Kapitallebensversicherung kündigen?

Hallo,

seit langen mache ich mir Gedanken, meine Kapitallebensversicherung mit Überschussbeteiligung zu kündigen.

Die Versicherung läuft seit 1996 auf insgesamt 30 Jahre. Ich kann mir kaum vorstellen, dass in 22 Jahren auch nur einen Cent Überschuss herauskommt. Die Verzinsung dürfte dann nahe an einem Tagesgeldkonto kommen.

Frage: Soll ich kündigen (ich weiss, der Rückkaufswert ist zum Heulen), damit ich dasselbe Geld in andere Geldanlagen stecken kann?

Habe natülich als Selbstständiger noch andere Anlagen laufen.

Oder sollte man auch ein gabz konservatives Produkt innehaben?

Gruss, Markus

Hallo Markus,

warum kündigen? Mit allen bekannten Nachteilen.

Beitragsfrei stellen lassen und warten. Oder pressiert es so? Finanziell meine ich.

Schönen Abend
Bernd

Hallo Markus,

zunächst: Beitragsfreistellung ist so ziemlich das schlechteste was Du machen kannst.
Die Frage ob Du kündigen solltest hängt vom derzeitigen Rückkaufwert, vom derzeit prognostizierten Ablaufwert, vom wahrscheinlichen Ablaufwert und von der Rendite vergleichbar sicherer Alternativanlagen über die nächsten 22 Jahre ab. Zudem kommt noch die Frage dazu, wie denn deine Altersvorsorge insgesamt strukturiert ist und ob du insofern eine einer KLV vergleichbar sichere Anlage brauchst.
In 22 Jahren kann viel passieren. Die Überschüsse können auch wieder hoch gehen, oder noch tiefer fallen. Die Zinsentwicklung festverzinslicher ist nicht abzusehen, etc. Insofern kann es sich im nachhinein als richtig oder falsch herausstellen jetzt zu kündigen oder nicht.
Ich würde es - vorbehaltlich der Menge der oben genannten Information - vermutlich nicht tun.

Liebe Grüße,

Max

Hallo Markus,

seit langen mache ich mir Gedanken, meine
Kapitallebensversicherung mit Überschussbeteiligung zu
kündigen.

Die Versicherung läuft seit 1996 auf insgesamt 30 Jahre. Ich
kann mir kaum vorstellen, dass in 22 Jahren auch nur einen
Cent Überschuss herauskommt. Die Verzinsung dürfte dann nahe
an einem Tagesgeldkonto kommen.

Frage: Soll ich kündigen (ich weiss, der Rückkaufswert ist zum
Heulen), damit ich dasselbe Geld in andere Geldanlagen stecken
kann?

bei welcher Gesellschaft hast Du denn Deinen Vertrag und kannst Du die Beiträge noch steuerlich geltend machen? Nenne bitte Beitrag, Versicherungssumme und Rückkaufswert.

Habe natülich als Selbstständiger noch andere Anlagen laufen.

Es gibt ein paar Anlageformen, die genauso oder sicherer sind wie eine LV, aber bist Du bei Deinen sonstigen Anlagen davon überzeugt?

Oder sollte man auch ein gabz konservatives Produkt innehaben?

Die LV ist ein konservatives Produkt, und der Ertrag ist relativ gering, je nach Gesellschaft.

Ich verkaufe seit Jahren keine Kapitallebensversicherungen nach altem Strickmuster mehr, weil es genügend Produkte gibt, die bei hoher Sicherheit trotzden gute Erträge erwarten lassen.

Statt Kündigung kann Dein Vertrag auch eventuell verkauft werden, bei einem für Dich höheren Wert, oder Du beleihst die LV und investierst das Darlehen, bei einem Zins von unter 6%, in höher verzinsliche Anlageformen(Zinsdifferenzgeschäft).

