Kapitalertragsteuer ab 2009

Hallo Experten,
wenn ein Steuerpflichtiger mit Spitzensteuersatz über 25% wegen der Kirchensteuer die Anlage KAP einreichen muß, kann er dann zu einer höheren Kapitalertragsteuer als 25% veranlagt werden?

Gruß Franz

Hallo, NEIN. Gruß

Das ist doch genau der Vorteil: ABGELTUNGsteuer. Kapitalerträge gelten als auf Bankenebene als abgegolten.