Kapitalertrgssteuer und Rückerstattung

Hallo,
ein Arbeitnehmer (Steuerkl. I) hat einen durchschnittlichen Steuersatz nur durch Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit von ca. 22%. Nun hat er noch Kapitalerträge, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen. Bei diesen Erträgen wird automatisch 30% Zinsertragssteuer und 5% Soli abgezogen. Diese Kapitalerträge (abzüglich des freigestellten Anteils 1400€) auf das Einkommen aufgerechnet, würde laut Einkommensteurtabelle ein durchschnittlicher Steuersatz von ca. 25% ergeben.
Kann man damit eine ca. 5% Rückersatttung (da 30% gezahlt aber durchschnittl. Steuersatz inkl. Kapitalertrag bei 25% liegt) der Kapitalertragssteuer erwarten ?

Danke und best Grüße
Franky

Kann man damit eine ca. 5% Rückersatttung (da 30% gezahlt aber
durchschnittl. Steuersatz inkl. Kapitalertrag bei 25% liegt)
der Kapitalertragssteuer erwarten ?

Hi,

wenn die Berechnung korrekt sind, dann ja. Genau so
funktioniert das mit der Anrechnung der KapESt, das hat der
„Berechnende“ hier korrekt erfasst.

Mfg vom

showbee

Hi Showbee,
danke für die Antwort. Aber ein Steuerprogramm, das beide Fälle (einmal mit und ohne Berücksichtigung der Kapitalerträge) berechnet hat, kommt zum Ergebnis, dass man -obwohl ein durchschnittlicher Steuersatz vom Programm von 25% angezeigt (im Falle von Berücksichtigung von Kapitalerträgen) - nichts erstattet bekommt bzw. sogar noch draufzahlen muss.
Was auffallend ist, ist dass die zusätzliche Kirchensteuer, die aus dem zusätzlichen Anteil an Einkommen entsteht, im Programm nicht als Sonderausgabe angesetzt wurde. Ist das korrekt. D.h. ist der Anteil an Kirchensteuer, der über Kapitalerträge ansteht, nicht als Sonderausgabe absetzbar ?

Danke nochmals
Frank

Hi,

wenn die Berechnung korrekt sind, dann ja. Genau so
funktioniert das mit der Anrechnung der KapESt, das hat der
„Berechnende“ hier korrekt erfasst.

Mfg vom

showbee

Was auffallend ist, ist dass die zusätzliche Kirchensteuer,
die aus dem zusätzlichen Anteil an Einkommen entsteht, im
Programm nicht als Sonderausgabe angesetzt wurde. Ist das
korrekt. D.h. ist der Anteil an Kirchensteuer, der über
Kapitalerträge ansteht, nicht als Sonderausgabe absetzbar ?

Die wird dann ja wohl erst dieses Jahr bezahlt und damit erst für die Steuererklärung 2006 als Sonderausgabe absetzbar.

Die mit der Lohnsteuer gezahlte und die aufgrund des Steuerbescheids nach gezahlte KiSt kann man nach nach Ablauf von 2006 zusammenaddieren.

Gruß JoKu

Grenzsteuersatz ist entscheident !!!
Hallo Franky,

du musst den Grenzsteuersatz betrachten, nicht den Durchschnittssteuersatz.

Gruss
Börsenfan1968