. depotintern und nur dann bankübergreifend, wenn man dies bei der Bank, wo die Verluste entstanden, beantragt.
Und zu welchem Zeitpunkt wird die Steuer gezahlt?
Wenn der Gewinn entsteht.
Zugerechnet wird der Gewinn dann, wenn er zufließt.
Wenn ihr Antworten, Büchervorschläge oder weiterführende Links
zu dem Thema habt, würde ich mich sehr freuen. Meine Suche war
in der Beziehung nicht gerade von Erfolg gekrönt.
Zugerechnet wird der Gewinn dann, wenn er zufließt.
Verständlich für hiesige Banken, Versicherungen usw. Die Steuer wird gleich an der Quelle einbehalten.
Aber wie sieht es z.B. bei ausländischen Brokern aus? Diese können nicht für zig verschiedene Länder das Steuerrecht berücksichtigen.
Gruß
Elmar
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zu dem Thema habt, würde ich mich sehr freuen. Meine Suche war
in der Beziehung nicht gerade von Erfolg gekrönt.
Verständlich für hiesige Banken, Versicherungen usw. Die
Steuer wird gleich an der Quelle einbehalten.
zu finden unter „Abgeltungssteuer“
Aber wie sieht es z.B. bei ausländischen Brokern aus? Diese
können nicht für zig verschiedene Länder das Steuerrecht
berücksichtigen.
Bei unbeschränkter Steuerpflicht (Normalfall) werden alle ausländischen Zinsen und Dividenden im Inland versteuert. Es wird die Abgeltungssteuer nacherhoben. Ausländische Quellensteuer ist dabei anrechenbar, jedoch nicht in voller Höhe sondern 0% bis max 15%. Das hängt von der Regelung im einezelnen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Im Ausland besteht ein teilweiser Erstattungsanspruch gegenüber dem dortigen Finanzamt.
Gute Banken oder Broker blicken das. Wenn nicht, taugen sie auch nicht dazu, dort Geld anzulegen.
Schöne Grüße
C.
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