Hallo,
bis zu welcher Höhe können die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung als Vorsorgekosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden?
Und noch eine Frage: Wenn Versicherungsnehmer, versicherte Person und begünstigte Person drei verschiedene Menschen sind (Opa, Papa, Enkelkind) - kann dann der Opa (der die Versicherung bezahlt) die Beiträge überhaupt absetzen?
Verwirrte Grüße!
Hallo Jochen,
die Höhe ist unbegrenzt, allerdings wirken sie sich durch die Höchstbetragsrechnung nur bedingt aus.
Abzugsfähig sind die Beiträge nicht, da hier Versicherungsnehmer (derjenige der mit EUR belastet wird) und Versicherte Person nicht identisch sind.
Gruß
Michael
Geht doch - sagt das Finanzamt
Hallo Michael,
haben beim Finanzamt nachgefragt und die sagen es geht doch - Versicherungsnehmer und versicherte Person und begünstigte Person können drei Menschen sein und der Versicherungsnehmer kann die Beiträge (bis zu den Höchstbeträgen) absetzen.