Kapitalgebundene Lebensversicherung

Hallo,

seit etwa 1999 läuft eine fondgebundene Lebensversicherung bei der Nürnberger auf meinen Namen, die meine Eltern abgeschlossen haben - sie wurden dazu genötigt. Möglicherweise hab ich damals auch selbst unterschrieben. Nun hab ich Zweifel, ob die LV wirklich rentabel ist.

Man hört ja so einiges über Lebensversicherungen, zum Beispiel, dass die Hälfte davon vorzeitig mit hohem Verlust gekündigt wird - dabei haben die durchschnittlich eine Laufzeit von 20 Jahren. Bei mir beträgt sie 40 Jahre!

Ich habe gehört, bei allen LV, die nach 1994 abgeschlossen wurden, kann man bei einer Kündigung neben dem Rückkaufswert auch die Abschlusskosten zurückverlangen. Wieviel würden diese denn in etwa betragen?

Außerdem bin ich natürlich daran interessiert zu erfahren, ob die Lebensversicherung vielleicht doch rentabel sein könnte. Das Steuerprivileg ist ja mittlerweile gefallen.

Oder ist eine Beitragsfreistellung zu empfehlen? Es gäbe ja auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung einfach noch dreieinhalb Jahrzehnte liegen zu lassen, ohne weiter einzuzahlen.

Und woher weiß ich, wie sich der Rückkaufswert weiter entwickelt? Kann man das selbst berechnen?

Hallo,

seit etwa 1999 läuft eine fondgebundene Lebensversicherung bei
der Nürnberger auf meinen Namen, die meine Eltern
abgeschlossen haben - sie wurden dazu genötigt. Möglicherweise
hab ich damals auch selbst unterschrieben. Nun hab ich
Zweifel, ob die LV wirklich rentabel ist.

Komisch, später will es keiner gewesen sein und / oder eine Nötigung lag vor: STG, Definition Nötigung: § 240 - Nötigung -
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Und bis zur rechtskräftigen Verurteilung heißt das „mutmaßlich“!

Man hört ja so einiges über Lebensversicherungen, zum
Beispiel, dass die Hälfte davon vorzeitig mit hohem Verlust
gekündigt wird - dabei haben die durchschnittlich eine
Laufzeit von 20 Jahren. Bei mir beträgt sie 40 Jahre!

Ja, wenn Du jetzt vorzeitig kündigst, dann senkst Du diesen Durchschnittswert sogar noch und reihst Dich ein im Club der Kapitalvernichter!

Ich habe gehört, bei allen LV, die nach 1994 abgeschlossen
wurden, kann man bei einer Kündigung neben dem Rückkaufswert
auch die Abschlusskosten zurückverlangen. Wieviel würden diese
denn in etwa betragen?

Tja, dann scan mal Deine Police und den Vertrag einschließlich aller Bedingungen vollständig ein. Da kann man daraus ableiten ob Du betroffen bist. Das istz nämlich nicht generell der Fall. Alternativ wendest Du Dich an einen Anwalt. Nimm etwas Geld mit, der berät nicht umsonst!

Außerdem bin ich natürlich daran interessiert zu erfahren, ob
die Lebensversicherung vielleicht doch rentabel sein könnte.
Das Steuerprivileg ist ja mittlerweile gefallen.

Tja, wie sollen wir das Wissen, wenn wir nicht den genauen Vertrag kennen, also zurück zum einscannen!

Das gefallene Steuerprivileg gilt i.d.R. für neue Verträge, nicht für bestehende. Dazwischen gibt es noch steuerschädliche Änderungen, etc.! Auch hier benötigen wir zur Beurteilung die vollständigen Unterlagen!

Oder ist eine Beitragsfreistellung zu empfehlen? Es gäbe ja
auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung einfach noch
dreieinhalb Jahrzehnte liegen zu lassen, ohne weiter
einzuzahlen.

Muss ich mich wiederholen? EINSCANNEN! VOLLSTÄNDIG!

