Hallo zusammen,
angenommen eine Aktiengesellschaft führt eine Kapitalherabsetzung durch. Erlöschen dann die Aktien aller Aktionäre?
THX
Hallo zusammen,
angenommen eine Aktiengesellschaft führt eine Kapitalherabsetzung durch. Erlöschen dann die Aktien aller Aktionäre?
THX
Hallo,
angenommen eine Aktiengesellschaft führt eine
Kapitalherabsetzung durch. Erlöschen dann die Aktien aller
Aktionäre?
normalerweise werden die alten Aktien eingezogen bzw. für kraftlos erklärt und dann neue Aktien im beschlossenen Verhältnis ausgegeben, d.h. für 100 alte Aktien, die eingezogen werden, erhälst Du 10 neue Aktien.
Gruß,
Christian
Danke für die Antwort,
normalerweise werden die alten Aktien eingezogen bzw. für
kraftlos erklärt und dann neue Aktien im beschlossenen
Verhältnis ausgegeben, d.h. für 100 alte Aktien, die
eingezogen werden, erhälst Du 10 neue Aktien.
aber doch auch nur, wenn ich mein Bezugsrecht wahrnehme. Vollautomatisch passiert dies doch nicht, oder?
THX
Hallo,
aber doch auch nur, wenn ich mein Bezugsrecht wahrnehme.
Vollautomatisch passiert dies doch nicht, oder?
das Einziehen schon, das Einbuchen der neuen Aktien natürlich nicht.
Gruß,
Christian
das Einziehen schon, das Einbuchen der neuen Aktien natürlich
nicht.
Hallo nochmal,
für das Einbuchen muss ich mein Bezugsrecht geltend machen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht, oder?
Werden dann die Aktien einfach getauscht oder kosten die neuen Aktien wieder extra Geld?
THX
Guten morgen,
für das Einbuchen muss ich mein Bezugsrecht geltend machen,
eine andere Möglichkeit gibt es nicht, oder?
ich überlege gerade, ob ich meine Aussage von gestern nicht revidieren muß. Grundsätzlich ist es wohl schon denkbar, daß die alten Aktien zusammengelegt und dafür neue Aktien ausgegeben werden.
Allerdings wird eine Kapitalherabsetzung praktisch mit einer Kapitalerhöhung verbunden und an letzterer nimmst Du natürlich nur Teil, wenn Du das auch ausdrücklich willst.
Werden dann die Aktien einfach getauscht oder kosten die neuen
Aktien wieder extra Geld?
s.o.
Gruß,
Christian
Danke für die Antwort!
Allerdings wird eine Kapitalherabsetzung praktisch mit einer
Kapitalerhöhung verbunden und an letzterer nimmst Du natürlich
nur Teil, wenn Du das auch ausdrücklich willst.
Aber warum ist eine Kapitalherabsetzung immer mit einer Kapitalerhöhung verbunden?
Danke für die Antwort!
Gern.
Allerdings wird eine Kapitalherabsetzung praktisch mit einer
Kapitalerhöhung verbunden und an letzterer nimmst Du natürlich
nur Teil, wenn Du das auch ausdrücklich willst.Aber warum ist eine Kapitalherabsetzung immer mit einer
Kapitalerhöhung verbunden?
Eine Kapitalherabsetzung findet üblicherweise in Krisenzeiten statt, d.h. bei hohen bzw. anhaltenden Verlusten, die das Grundkapital aufgezehrt haben. Durch die Kapitalherabsetzung erfolgt der Ausgleich dieser Verluste. Buchungssatz:
Grundkapital an Verlustvorträge
Anschließend wird das (meist immer noch schwache) Eigenkapital durch nachfolgende die Kapitalerhöhung wieder aufgepeppt.
Seltener kommt vor, daß die Kapitalherabsetzung dazu dient, überflüssiges Eigenkapital wieder an die Aktionäre auszuschütten. Dann folgt anschließend natürlich keine Kapitalerhöhung, weil unsinnig.
Jetzt klarer?
Gruß,
Christian
Leider nocht nicht ganz klar.