Gruß
Ralf

Die Versicherung läuft seit 1996 auf insgesamt 30 Jahre. Ich
kann mir kaum vorstellen, dass in 22 Jahren auch nur einen
Cent Überschuss herauskommt. Die Verzinsung dürfte dann nahe
an einem Tagesgeldkonto kommen.

Eine 1996 abgeschlossene KLV bringt immerhin mindestens 4% gesetzl. Zins. Insofern liegt die Verzinsung schon noch über der von Tagesgeldkonten. Man sollte sich also gut überlegen, ob man das hergibt, denn nach einer Kündigung gibt es kein Zurück.

Außerdem wirst du mehr als einen Cent Überschuss bekommen, da dir ja aus den vergangenen Jahren schon Überschussanteile zugeorndet wurden als wir noch die „fetten“ Jahre hatten.

Viele Grüße
Jörg

Moin Markus,

Oder sollte man auch ein gabz konservatives Produkt innehaben?

Ohne deine gesamte Anlagestrategie und Zukunftsplanung zu kennen empfehle ich die KLV weiterhin beizubehalten. Ein sicheres Produkt mit einer MM entsprechenden Rendite (bezogen auf die Leistungen und Konstruktion). Da dein Vertrag noch einige Jahre läuft, ist es nicht gerade Priorität A, wie sich die jetzigen Zinsen darstellen. Der Zuwachs kommt gegen Ende der Laufzeit. Du hast in den ersten Jahren einen beträchtlichen Teil der Kosten und Gebühren bezahlt. Dies sollte man nicht wegschmeißen. Es ist schwer mit einem gleichermaßen gelagerten Produkt diese Vorlagen wieder aufzuholen. Natürlich sollte diese KLV nicht dein eigentliches Anlageinstrument für die längerfristige Planung sein. Aktienfond bieten eine ebenso entsprechende Gewinnprognose. Aber nur wenn man Zeit hat!!! Für kurz- bzw. mittelfristige Anlagen empfiehlt sich andere Anlageinstrumente zu wählen.

Ich hoffe deine BUZ steht bereits und ist entsprechend ausgerichtet.

Also kurz gesagt gilt der Anlagegrundsatz:" Verkaufe nie mit Verlust"

Micvh würde auch mal interessieren, warum hast du damals die Entscheidung zur LV getroffen und welche Argumente sprechen heute gegen deine damalige Entscheidung?

Viele Grüße und einen schönen und sonnigen Mittwoch wünscht

Martin

moin moin,

Für kurz- bzw. mittelfristige
Anlagen empfiehlt sich andere Anlageinstrumente zu wählen.

Welche z.B.

Ich hoffe deine BUZ steht bereits und ist entsprechend
ausgerichtet.

Ja, ist integriert in einer Fondsgebundenen RV, alledings muss Sie in den nächsten Jahren erhöht werden.

Micvh würde auch mal interessieren, warum hast du damals die
Entscheidung zur LV getroffen und welche Argumente sprechen
heute gegen deine damalige Entscheidung?

1996 war ich quasi mit meinem Studium fertig und wollte irgendetwas für mich tun. mir war damals schon klar, dass ich mich um mich selber kümmern muss.
mir war klar, dass es sehr konservativ gewesen ist, aber ich dachte: je eher, desto besser.
ich denke, dass ich die 4 prozent gar nicht mehr bekommen werde, wo steht das denn im vertrag?

gruss, markus

gruss, markus

bei welcher Gesellschaft hast Du denn Deinen Vertrag und
kannst Du die Beiträge noch steuerlich geltend machen? Nenne
bitte Beitrag, Versicherungssumme und Rückkaufswert.

Gesellschaft: Hamburg-Mannheimer
Beitrag 102,26
Rückkaufswert ca. 6.000€

Habe natülich als Selbstständiger noch andere Anlagen laufen.

Es gibt ein paar Anlageformen, die genauso oder sicherer sind
wie eine LV, aber bist Du bei Deinen sonstigen Anlagen davon
überzeugt?

