Von der Bausparkasse bekommt man zum Ende des Jahres einen Beleg für das Finanzamt, auf dem steht: „Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig.“
Jetzt wurde ja schon mal von der BSPK an das Finanazamt etwas abgeführt, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Was hat jetzt diese Bescheinigung zu bedeuten? Muss man diese beim FA einreichen und nochmal Steuern zahlen, obwohl die BSPK doch schon was überwiesen hat?
Was hat jetzt diese Bescheinigung zu bedeuten? Muss man diese
beim FA einreichen und nochmal Steuern zahlen, obwohl die BSPK
doch schon was überwiesen hat?
Die Bspk überweist die Zinsabschlagsteuer an das FA (30 % der gutgeschriebenen Zinsen). Die Zinseinnahmen müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ergo gibt man die vereinnamten Zinsen in der Steuererklärung an. Ist der persönliche Steuersatz kleiner als 30 % bekommt man etwas heraus, ist er größer zahlt man die Differenz nach.