Kapitalertragsteuer/ Bausparen/Wohnungsbauprämie

Die bis einschließlich 2008 gültige Kapitalertragsteuer wird nach meinem
Kenntnisstand nicht erhoben für Zinsen aus Bausparguthaben, sofern eine
Wohnungsbau-Prämie gezahlt wurde.

Heißt das konkret:

  • a)

die Bausparkasse muss lediglich die 30% Zinsabschlag (zum Zeitpunkt an dem die Zinsen anfallen) nicht ans Finanzamt überweisen?
diese Zinsen müssen trotzdem in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben werden?
diese Zinsen werden bei der Einkommenssteuer völlig gleichberechtigt wie z.B. Zinsen aus einem Sparbrief versteuert?

(In diesem Fall verstehe ich die o.g. gesetzliche Regelung und die gesonderte Spalte für Kapitalerträge aus Bausparguthaben in der Anlage KAP nicht, da die bereits gezahlten Abschläge beim Jahrensteuerausgleich mit eingerechnet werden)

  • b)

die Bausparkasse muss die 30% Zinsabschlag nicht ans Finanzamt überweisen und
für diese Zinsen sind auch bei Jahressteuerausgleich keine Abgaben zu entrichten

Kenntnisstand nicht erhoben für Zinsen aus Bausparguthaben,
sofern eine
Wohnungsbau-Prämie gezahlt wurde.

Richtig.

die Bausparkasse muss lediglich die 30% Zinsabschlag (zum
Zeitpunkt an dem die Zinsen anfallen) nicht ans Finanzamt
überweisen?

Richtig.

diese Zinsen müssen trotzdem in der Anlage KAP der
Steuererklärung angegeben werden?

Richtig.

diese Zinsen werden bei der Einkommenssteuer völlig
gleichberechtigt wie z.B. Zinsen aus einem Sparbrief
versteuert?

Richtig. Und es heißt Einkommensteuer.

Den Rest des Beitrags verstehe ich aufgrund der sehr seltsamen Formulierungen überhaupt nicht, aber das wahr wohl auch nicht mehr so wichtig.