Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Der Vater meines Mannes zahlt seit Jahren in eine Kapitallebensvs für ihn ein.
Wenn er 60 Jahre alt ist, soll die Versicherungsssumme an meinen Mann theoretisch ausgezahlt werden. Nur haben die beiden seit Jahren keinen Kontakt. Die Ausschüttung der Ausbildungsvs. hat der Vater seinerzeit einfach selber behalten.
Wie sieht es rechtlich wohl aus mit der Kapitalleben? MUSS der Vater die Summe an den Sohn geben oder kann er das Geld nach Ablauf der VS einfach selber behalten?
Danke und viele Grüße
monologic
Hallo und guten Abend,
um es kurz zu machen: Das kommt drauf an. Die Rechte und Pflichten an dem Vertrag hat der Vater als Versicherungsnehmer. Ist damals ein „unwiderrufliches Bezugsrecht“ eingeräumt worden und dein Mann dort eingetragen, so kann der Vater nur mit dem Einverständnis deines Mannes dieses abändern. Ist nur ein „normales“ also widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden, so kann der Vater mit dem Vertrag tun und lassen was er möchte.
Es ist also zu klären, welches Bezugsrecht damals eingeräumt wurde.
Ich hoffe, ich konnte helfen,
einen schönen Abend
Michael Rasche
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Der Vater meines Mannes zahlt seit Jahren in eine
Kapitallebensvs für ihn ein.
Wenn er 60 Jahre alt ist, soll die Versicherungsssumme an
meinen Mann theoretisch ausgezahlt werden. Nur haben die
beiden seit Jahren keinen Kontakt. Die Ausschüttung der
Ausbildungsvs. hat der Vater seinerzeit einfach selber
behalten.
Wie sieht es rechtlich wohl aus mit der Kapitalleben? MUSS der
Vater die Summe an den Sohn geben oder kann er das Geld nach
Ablauf der VS einfach selber behalten?
Ja, es ist sein Geld und wenn es kein unwiederrufliches Bezugsrecht ist, kann er es ohne Einwilligung ändern!
Außerdem, wenn keine Kontakt mehr besteht, warum sollte er dann noch für seinen Sohn ansparen WOLLEN?