Hallo liebe Experten,
ich habe aufgrund meiner Arbeitslosigkeit kurzfristig Finanzbedarf. Ich habe im Jahr 1994 zwei Kapitallebensversicherungen (zwei verschiedene Versicherungen) abgeschlossen, die bis Ende 2007 laufen.
Meine Bank ist bereit mir ein Darlehen zu geben, wenn ich mit Einverständnis der Versicherung eine Abtretung vornehme.
Versicherung A bietet mir eine Beleihung des Vertrages an.
Versicherung B schreibt, Sie wäre zu einer Verpfändung bereit, empfiehlt mir aber ein Policendarlehen.
Soll ich mich für die Abtretung, die Beleihung, die Verpfändung oder das Policendarlehen entscheiden?
Können Sie mir die Unterschiede kurz erklären?
Vielen Dank.
Gruß
Felix
Guten Tag Felix,
Sie können davon ausgehen, dass Bank und Versicherung dasselbe meinen.
Nämlich Abtretung der Versicherung und damit Forderungsübertragung auf den Darlehensgeber.
Ob nun die Beleihung durch die Bank oder ein Policendarlehen durch die
Versicherung günstiger ist, müssen Sie selbst ausrechnen. Ich nehme an, dass Ihnen schriftliche Angebote vorliegen.
Sie sollten aber alles in die Waagschale werfen, d.h. überlegen Sie doch einmal anhand einer Vertragsauskunft durch die Versicherungen, ob
eine um wenige Monate vorgezogene Vertragskündigung unter dem Strich
vielleicht sogar günstiger ist. Dazu vergleichen Sie die
Versicherungsleistung bei regulärem Ablauf mit der Leistung bei
vorgezogenem Ablauf und rechnen auch die dann eingesparten Versicherungsbeiträge dagegen. Ist der Unterschiedsbetrag abzüglich der eingesparten Beiträge kleiner als Ihre Zinslast gegenüber der Bank
(Beleihung) bzw. gegenüber der Versicherung im Falle eines Policendarlehens, dann ist die Kündigung für Sie günstiger.
Da Ihre Verträge schon 13 Jahre gelaufen sind, müssen Sie auch keine
Versteuerung befürchten.
Schönen Gruß
Günther
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Hallo Felix,
Policendarlehen =Die Versicherung zahlt im Vorgriff auf den
Ablauf ein Darlehen bis zur Höhe des vorhandenen Wertes aus;
meist abzüglich eines Sicherheitsabschlages. Auf das Darlehen
sind Zinsen fällig, meist variabel. Die Tilgung des Darlehens
erfolgt (spätestens) zum Ablauf des Vertrages; häufig sind
Sondertilgungen zulässig. Vorteil: oftmals geringere Zinsen
als marktüblich - kein Schufa-Eintrag.
Abtretung der Lebensversicherung gegenüber Bank: meist
als Sicherheit für die Bank bis zur Höhe des Vertragswertes
Vorteil: gegenüber Policendarlehen i.d.R höheres Darlehen
möglich.
Welche Möglichkeit lukrativer ist, hängt wesentlich von
den Darlehensbedingungen der Anbieter ab, schon studiert ?
Unter Umständen gibt es auch eine weitere Möglichkeit:
Auszahlung der bis dato angesammelten Überschußbeteiligung;
mal bei der Versicherung anfragen…
Grüße