Nun, ich habe noch eine Fondsgebundene Rentenversicherung (Volksfürsorge, 5% Steigerung im Jahr, eine Deka-Fond (Chance, Wachstum), ein Tagesgeldkonto.
Neu möchte ich gerne mittelfristig etwas in einen Aktienfond anlegen.
Generell würde ich mein Portfolio so aufteilen:

25% konservativ
25% nicht ganz so spiessig
25% Misch aus festverzinslich WP und Aktien
25% Risiko

Gruss, Markus

ich denke, dass ich die 4 prozent gar nicht mehr bekommen
werde, wo steht das denn im vertrag?

Hallo Markus,

die 4% stehen nicht explizit im Vertrag. Aber der Rechnungszins aller Lebensversicherer war damals 4%.
Mit diesen 4% werden alle Verpflichtungen und Leistungen diskontiert, und zwar auf die gesamte Vertragslaufzeit und unabhängig von der aktuellen Zinssituation am Markt. Deshalb auch die Bezeichnung Garantiezins. Da derzeit der Zins von 4% kaum erwirtschaftet werden kann, werden keine oder geringe Überschüsse gezahlt. Die 4% bleiben aber.

Liebe Grüße,

Max

die 4% stehen nicht explizit im Vertrag. Aber der
Rechnungszins aller Lebensversicherer war damals 4%.
Mit diesen 4% werden alle Verpflichtungen und Leistungen
diskontiert, und zwar auf die gesamte Vertragslaufzeit und
unabhängig von der aktuellen Zinssituation am Markt. Deshalb
auch die Bezeichnung Garantiezins. Da derzeit der Zins von 4%
kaum erwirtschaftet werden kann, werden keine oder geringe
Überschüsse gezahlt. Die 4% bleiben aber.

danke für die antwort,

nun sehe ich in meinen unterlagen, dass ich die lv mal für 6 monate ruhen lassen (vor ca. 4 Jahren). ich habe in meinen unterlagen einen „nachtrag zur versicherungsurkunde“ gefunden.
und hier ist der beginn mit 01.02.2000 bezeichnet.

bdeutet die „ruhe“, dass der betrag von 1996 ungültig wird und die 4 prozent nicht mehr gelten?

gruss, markus

Moin part II,

Für kurz- bzw. mittelfristige
Anlagen empfiehlt sich andere Anlageinstrumente zu wählen.

Welche z.B.

Kurzfristig 0-2 Jahre = Geldmarktfonds (sehr geringe Schwankungen und stehts verfügbar; dieses Jahr wirds ca. 2,5% sein http://sinvnet.teledata.de/sis/index.html?INST_ID=00…),
Mittelfristig 3-7 Jahre = Bundesschatzbriefe, Bankschuldverschreibungen, Rentenfonds, Bankeinlage mit Sondervereinbarung (je nach Volumen). Vorsichtig bei Rentenfonds mit Einmalanlagen zur Zeit (wegen der anstehender Zinserhöhung, wahrscheinlich so Richtung Mai Juni Juli). Sparplan bevorzugt!!
Langfristig 7- xxx = Aktienfonds, Immobilienerwerb, Lebens und Rentenversicherungen.

Das sind alles Anlagen wobei der Kunde sich selbst schon in die Materie einlesen und denken muß. Er benötigt aber nicht den täglichen Einsatz um die Kontrolle über seine Anlagen zu haben. Zeit für wichtige Dinge!!!

Ich hoffe deine BUZ steht bereits und ist entsprechend
ausgerichtet.

Ja, ist integriert in einer Fondsgebundenen RV, alledings muss
Sie in den nächsten Jahren erhöht werden.

Keine Dynamik vereinbart?? Schlecht! Würd ich nachträglich vereinbaren.

1996 war ich quasi mit meinem Studium fertig und wollte
irgendetwas für mich tun. mir war damals schon klar, dass ich
mich um mich selber kümmern muss.
mir war klar, dass es sehr konservativ gewesen ist, aber ich
dachte: je eher, desto besser.
ich denke, dass ich die 4 prozent gar nicht mehr bekommen
werde, wo steht das denn im vertrag?