Und woher weiß ich, wie sich der Rückkaufswert weiter
entwickelt? Kann man das selbst berechnen?

Nein, aber nachlesen - in der POLICE!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hattest Du einen schlechten Tag, oder bist Du immer so unfreundlich?

Komisch, später will es keiner gewesen sein und / oder eine
Nötigung lag vor: STG, Definition Nötigung: § 240 - Nötigung -
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung,
Duldung oder Unterlassung nötigt,

Genau das war ja auch der Fall! Wenn Du von dem konkreten Fall keine Ahnung hast, wäre es vielleicht besser, nicht Allgemeinplätze von Dir zu geben, was die Allgemeinheit Deiner Meinung nach macht. Und das damit auch anderen Leuten zu unterstellen!

Abgesehen davon war das nur eine Hintergrundinformation, um zu klären, dass diese Lebensversicherung nicht von mir angelegt wurde und hat überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun. Ich fand es allerdings aufschlussreich, dass Deine Antwort sich zum überwiegenden Teil darauf ausließ.

Ansonsten bestand Deine Antwort leider fast nur aus Polemik, Verallgemeinerungen und auch Unverschämtheiten. Vielen Dank für die Arbeit, eine Antwort zu schreiben. Hilfreich war sie aber leider nicht.

Ich denke, diese Kritik war berechtigt und ist in einem angemessenen Ton ausgefallen.

Nachfolgende Zitate und Antworten sind ausschließlich Polemik. Jeder Moderator ist eingeladen, den Tread wieder zu löschen.

Und bis zur rechtskräftigen Verurteilung heißt das
„mutmaßlich“!

In Ordnung. „Mutmaßlich schlechter Tag.“

Ja, wenn Du jetzt vorzeitig kündigst, dann senkst Du diesen
Durchschnittswert sogar noch

Glaubst Du tatsächlich, irgend jemand behält seine Lebensversicherung, nur damit der „Durschschnittswert“ nicht sinkt?

und reihst Dich ein im Club der
Kapitalvernichter!

Ich denke mehr muss man nicht zitieren.

Zum Verständnis sinngemäß:

Wenn man auf die Frage: Ist es besser, A oder B zu machen?
Die Antwort: Du machst B! Dabei ist das doch viel schlechter, Du Kapitalidiot!

bekommt, hat wohl jemand den Sinn der Frage nicht verstanden. Oder eben einen schlechten Tag.

Höflichkeit ist eine Zier, weiter kommt man oder ihr, was?

Hallo,

Und bis zur rechtskräftigen Verurteilung heißt das
„mutmaßlich“!

In Ordnung. „Mutmaßlich schlechter Tag.“

Du hattest behauptet, dass Deine Eltern vom Vertreter „genötigt“ wurde! Ich habe ein problem mit diesen pauschalen Verurteilungen, die weder korrekt formuliert noch abschließend richtig sind. Formuliere anders und ich bin auch netter!

Ja, wenn Du jetzt vorzeitig kündigst, dann senkst Du diesen
Durchschnittswert sogar noch

Glaubst Du tatsächlich, irgend jemand behält seine
Lebensversicherung, nur damit der „Durschschnittswert“ nicht
sinkt?

Nein, das habe ich auch nicht behauptet, ich habe nur festgestellt, dass Du mit Deiner Kündigung dazu beitragen würdest, dass sich dieser Durchschnittswert verschlechter. Das ist nichts als reine Mathematik und statistische Logik!

und reihst Dich ein im Club der
Kapitalvernichter!

Ich denke mehr muss man nicht zitieren.

Doch, Du reihst Dich ein im Club der Kapitalvernichter. Wenn Du eine Lebensversicherung zu einem so frühen Zeitounkt lündigst, dann vernichtest Du kapital - obwohl, Du hast ja Recht, Du vernichtest kein Kapital, das ist ja noch da, nur in anderen Händen. Also Du vernichtest nur Dein eigenes Geld und das ist definitiv nicht strafbar!

