Liebe www`ler,
was mich interessiert ist Folgendes:
Inwiefern betrifft der Kapitalisierungszinssatz die Rechtssprechung?
Also gibt es ja keine gesetzliche Bestimmung über den Kapitalisierungszinsfuß. Er wird ja aus Risikozuschlag und einem Basiszinssatz ausgerechnet bzw. bestimmt. Und da der Basiszinssatz gesetzlich meines Wissens nicht zu 100% geklärt ist, also wie der genau von Fall zu Fall anwendbar sein soll kommts da ja zu Rechtsprechungen von Fall zu Fall oder?
Und gibt es noch andere Möglichkeiten wie der Kapitalisierungszinssatz in Berührung mit der Rechtsprechung kommt?
Ich hoffe der ein oder andere BWL bzw. Rechtler kann mir hier an der Stelle weiterhelfen.
MfG
Nokia