In der Police im Anhang (MW, von VR zu VR verschieden). Und was da steht, das ist auch garantiert. Bedenke jedoch das die 4% auf den Sparanteil gezahlt werden (Kostenanteil und Risikoanteil werden abgerechnet).

Bist du nun unschlüssig zu deiner LV (wäre das kleinste Problem)?? Oder besteht im Gesamtgefüge eine Unklarheit (wäre das größte Problem).

Gruß
Martin

bdeutet die „ruhe“, dass der betrag von 1996 ungültig wird und
die 4 prozent nicht mehr gelten?

Hallo Markus,

wenn der Vertrag geruht hat und dann wieder in Kraft gesetzt wurde, ändern sich die Konditionen normalerweise nicht.
Du kannst das am ausgewiesenen Tarif erkennen. Der dürfte sich nicht geändert haben, und damit auch nicht der Rechnungszins.

Liebe Gürße,

Max

Anlagegrundsätze
Hallo,

Also kurz gesagt gilt der Anlagegrundsatz:" Verkaufe nie mit
Verlust"

das ist wirklich ein spitzenmäßiger Grundsatz, mit dem die meisten Anleger am Neuen Markt ihre Verluste von gepflegten 20 % auf spitzenmäßige 70% erhöht haben dürften.

Auch in der Geldanlage gilt: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Gruß,
Christian

Hallo Markus,

schau doch mal in untenstehenden Link, da findest Du viele Infos:

http://www.bundderversicherten.de/

Grüße vom T.

wenn der Vertrag geruht hat und dann wieder in Kraft gesetzt
wurde, ändern sich die Konditionen normalerweise nicht.
Du kannst das am ausgewiesenen Tarif erkennen. Der dürfte sich
nicht geändert haben, und damit auch nicht der Rechnungszins.

hmm, die versicherungssumme hat sich aber um einige tausend euros verringert.
und wenn ich nun ganz genau nachdenke, kommt mir da der satz von „herrn kaiser“ wieder in den sinn, der vor 4 jahre etwas von „vertrag bis laufzeitende ruhen“ und „neuen vertrag machen“ sprach.

das würde bedeuten, dass ich insgesamt 2 verträge haben müsste (finde aber nur einen).

gruss,markus

hmm, die versicherungssumme hat sich aber um einige tausend
euros verringert.
und wenn ich nun ganz genau nachdenke, kommt mir da der satz
von „herrn kaiser“ wieder in den sinn, der vor 4 jahre etwas
von „vertrag bis laufzeitende ruhen“ und „neuen vertrag
machen“ sprach.

das würde bedeuten, dass ich insgesamt 2 verträge haben müsste
(finde aber nur einen).

Hallo markus,

ich weiss natürlich nicht, was Herr Kaiser gesagt und getan hat. Ein vorübergehendes Ruhenlassen und dann wieder Inkraftsetzen ändert - bis auf die wegen der ausgefallenen Beiträge niedrigere Versicherungssumme - nichts am Vertrag.
Wenn natürlich dein alter Vertrag beitragsfrei gestellt ist, und Du später einen neuen abgeschlossen hast, hast du gleich 3 Fehler gemacht - bzw. Herr Kaiser bei der Beratung mehr an seinen als an Deinen Vorteil gedacht.
Erstens ist Beitragsfreistellung einfach finanziell sehr ungünstig, zweitens hat der neue Vertrag womöglich nur noch 3,25% Rechnungszins, und drittens hat Herr Kaiser nochmal volle Provision kassiert.
Wie auch immer. Die Situation jetzt ist wie sie ist, und da ist es vermutlich wenig sinnvoll einen laufenden Vertrag zu kündigen. Wenn Du allerdings wirklich 2 Vertäge hast, solltest Du den beitragsfreien vermutlich kündigen und das Geld anderweitig anlegen. Das kommt ein bischen auf die Zahlen an, iaber wahrscheinlich ist Kündigung günstiger.