Zum Verständnis sinngemäß:

Wenn man auf die Frage: Ist es besser, A oder B zu machen?
Die Antwort: Du machst B! Dabei ist das doch viel schlechter,
Du Kapitalidiot!

Nein, ich habe nicht gesagt, dass Du B machen sollst, ich konnte Deine Frage nicht beantworten, weil ich überhaupt keine Informationen besitze, die einen Ratschlag ermöglichen. Deine Frage war so allgemein und pauschal, dass man sie nicht beantworten kann. Das ist so, als wenn Du fragen würdest: Ich war gestern bei zwei Autohändlern und der eine hatte ein Auto für 17 T Euro, der andere für 18 T Euro, was soll ich tun?

bekommt, hat wohl jemand den Sinn der Frage nicht verstanden.
Oder eben einen schlechten Tag.

Nein, ich hatte keinen schlechten Tag, dann hätte ich gar nicht geantwortet. ich hatte einen guten und habe mich köstlich amüsiert!

Höflichkeit ist eine Zier, weiter kommt man oder ihr, was?

Stell einfach die richtigen Fragen!

Thorulf Müller

Hattest Du einen schlechten Tag, oder bist Du immer so
unfreundlich?

Ich hatte einen guten Tag un d habe mnich köstlich amüsiert!

Komisch, später will es keiner gewesen sein und / oder eine
Nötigung lag vor: STG, Definition Nötigung: § 240 - Nötigung -
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung,
Duldung oder Unterlassung nötigt,

Genau das war ja auch der Fall! Wenn Du von dem konkreten Fall
keine Ahnung hast, wäre es vielleicht besser, nicht
Allgemeinplätze von Dir zu geben, was die Allgemeinheit Deiner
Meinung nach macht. Und das damit auch anderen Leuten zu
unterstellen!

Ach so, so ist der Vertrag zustande gekommen. Dann ist der Vertrag nichtig und Du hast Anspruch auf die Rückzahlung aller Beiträge und einen angemessenen Schadenersatz. Du solltest nur bitte vorher zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen den Vermittler erstatten.

Abgesehen davon war das nur eine Hintergrundinformation, um zu
klären, dass diese Lebensversicherung nicht von mir angelegt
wurde und hat überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun. Ich
fand es allerdings aufschlussreich, dass Deine Antwort sich
zum überwiegenden Teil darauf ausließ.

Nun, das war ja die Ausgangslage der Frage, sozusagen elementarer Bestandteil. Wenn es nicht wichtig war, dann hättest Du Dir diesen pauschalen Angriff gegenüber Dritten ersparen können, oder unter dem Gesichtspunkt der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung mit dem Begriff „mutmaßlich“ neutralisieren können. Das ist zwar ein Forum im Internet aber mitnichten ein rechtsfreier Raum.

Ansonsten bestand Deine Antwort leider fast nur aus Polemik,
Verallgemeinerungen und auch Unverschämtheiten. Vielen Dank
für die Arbeit, eine Antwort zu schreiben. Hilfreich war sie
aber leider nicht.

Nun, mit den Verallgemeinerungen habe ich nicht angefangen. Eine solch pauschale und allgemeine Frage kann man ja auch nicht beantworten. ich hatte Dir aber unmißverständlich gesagt unter welchen Voraussetzungen ich in der Lage wäre Dir eine qualifizierte Antwort zu geben.

Ich denke, diese Kritik war berechtigt und ist in einem
angemessenen Ton ausgefallen.

ich denke, dass meine Beiträge immer in einem angemessenen Ton ausfallen und meine Kritik ist allemal berechtigt.

