Hallo und guten Tag,
als Steuerlegastheniker kann mir vielleicht jemand folgende Frage beantworten:
In meinem aktuellen ESt-Steuerbescheid 2014 wird eine Kapitalertragsteuer von
17,00 Euro + 0,88 Euro Soli festgesetzt, obwohl auf der Rückseite unter „Besteuerungsgrundlagen“ die Kapitalerträge i.S. d. §32d Abs. 1 EStG mit Null
„0“ ausgewiesen sind .
(Kapitalerträge 619 € abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag von 619 €).
Hätten in dem Abschnitt „Besteuerungsgrundlagen“ die 17,00 Euro nicht nachprüfbar ausgewiesen werden müssen ?
Habe die Steuererklärung erstmals mit „Tax“ erstellt. Dort sind die Zahlen genau so.
Danke schon mal für sachdienliche Rückmeldungen.