Stimmt es, daß die Mindestfrist einer Kapitallebensversicherung 12 Jahre beträgt, bevor man sie steuerfrei vorzeitig auflösen darf? d.h. bei der Steuererklärung keine Meldung machen muss.
Stimmt es, daß die Mindestfrist einer Kapitallebensversicherung
12 Jahre beträgt, bevor man sie steuerfrei vorzeitig auflösen darf?
Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und mindestens 5 Jahren Beitragszahldauer ist die Auszahlung steuerbefreit (wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde). Bei einer kürzeren Laufzeit fällt auch nur dann eine Steuer an, wenn ein Kapitalertrag erreicht wurde, was bei so kurzen Laufzeiten nicht häufig der Fall sein dürfte.