hallo.
ich habe eine kapitallebensversicherung und bekomme ab 1.8. hartz 4.
ich habe gehört, das man eine lebensversicherung so umwandeln kann, das man sie nicht beenden kann und somit nicht vorzeitig auf das geld zurück greifen kann.
ist dieses richtig und wenn ja, was muss man tun??
Hallo
http://www.abc-recht.de/ratgeber/versicherung/faq/ar…
Verwertungsausschluss: Zu welchem Zeitpunkt muss die
Vereinbarung abgeschlossen sein?
Die Vereinbarung muss zu dem Zeitpunkt abgeschlossen sein, ab
dem vom Hilfesuchenden das Arbeitslosengeld II begehrt wird. Für
diejenigen Antragsteller, die das Arbeitslosengeld beantragen,
bedeutet dies, dass bereits vor der Antragstellung ein
entsprechender Verwertungsausschluss erfolgen sollte, denn nur
dann kann er von Anfang an berücksichtigt werden.
Spätere Vereinbarungen sind möglich, finden jedoch hinsichtlich
der Gewährung von ALG II nur für die Zukunft
Berücksichtigung.
Frühestes Endalter für Verträge mit Verwertungsausschluss
Nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft gegenüber dem
GDV gilt insofern das 60. Lebensjahr.
Der Ablauf des Versicherungsvertrages darf daher
selbstverständlich nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des
Versicherungsnehmers festgesetzt sein.
Geltungsdauer des Verwertungssauschlusses
Der Ausschluss des Kündigungsrechts (Verwertungssauschluss) ist
unwiderruflich, kann also nicht wieder rückgängig gemacht
werden, auch wenn der VN wieder Arbeit hat und kein ALG II
erhält.
Wann ist eine Verwertung von Lebensversicherungen
unwirtschaftlich?
Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der
Rückkaufswert um mehr als 10 % unter der Summe der eingezahlten
Beiträge liegt. Eine Verwertung muss dann nicht erfolgen.
Diphda