Eine Kapitalherabsetzung findet üblicherweise in Krisenzeiten
statt, d.h. bei hohen bzw. anhaltenden Verlusten, die das
Grundkapital aufgezehrt haben. Durch die Kapitalherabsetzung
erfolgt der Ausgleich dieser Verluste. Buchungssatz:
Grundkapital an Verlustvorträge
Ist zwar 'ne Anfängerfrage, aber wenn ich doch schon wenig Eigenkapital habe, dann macht doch die Herabsetzung das ganze noch schlimmer, weil ich doch dann noch weniger Eigenkapital besitze.
Leider nocht nicht ganz klar.
Das bekommen wir schon noch hin. 
Eine Kapitalherabsetzung findet üblicherweise in Krisenzeiten
statt, d.h. bei hohen bzw. anhaltenden Verlusten, die das
Grundkapital aufgezehrt haben. Durch die Kapitalherabsetzung
erfolgt der Ausgleich dieser Verluste. Buchungssatz:
Grundkapital an VerlustvorträgeIst zwar 'ne Anfängerfrage, aber wenn ich doch schon wenig
Eigenkapital habe, dann macht doch die Herabsetzung das ganze
noch schlimmer, weil ich doch dann noch weniger Eigenkapital
besitze.
Im Prinzpip richtig, aber dann auch wieder nicht. Mal eine Beispielbilanz:
Gesundes Unternehmen:
Aktivseite Passivseite
Vermögen 1000 Grundkapital 600
Fremdkapital 400
Nun wird ein Verlust von 550 bspw. durch außerordentliche Abschreibung auf eine Beteiligung eingefahren.
Aktivseite Passivseite
Vermögen 450 Grundkapital 600
Jahresfehlbetrag -550
Fremdkapital 400
Zur Sanierung wird nun eine Kapitalherabsetzung von 1:10 beschlossen.
Aktivseite Passivseite
Vermögen 450 Grundkapital 60
Jahresfehlbetrag -10\*
Fremdkapital 400
*Buchungssatz siehe oben.
Die Lage hat sich also auf niedrigem Niveau stabilisiert. Zur Wiederherstellung des Kapitals wird nun eine Kapitalerhöhung 10:1 durchgeführt.
Aktivseite Passivseite
Vermögen 450 Grundkapital 600
Guthaben 540 Jahresfehlbetrag -10\*
Fremdkapital 400
Und nun ist wieder alles im Lack, außer daß die Aktionäre ordentlich Geld verloren haben bzw. viel neues Geld in das Unternehmen stecken mußten, ohne ein größeres Vermögen als vorher zu haben.
Wenn es noch nicht klar ist, gehe ich gern in die nächste Runde 
Gruß,
Christian
Danke jetzt habe ich zumindest das Prinzip verstanden.
Meines Erachtens ist das aber bloß Augenwischerei bzw. ein Bilanzbuchtrick, wenn ich das richtig verstanden habe.
Eine Aussage von dir weiter oben interessiert mich noch.
ich überlege gerade, ob ich meine Aussage von gestern nicht :revidieren muß. Grundsätzlich ist es wohl schon denkbar, daß die :alten Aktien zusammengelegt und dafür neue Aktien ausgegeben werden.
Wie meinst du „die alten Aktien zusammengelegt werden“ und werden dann die Aktien aller Aktionäre wertlos bei einer Herabsetzung z.B. im Verhältnis 1:5?
THX
Meines Erachtens ist das aber bloß Augenwischerei bzw. ein
Bilanzbuchtrick, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nein, das kann man so nicht sagen. Durch die Kapitalherabsetzung werden die aufgelaufenen Verluste reduziert (entspricht dem Verzicht der Fremdkapitalgeber auf Kredite) und durch die Kapitalerhöhung wird neues Kapital und neue Liquidität eingebracht. Da ist kein Trick dabei.
Eine Aussage von dir weiter oben interessiert mich noch.
ich überlege gerade, ob ich meine Aussage von gestern nicht :revidieren muß. Grundsätzlich ist es wohl schon denkbar, daß die :alten Aktien zusammengelegt und dafür neue Aktien ausgegeben werden.
Ich meinte ohne Zustimmung der Aktionäre.
