Kapitalherabsetzung immer mit Verlust verbunden?

Hallo zusammen,

ist eine Kapitalherabsetzung immer mit einem Verlust seitens des Anlegers verbunden oder gibt es auch Ausnahmen?

Wenn es Ausnahmen gibt, auf welche Textpassagen in den Einladungen zur Hauptversammlung muss ich da achten?

Gruß

Alex

Hallo Alex,

ist eine Kapitalherabsetzung immer mit einem Verlust seitens
des Anlegers verbunden oder gibt es auch Ausnahmen?

Es kommt sehr darauf an, wie die Kapitalherabsetzung erfolgt. Oftmals finden solche Herabsetzungen durch Aktienrückkäufe statt. In so einem Falle, können z.B. vorhandene überschüssige Mittel an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

Gesetzlich geregelt ist Ganze hier:

http://bundesrecht.juris.de/aktg/BJNR010890965.html#…

Allerdings kann es in der Tat auch so sein, dass es zu einer Herabsetzung kommt die durch einen sog. Aktieneinzug erfolgt.
Tatsächlich kann dadurch versucht werden, einen Verlust zu „beseitigen“.

Hierfür sind aber besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Geregelt in § 237 AktG. Vgl. hierzu http://bundesrecht.juris.de/aktg/__237.html

Gut erklärt wird das Thema übrigens auch hier:

http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/kapitalherabse…

Was den möglichen Verlust angeht: Auf Grund der Tatsache, dass sich die umlaufenden Aktien verringern, könnte es auch bei gleichbleibender Nachfrage nach den Aktien zu einem Kursanstieg kommen. Allerdings kann man das nie so genau sagen, schon gar nicht im Vorfeld einer solchen Maßnahme.

VG
Sebastian