Liebe Grüße,

Max

Hallo Christian,
dein Einwand ist berechtigt. Für ein Investment in Aktien o. Aktienfonds (stark schwankende Werte) gehört nunmal auch das realisieren von Verlusten um eine Schadenbegrenzung zu betreiben. Was macht man dann mit dem freien Kapital?? Investiert es weiter und schaut, ob sich der nächste Titel als bessere outet oder man wechselt die Anlageform (z. Zt. wieder ein Thema, aber immer sinnvoll???, ich weiß ja nicht).

Ich definieren meinen Grundsatz so, das ich das Kapital einem bestimmten Zweck zugeführt habe und ich nunmal diese Entscheidung tragen muß um meiner Anlagestrategie Rechnung zu tragen. Irgendwer hat mal gesagt:„Wenn ich nicht bereit bin eine Aktie 10 Jahre zu halten, sollte ich Sie keine 10 Minuten besitzen!“ So ähnlich sehe ich das auch mit der LV, die hat einen bestimmten Zweck (den ich in meiner Planung gewünscht habe) und nur weil z. Zt. die Ertagslage nicht dem entspricht, wie es vor XY Jahren war, soll ich einen verlust realisieren?? Wobei ich, je nach Art der Anlage, von einer Verbesserung ausgehen kann??!! Wenn mein Instrument nicht mehr in meine Planung paßt muß ich reagieren, aber ohne zwingenden Grund?? Diesen gilt es doch herauszufinden, oder??

Zu deinem Thema „Neue Markt“ kann ich dir nur beipflichten. Anlage in Neuemissionen ohne in der Startegie auch auf Gewinnmitnahmen, Verlustrealisierung und Zukäufe zu achten, man das war eine Zeit. Die Quittung haben die Leute bekommen und manchmal zu recht. Ich kann doch ein Investment in diesem Segment nicht als Sparbuch und Renditeesel ohne Ende sehen. Ich kann aber auch unseren Beraterstand nicht aus dem Kritik nehmen.

Ich hoffe, das ich meine Darstellung ein wenig begründen konnte.

Viele Grüße sendet

Martin

Hallo Markus,
als ein Baustein unter vielen würde ich diese Versicherung laufen lassen, wenn der Beitrag nicht zu weh tut. Ist ja auch absetzbar für Dich. Aber genau raten kann Dir nur jemand, der Dich kennt. Deine ganze Situation kennt.

Hallo,

seit langen mache ich mir Gedanken, meine
Kapitallebensversicherung mit Überschussbeteiligung zu
kündigen.

Die Versicherung läuft seit 1996 auf insgesamt 30 Jahre. Ich
kann mir kaum vorstellen, dass in 22 Jahren auch nur einen
Cent Überschuss herauskommt. Die Verzinsung dürfte dann nahe
an einem Tagesgeldkonto kommen.

Ist so. Denn die 4% beziehen sich nur auf den Sparanteil.

Frage: Soll ich kündigen (ich weiss, der Rückkaufswert ist zum
Heulen), damit ich dasselbe Geld in andere Geldanlagen stecken
kann?

Beitragsfreistellung? Eine steuerlich absetzbare Lebensversicherung (noch dazu offiziell nicht verwertbar im Falle Deines Konkurses!!!) kannst Du heute auch nach liechtensteiner Recht abschließen.

Habe natülich als Selbstständiger noch andere Anlagen laufen.

Lege hier mal den Schwerpunkt Deiner Überlegungen. Diese sollten renditestark sein, schnell verfügbar, steuerbegünstigt, und etwas insolvenzgeschützt. Dieses Risiko trägst Du ja auch in Dir.

Oder sollte man auch ein gabz konservatives Produkt innehaben?

Ja, aber nur als einen Baustein.

Gruss, Markus

Gruß
Boris