Thorulf Müller

Ich möchte Dir mit einem kleinen Zahlenbeispiel die Augen für eine Kapitallebensversicherung öffnen. Dann brauchen wir uns nicht länger über Rückkaufwerte zu unterhalten.
Wenn jemand 100 € mtl. in eine LV einzahlt, dann werden davon nur ca. 70% (genauer Wert wird von den Gesellschaften streng geheimgehalten) also 70 Euro verzinslich angespart (sog. zinstragendes Kapital). Bei 4,5% Verzinsung (schaffen z.Zt. nur gute Gesellschaften) beträgt das angesparte Kapital nach 10 Jahren ca. 10.500 Euro, Du hast aber 12.000 Euro eingezahlt (also Verlust 1.500 Euro). Nach 20 Jahren beträgt das angesparte Kapital 27.000 Euro, eingezahlt wurden 24.000 Euro. Nach 30 Jahren beträgt das Kapital ca. 52.500 Euro, eingezahlt wurden 36.000 Euro. Bei einer Geldanlage bei der das eingezahlte Geld komplett verzinst wird, in unserem Beispiel 100 Euro mit 4,5% ergeben nach 30 Jahren 75.000 Euro, also 17.500 € mehr als bei der LV. Außerdem ist die Rendite von 4,5% bei der LV Augenwischerei, weil sie sich nur auf den Sparanteil von 70 Euro bezieht und nicht auf die vollen 100 Euro. Die (wahre) Rendite bezogen auf das ganze eingezahlte Kapital beträgt bei der LV (nicht lachen) 0,6%. Jetzt siehst Du warum es gerichtlich erlaubt wurde die Kapitallebensversicherung als legalen Betrug zu bezeichnen.

Ansonsten bestand Deine Antwort leider fast nur aus Polemik,
Verallgemeinerungen und auch Unverschämtheiten. Vielen Dank
für die Arbeit, eine Antwort zu schreiben. Hilfreich war sie
aber leider nicht.

ich denke, dass meine Beiträge immer in einem angemessenen Ton
ausfallen und meine Kritik ist allemal berechtigt.

Danke für Deine angemessene Antwort. Deine erste Antwort fand ich dennoch teilweise unverschämt. Diese polemische „muss ich mich wiederholen“, noch bevor du den Beitrag überhaupt abgeschickt hast, zum Beispiel. Und dass jemand schreibt: „Ich wurde mutmaßlich genötigt“ kannst Du wohl auch kaum erwarten. Aber gut. Für mich ist die Sache geklärt.

Danke für Deine angemessene Antwort. Deine erste Antwort fand
ich dennoch teilweise unverschämt. Diese polemische „muss ich
mich wiederholen“, noch bevor du den Beitrag überhaupt
abgeschickt hast, zum Beispiel. Und dass jemand schreibt: „Ich
wurde mutmaßlich genötigt“ kannst Du wohl auch kaum erwarten.
Aber gut. Für mich ist die Sache geklärt.

Nun, das bin ich ja auch wirklich und zugegebener Maßen – polemisch und provokativ.

Die juristische Definition des Wortes Nötigung hatte ich Dir ja schon eingestellt. Deshalb solltes Du die Behauptung, dass Dich jemand genötigt hat nur dann aufstellen, wenn der Straftatbestand erfüllt ist. Ansonsten solltest Du anders fomulieren. Und das regt mich halt auf, weil es eine Beleidigung bzw. eine Diffamierung ist, wenn mann nötigen sagt obwohl es so nicht war. Es wäre übrigens auch ein Strafttatbestand - der, der falschen Anschuldigung!

Viele Grüße
Thorulf Müller

  1. fiktive Zahlen führen zu fiktiven Ergebnissen und zu fiktiven Bewertungen!!!

  2. Von dem Beitrag einer Kapital-Lebensversicherung ist der Beitrag für den Risikoschutz abzuziehen, damit ich eine Rendite berechnen kann.

  3. Anlageformen mit 4,5 % sind üblicherweise mit Ausgabeaufschlägen, Verwaltungs- und sonstigen Gebühren belegt, so dass diese in einer Berechnung eyakt ausgewiesen werden müssen.

