Kapitalertragsteuer trotz Kapitalerträge " 0 " ?

Hallo und guten Tag,

als Steuerlegastheniker kann mir vielleicht jemand folgende Frage beantworten:

In meinem aktuellen ESt-Steuerbescheid 2014 wird eine Kapitalertragsteuer von
17,00 Euro + 0,88 Euro Soli festgesetzt, obwohl auf der Rückseite unter „Besteuerungsgrundlagen“ die Kapitalerträge i.S. d. §32d Abs. 1 EStG mit Null
„0“ ausgewiesen sind .
(Kapitalerträge 619 € abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag von 619 €).
Hätten in dem Abschnitt „Besteuerungsgrundlagen“ die 17,00 Euro nicht nachprüfbar ausgewiesen werden müssen ?
Habe die Steuererklärung erstmals mit „Tax“ erstellt. Dort sind die Zahlen genau so.

Danke schon mal für sachdienliche Rückmeldungen.

Servus,

da hast Du die Abrechnung mit der Steuerfestsetzung verwechselt.

Die Kapitalertragsteuer wurde schon vorher von einer Bank einbehalten und sie wird jetzt mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet, so wie einbehaltene Lohnsteuer auch.

Wenn es gar keine anderen Einkünfte gäbe, würden die 17,88 € als Guthaben erstattet.

Schöne Grüße

MM

Das ist auch meine Vermutung.

Es ist schon erstaunlich, welche Schwierigkeiten manche Leute mit der kognitiven Erfassung des Inhalts eines Steuerbescheides haben. Das liegt dann ganz offensichtlich an der Darbietung ebendieses Inhalts.

Wie kann man es besser machen?