Wie meinst du „die alten Aktien zusammengelegt werden“ und
werden dann die Aktien aller Aktionäre wertlos bei einer
Herabsetzung z.B. im Verhältnis 1:5?
Die alten Aktien werden dann „zwangsweise“ eingezogen und neue ausgeben. Wertlos werden die Aktien dann nicht, sie sind nur „weg“. Meist sind es im übrigen nicht die Altaktionäre, die die neuen Aktien bei der Kapitalerhöhung zeichnen, sondern neue Investoren, die sich an der Sanierung beteiligen. Vielfach sind das die Banken, die auf diesem Wege versuchen, ihre Kredite teilweise zu retten. Der Bezug der neuen Aktien erfolgt dann deutlich über dem aktuellen Kurs, weswegen sich die Altaktionäre an der Aktion eben nicht beteiligen.
Die Anführungszeichen bei „zwangsweise“ deshalb, weil das ganze auf einem Hauptversammlungsbeschluß beruht.
Gruß,
Christian
OK soweit,
ist ja einiges zusammengekommen. Ich schreib’ später noch eine Zusammenfassung.
Vielleicht kannst du diese später dann durchlesen?
Bis dann.
OK soweit,
ist ja einiges zusammengekommen. Ich schreib’ später noch eine
Zusammenfassung.Vielleicht kannst du diese später dann durchlesen?
Das werde ich wohl können.
Gruß,
Christian
Zusammenfassung
Bei einer Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien eingezogen und neue Aktien im beschlossenen Verhältnis ausgeschüttet, aber nur, wenn das Bezugsrecht wahrgenommen wird.
Kapitalherabsetzungen werden auf der Hauptversammlung beschlossen. Ihnen folgt meistens eine Kapitalerhöhung.
Dieses Vorgehen ist vor allem in Krisenzeiten notwendig, um Verluste auszugleichen.
Hier ein Beispiel
Gesundes Unternehmen:
Aktivseite Passivseite
Vermögen 1000 Grundkapital 600
Fremdkapital 400
Zur Sanierung wird nun eine Kapitalherabsetzung von 1:10 beschlossen.
Aktivseite Passivseite
Vermögen 450 Grundkapital 60
Jahresfehlbetrag -10*
Fremdkapital 400
Die Lage hat sich also auf niedrigem Niveau stabilisiert. Zur Wiederherstellung des Kapitals wird nun eine Kapitalerhöhung 10:1 durchgeführt.
Aktivseite Passivseite
Vermögen 450 Grundkapital 600
Guthaben 540 Jahresfehlbetrag -10*
Fremdkapital 400
Der Buchungssatz hierbei lautet:
Grundkapital an Verlustvorträge
Seltener kommt vor, daß die Kapitalherabsetzung dazu dient, überflüssiges Eigenkapital wieder an die Aktionäre auszuschütten. Dann folgt anschließend natürlich keine Kapitalerhöhung, weil unsinnig.
Sobald also ein Aktionär erfährt, dass bei einem Unternehmen eine Kapitalherabsetzung geplant ist, sollten bei ihm die Alarmglocken läuten. Nur durch die Wahrnehmung seines Bezugsrechts, kann er neue Aktien zeichnen, aber oftmals werden die neuen Aktien zu einem höhren Kurs als die alten Aktien ausgeschüttet und desweiteren muss er neues Geld in das Unternehmen investieren.
Bei einer Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien
eingezogen und neue Aktien im beschlossenen Verhältnis
ausgeschüttet, aber nur, wenn das Bezugsrecht wahrgenommen
wird.
„Ausgegeben“ wär der bessere Begriff, aber ja, so ist es.
Sobald also ein Aktionär erfährt, dass bei einem Unternehmen
eine Kapitalherabsetzung geplant ist, sollten bei ihm die
Alarmglocken läuten.
Die Ankündigung, die HV über eine Kapitalherabsetzung beschließen zu lassen, ist einer der letzten Schritte. Daß das Unternehmen Probleme hat, ist dann schon lange bekannt, bspw. aufgrund von Zwischenberichten oder ad hoc-Mitteilungen.
Sonst alles richtig. Deine Beispielrechnungen haben mir gut gefallen 
Gruß,
Christian