  4. In einer anderen Anlageform muss der Zinssatz höher sein, weil die Kapitalerträge ggf. einer Steuerpflicht unterliegen. Dies gilt aber nur für Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden und noch der Steuerfreiheit unterliegen! Insoweit ist diese Berechnung falsch und führt zu einer Haftung gegenüber dem, der diese Berechnung so ersdtellt hat, wenn man aufgrund dieser Berechnung eine Kapitalanlage abschließt.

Tja, Denis, die Umgangssprache hat es so in sich. Wer mit Umgangssprache statt mit Exaktheit berät, den holt die Haftungswirklichkeit schnell ein. Kleiner Hinweis: das sind meine Lieblingsfälle, Beratung von Anwälten die Berater wegen Beratungsfehlern verklagen!!!

P.S.: I.d.R. ist die Kapital Lebensversicherung kein geeignetes Produkt für die Bildung von Kapital. Da bin dann aber tatsächlich bei Dir. Aber Kapitalversicherungen sind es, es hat nur, wie alles im Leben, Vor- und Nachteile!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. fiktive Zahlen führen zu fiktiven Ergebnissen und zu
    fiktiven Bewertungen!!!

Wenn ich konkrete Zahlen von einer Gesellschaft genommen hätte, würde das Elend nicht viel anders aussehen. Aber diesen Fehler werde ich hier im Forum nicht machen.

  1. Von dem Beitrag einer Kapital-Lebensversicherung ist der
    Beitrag für den Risikoschutz abzuziehen, damit ich eine
    Rendite berechnen kann.

Wer genau gelesen hat, hat gemerkt daß von der Gesamtrendite des Produkts LV die Rede war und nicht des Sparanteils. Dazu braucht man nicht den Beitrag für den Risikoschutz. Wird auch (noch) nicht von den Gesellschaften rausgerückt.

  1. In einer anderen Anlageform muss der Zinssatz höher sein,
    weil die Kapitalerträge ggf. einer Steuerpflicht unterliegen.

Bei den meisten Kleinanlegern sind die Zinsen geringer als der Sparerfreibetrag, so daß es de facto nicht zur Besteuerung kommt, also ist dieser Aspekt zu vernachlässigen.

Dies gilt aber nur für Verträge, die vor dem Stichtag
abgeschlossen wurden und noch der Steuerfreiheit unterliegen!
Insoweit ist diese Berechnung falsch und führt zu einer
Haftung gegenüber dem, der diese Berechnung so ersdtellt hat,
wenn man aufgrund dieser Berechnung eine Kapitalanlage
abschließt.

Ich habe keine konkrete Geldanlage genannt, also kann auch nichts falsch sein, was die steuerliche Behandlung angeht. Wäre auch zu einfach, wenn alle Geldanlagen steuerlich identisch geregelt wären.

Tja, Denis, die Umgangssprache hat es so in sich. Wer mit
Umgangssprache statt mit Exaktheit berät, den holt die
Haftungswirklichkeit schnell ein.

Ich habe nichts gegen Fachsprache, nur muß man wissen wohin sie hingehört. Jedenfalls nicht in Dialoge mit Laien. Deine Kunden müssen scharenweise weglaufen, wenn Du es anders handhabst. Wie heißt es doch: Was der Gaul nicht kennt, das frißt er nicht. Oder was der Kunde nicht versteht, das kauft er nicht.

Kleiner Hinweis: das sind
meine Lieblingsfälle, Beratung von Anwälten die Berater wegen
Beratungsfehlern verklagen!!!

Ich zittere schon am ganzen Körper, werde mich aber bemühen geschäftsschädigende Wahrheiten nicht mehr zu schreiben.

Blödsinn!
Hallo,

  1. fiktive Zahlen führen zu fiktiven Ergebnissen und zu
    fiktiven Bewertungen!!!

Wenn ich konkrete Zahlen von einer Gesellschaft genommen
hätte, würde das Elend nicht viel anders aussehen. Aber diesen
Fehler werde ich hier im Forum nicht machen.

