Hallo Ralph,
meine mich Liebende hat bei einer Bank eine fondsgebundene
Kapitallebensversicherung, kurz KLV, abgeschlossen (A.D. 1999)
mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Frage: Im Rentenfall wird
eine lebenslange Rente ausbezahlt, sacht der Prospekt.
Lebenslang??? Das kann ja auch 40 Jahre sein, was die
Versicherung viel mehr Geld kosten wuerde, als wir einbezahlt
haben. Ist das einfach denen ihr Risiko oder haben wir was
falsch verstanden und die Rente wird in Wirklichkeit nur,
sagen wir mal, 25 Jahre ausbezahlt und dann ist Schicht im
Schacht?
Zunächst: Eine Fondgebundene Lebensversicherung heisst üblicherweise FLV.
Du sprichst von Rente. Handelt es sich vielleicht um eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht?
Lebenslänglich heisst lebenslänglich. Lebt Deine Liebste 120 Jahre, zahlt die Versicherung drauf. Stirbt sie mit 70, behält die Versicherung das restliche Geld. Die Renten sind so berechnet, daß sich das über die vielen Verscicherten ausgleicht.
und zweitens: Laut Prospekt (schon wieder!) liegt der
Ausgabeaufschlag bei 5%, die Verwaltungskosten bei 1,2%; vor
allem ersteres finde ich extrem hoch. Zusaetzlich wird ein
Risikoposten von den Beitraegen abgezogen, weil auch eine
Risikolebensversicherung dabei ist. Von der Bank wollten wir
jetzt wissen, ob 5% und 1,2% immer noch aktuell sind und wie
hoch der Risikoabzug ist. Antwort: „5% und 1,2% kann ich so
nicht bestaetigen, aber auch keine anderen Angaben machen.
Risikoabzug darf ich Ihnen nicht sagen, weil sonst unsere
Anlagestrategie offensichtlich waere“!
Ich vermute die 5% und 1,2% beziehen sich auf die gekauften Fonds.
Ein Ausgabeaufschlag von 5% ist völlig normal, eine Verwaltungsgebühr von 1,2% nicht gerade wenig, aber durchaus im Rahmen.
Den Risikoabzug kennt der Bankmitarbeiter garantiert selbst nicht. Der wollte das nur nicht zugeben. Der Risikobeitrag ist abhängig vom Alter und von der versicherten Todesfallsumme. Mit der Anlagestruktiur hat das gar nichts zu tun. Der Mitarbeiter wollte nur ein bischen wichtig tun.
Ist der denn nicht verpflichtet, uns seine Kostenstruktur
offenzulegen?
Die Kosten der Fonds werden ja offengelegt, die Kostenstruktur der Versicherung müssen nicht offengelgt werden. Der Bankmitarbeiter kennt sie selbst nicht, die kennt nur die Versicherung und das BAFin.
Und schliesslich: Das Ding ist uns einfach zu teuer. Wir
koennen jetzt kuendigen und das bischen Rueckkaufwert in die
Tasche stecken, oder die KLV fuer die restliche Laufzeit
beitragsfrei stellen oder, das geht angeblich auch, verkaufen
an einen dritten. Was ist denn empfehlenswert?
Verkaufen an einen dritten wird wegen der zu geringen Rückkaufwerte nicht gehen. Zudem glaube ich nicht, daß fondsgebundene Versicherungen überhaupt gekauft werden.
Wenn ihr euch beim Abschluß geirrt habt, und die Versicherung gar nicht braucht und bestimmt nicht mehr haben wollt: Kündigt sie. Eine Beitragsfreistellung belässt den Todesfallschutz (zumindest in kleinem Rahgmen), den ihr nicht wollt, ihr bekommt eine deutlich höhere Kostenstruktur, vermutlich ist ein ein paar Jahren gar nichts mehr vom Geld da, weil alles in Risiko und Verwaltungskosten geflossen ist.
Liebe Grüße,
Max