Hallo,
seit etwa 1999 läuft eine fondgebundene Lebensversicherung bei
der Nürnberger auf meinen Namen, die meine Eltern
abgeschlossen haben - sie wurden dazu genötigt. Möglicherweise
hab ich damals auch selbst unterschrieben. Nun hab ich
Zweifel, ob die LV wirklich rentabel ist.
Komisch, später will es keiner gewesen sein und / oder eine Nötigung lag vor: STG, Definition Nötigung: § 240 - Nötigung -
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Und bis zur rechtskräftigen Verurteilung heißt das „mutmaßlich“!
Man hört ja so einiges über Lebensversicherungen, zum
Beispiel, dass die Hälfte davon vorzeitig mit hohem Verlust
gekündigt wird - dabei haben die durchschnittlich eine
Laufzeit von 20 Jahren. Bei mir beträgt sie 40 Jahre!
Ja, wenn Du jetzt vorzeitig kündigst, dann senkst Du diesen Durchschnittswert sogar noch und reihst Dich ein im Club der Kapitalvernichter!
Ich habe gehört, bei allen LV, die nach 1994 abgeschlossen
wurden, kann man bei einer Kündigung neben dem Rückkaufswert
auch die Abschlusskosten zurückverlangen. Wieviel würden diese
denn in etwa betragen?
Tja, dann scan mal Deine Police und den Vertrag einschließlich aller Bedingungen vollständig ein. Da kann man daraus ableiten ob Du betroffen bist. Das istz nämlich nicht generell der Fall. Alternativ wendest Du Dich an einen Anwalt. Nimm etwas Geld mit, der berät nicht umsonst!
Außerdem bin ich natürlich daran interessiert zu erfahren, ob
die Lebensversicherung vielleicht doch rentabel sein könnte.
Das Steuerprivileg ist ja mittlerweile gefallen.
Tja, wie sollen wir das Wissen, wenn wir nicht den genauen Vertrag kennen, also zurück zum einscannen!
Das gefallene Steuerprivileg gilt i.d.R. für neue Verträge, nicht für bestehende. Dazwischen gibt es noch steuerschädliche Änderungen, etc.! Auch hier benötigen wir zur Beurteilung die vollständigen Unterlagen!
Oder ist eine Beitragsfreistellung zu empfehlen? Es gäbe ja
auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung einfach noch
dreieinhalb Jahrzehnte liegen zu lassen, ohne weiter
einzuzahlen.
Muss ich mich wiederholen? EINSCANNEN! VOLLSTÄNDIG!
Und woher weiß ich, wie sich der Rückkaufswert weiter
entwickelt? Kann man das selbst berechnen?
Nein, aber nachlesen - in der POLICE!
Viele Grüße
Thorulf Müller