Wieso Fehler, wenn es doch korrekte Zahlen wären!?

  1. Von dem Beitrag einer Kapital-Lebensversicherung ist der
    Beitrag für den Risikoschutz abzuziehen, damit ich eine
    Rendite berechnen kann.

Wer genau gelesen hat, hat gemerkt daß von der Gesamtrendite
des Produkts LV die Rede war und nicht des Sparanteils. Dazu
braucht man nicht den Beitrag für den Risikoschutz. Wird auch
(noch) nicht von den Gesellschaften rausgerückt.

Den Risikoschutz kann ich selbst berechnen, indem ich gegen den Beitrag der Kapital LV die Risiko LV gegenrechne!

  1. In einer anderen Anlageform muss der Zinssatz höher sein,
    weil die Kapitalerträge ggf. einer Steuerpflicht unterliegen.

Bei den meisten Kleinanlegern sind die Zinsen geringer als der
Sparerfreibetrag, so daß es de facto nicht zur Besteuerung
kommt, also ist dieser Aspekt zu vernachlässigen.

Bei 70 Euro im Monat kommst Du ganz schnell an den Steuerfreibetrag!!! Das baut sich auf!!!

Dies gilt aber nur für Verträge, die vor dem Stichtag
abgeschlossen wurden und noch der Steuerfreiheit unterliegen!
Insoweit ist diese Berechnung falsch und führt zu einer
Haftung gegenüber dem, der diese Berechnung so ersdtellt hat,
wenn man aufgrund dieser Berechnung eine Kapitalanlage
abschließt.

Ich habe keine konkrete Geldanlage genannt, also kann auch
nichts falsch sein, was die steuerliche Behandlung angeht.
Wäre auch zu einfach, wenn alle Geldanlagen steuerlich
identisch geregelt wären.

Nein, die steuerliche Behandlung ist grundsätzlich ein Teil der gesamten Berechnung. Du rechnest hier sehr einseitig!

Tja, Denis, die Umgangssprache hat es so in sich. Wer mit
Umgangssprache statt mit Exaktheit berät, den holt die
Haftungswirklichkeit schnell ein.

Ich habe nichts gegen Fachsprache, nur muß man wissen wohin
sie hingehört. Jedenfalls nicht in Dialoge mit Laien. Deine
Kunden müssen scharenweise weglaufen, wenn Du es anders
handhabst. Wie heißt es doch: Was der Gaul nicht kennt, das
frißt er nicht. Oder was der Kunde nicht versteht, das kauft
er nicht.

Meine Kunden sind intelektuell eben nicht unauffällig und habe alle ein Problem mit den Freibeträgen. ich hab halt die besseren Kunden!

Kleiner Hinweis: das sind
meine Lieblingsfälle, Beratung von Anwälten die Berater wegen
Beratungsfehlern verklagen!!!

Ich zittere schon am ganzen Körper, werde mich aber bemühen
geschäftsschädigende Wahrheiten nicht mehr zu schreiben.

Wahrheit - das ist etwas was es nicht gibt, nur temporär oder aufgrund eines Standpunktes und sich der daraus ergebenden Sichtweise.

Zittere nicht mein Sohn - Deine Kunden sind intektuell unauffällig und haben geringe Einkommen, da hast Du keinen Streß!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Cre-In-Phan

www.derKVProfi.de

Wenn ich konkrete Zahlen von einer Gesellschaft genommen
hätte, würde das Elend nicht viel anders aussehen. Aber diesen
Fehler werde ich hier im Forum nicht machen.

Wieso Fehler, wenn es doch korrekte Zahlen wären!?

Jetzt stell Dich nicht dümmer als Du bist? Mit Fehler war nur das Veröffentlichen von Zahlen einer Gesellschaft aus einem echten Vertrag gemeint.

Bei den meisten Kleinanlegern sind die Zinsen geringer als der
Sparerfreibetrag, so daß es de facto nicht zur Besteuerung
kommt, also ist dieser Aspekt zu vernachlässigen.

