bei einer Kapitallebensversicherung soll das Geld monatlich in einer Rente ausbezahlt werden.
Es gibt eine Aufschubdauer von 3 Jahren. Sagen wir mal jemand möchte 30.000€ anlegen.
Muss er diese 30.000€ beim Vertragsabschluss einzahlen bzw. direkt unmiitelbar danach,
oder reicht es, nach und nach die 30.000€ innerhalb der 3 Jahre einzuzahlen?
Was ist bei den Versicherungen der Regelfall?
Vielleicht kann das wer beantworten der sich damit ein wenig auskennt.
Und Du glaubst, das ist bei allen Versicherung gleich ?
Es handelt sich doch um die sogenannte „Sofortversicherung“. Man zahlt eine Summe X ein und bekommt dafür sofort oder nach einer (geringen)Wartezeit eine monatliche Rente ausgezahlt über eine feste Zeit(selten lebenslang, wenn, dann zu sehr geringen Monatszahlungen)
In der Regel muss man bei kurzer Wartezeit oder gar ohne Wartezeit die Summe auf einmal einzahlen. Die Versicherung will doch das Geld investieren um die Auszahlung über den Zeitraum zu garantieren.
Wenn man keine längere Rentendauer erhalten würde, so könnte man sein Geld ja auch selbst monatlich aufteilen bis es alle ist.
Sinn macht es doch nur wenn man rechnerisch mehr Rentenzahlung erhält als wenn man die Summe einfach aufteilen würde.
Hallo, der Begriff Aufschubzeit spricht dafür, dass ein Einmalbeitrag eingezahlt wird und nach drei Jahren mit der Rente begonnen wid. Denkbar ist aber auch eine laufende Beitragszahlung über die drei Jahre und danach mit oder ohne Aufschubzeit Beginn der Rentenzahlung.
Möglich ist fast alles, ws sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
ja natürlich, das ist dann nämlich eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ohne Aufschub. as gibt es wirklich fast überall. Aber welchen Sinn macht es, das dann 3 Jahre früher abzuschließen ?