Hallo,
wenn jemand Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, zieht die Bank ja für den Betrag, der den Freibetrag überschreitet, 25 % Steuern ab. In Wikipedia lese ich nun:
„Die Besteuerung kann auch geringer ausfallen, sofern der Steuerpflichtige gemäß § 32d Abs. 6 EStG beantragt die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen.“
Geschieht das nicht „automatisch“ mit Erstellung der Einkommensteuererklärung, oder muss man dafür einen gesonderten Antrag stellen?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn jemand Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, zieht die Bank
ja für den Betrag, der den Freibetrag überschreitet, 25 %
Steuern ab. In Wikipedia lese ich nun:
„Die Besteuerung kann auch geringer ausfallen, sofern der
Steuerpflichtige gemäß § 32d Abs. 6 EStG beantragt die
Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer zu
unterwerfen.“
Geschieht das nicht „automatisch“ mit Erstellung der
Einkommensteuererklärung, oder muss man dafür einen
gesonderten Antrag stellen?
Mit dem Steuerabzug der Bank ist der Kapitalertrag bereits versteuert und muss nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
Wenn die Person jedoch glaubt dass der persönliche Steuersatz günstiger ist als 25 % (was sehr häufig der Fall ist) dann gibt er die Kapitalerträge in der Steuererklärung an. Diese werden jetzt mit bei der Berechnung als Einkünfte so einbezogen wie wenn noch keine KapESt abgezogen worden wäre. Die bereits tatsächlich gezahlte KapESt wird anschließend dagegen gerechnet (als Steuer"vorauszahlung" sozusagen).
LG
Aber es bezieht sich auf den Grenzsteuersatz oder?
Dann wird das wohl nicht „sehr häufig“ unter 25% sein…
Hallo,
Aber es bezieht sich auf den Grenzsteuersatz oder?
Dann wird das wohl nicht „sehr häufig“ unter 25% sein…
Bezahlst Du nur auf den nächsten Euro Einkommensteuer oder auf das gesamte zu versteuernde?
Grüße
Hi Carsten,
der „gesonderte Antrag“ wird durch einreichen der Anlage KAP und ankreuzen der „ich beantrage die Günstigerprüfung“ gestellt.
Das FA berechnet deine Steuer ohne KAPeinkünfte dann mit und rechnet die Abgeltungssteuer an und wenn das günstiger sein sollte dann hast du weniger als 25% gezahlt.
zu deiner anderen Frage ob Grenz oder Durchschnittsteuersatz zählt:
Es zählt der Grenzsteuersatz kannst ja mal just for fun bei dem Link:
https://www.abgabenrechner.de/ekst/
eine Einkommen von 20000 und dann ein Einkommen von 21000 eintragen dann siehst du der Durchschnittsteuersatz ist weit unter 25 % bei beiden Einkommen der Grenzsteuersatz liegt jedoch bei knapp über 25 % du zahlst dann bei der Abgeltungssteuer 250 € und bei der „normalen“ Versteuerung würde man ca. 270 € zahlen.
LG Knobi90