Bei 70 Euro im Monat kommst Du ganz schnell an den
Steuerfreibetrag!!! Das baut sich auf!!!

Ja sicher, aber erst nach langen 33 Jahren werden aus 70 Euro (zu 4,5%) soviel Kapital, daß die Zinsen über dem Sparerfreibetrag liegen.

Ich habe keine konkrete Geldanlage genannt, also kann auch
nichts falsch sein, was die steuerliche Behandlung angeht.
Wäre auch zu einfach, wenn alle Geldanlagen steuerlich
identisch geregelt wären.

Nein, die steuerliche Behandlung ist grundsätzlich ein Teil
der gesamten Berechnung. Du rechnest hier sehr einseitig!

Streite nicht mit mir über die Steuer. Damit hab ich früher mein Geld verdient.

Meine Kunden sind intelektuell eben nicht unauffällig und habe
alle ein Problem mit den Freibeträgen. ich hab halt die
besseren Kunden!

Wenn Du die Zeit findest hier ausführliche Artikel zu schreiben, hab ich meine Zweifel, ob Du überhaupt so viele Kunden hast.

Ich zittere schon am ganzen Körper, werde mich aber bemühen
geschäftsschädigende Wahrheiten nicht mehr zu schreiben.

Wahrheit - das ist etwas was es nicht gibt, nur temporär oder
aufgrund eines Standpunktes und sich der daraus ergebenden
Sichtweise.

Hast Du diesen Satz aus der Rubrik Philosophie/Esoterik dieses Forums übernommen. Empfehle einigen Teilnehmern den Abschluß einer privaten Krankenversicherung mit guten Leistungen in Psychotherapie. Kenne da einige sehr gute Tarife, die keine Begrenzung der Sitzungen haben.

Zittere nicht mein Sohn - Deine Kunden sind intektuell
unauffällig und haben geringe Einkommen, da hast Du keinen
Streß!

Meine Kunden kenn ich schon aus der Studienzeit und die meisten haben es zu was gebracht. Einer ist sogar Fondsmanager einer Großbank.

Grüße
Denis

Brauchte eine Stimmungsverbesserung!
Hallo Denis,

hatte gerade bei Frühstückskaffe die Möglichkeit mir noch einmal Deine Beiträge durchzulesen. Brauchte etwas was mich in Stimmung bringt, weil ich mit dem falschen Bein aufgestanden war!!!

„Hast Du diesen Satz aus der Rubrik Philosophie/Esoterik dieses Forums übernommen. Empfehle einigen Teilnehmern den Abschluß einer privaten Krankenversicherung mit guten Leistungen in Psychotherapie. Kenne da einige sehr gute Tarife, die keine Begrenzung der Sitzungen haben.“

  1. Nein, so was habe ich im Kopf und muss nicht irgendwo nachlesen!

  2. Empfehlung habe ich bereits unbewußt in der Vergangenheit richtig gemacht!

  3. Wenn Du glaubst, dass ein tarif ohne Sitzungsbegrenzung für Psychotherapie, ein guter Vertrag ist, dann herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe Du bleibst bei den Produkten, die Du mutmaßlich kennst, weil von PKV hast Du mutmaßlich keine Ahnung.

Gute Tarife erkennt man an etwas anderem als an Psychotherapie!
Gute Psychotherpie Aussagen erkennt man nicht daran, dass die Sitzungszahlen nicht eingeschränkt sind.
Obwohl die Umkehrung sehr wohl Gültigkeit hat: Tarife, die die Sitzungszahlen begrenzen, sind nicht gut!
Tjaja, die bayrische Verneinung gedoppelt oder verdreifacht, da wird der Intellekt gefordert und gequält! 2* nein ist ja und dann doch nicht! da wirst Du lange drüber nachdenken müssen bevor Du parierst, weil Du sonst Deine Deckung öffnest!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Der den Charme des Satzbaus und der Worte liebt!