Kapitallebensversicherung 'plündern'

Hallo,

nehmen wir an jemand eine „Direktversicherung“ Kapitallebensversicherung über den Arbeitgeber 1994 abgeschlossen, seit dem uahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Geld ein. Hätte der Versicherte die Möglichkeit, den Topf zu „plündern“ wegen dringend benötigtem Bargeld und bei Null wieder anzufangen?
Die Versicherung wäre SwissLife.

Grüße, Robby

Hallo Robby,

nein, es handelt sich um eine Betriebsrente, egal in welcher Form sie aufgebracht wird. Die Rentenzahlung beginnt gewöhnlich zeitgleich mit der gesetzlichen Rente; bei Geldmangel wäre nur eine Beendingung der Einzahlungen möglich, was sich aber kaum bemerkbar macht, da sie das Netto nur wenig erhöhen.

Gruß,
Andreas

HalloRobby,
wenn bei der betrieblichen AV die Unverfallbarkeit eigetreten ist (was bei diesem Fall wohl zu vermuten wäre), dann ist nichts mit „plündern“. Der Vertrag kann bestenfalls beitragsfrei gestellt werden und gelangt dann zum Rentenbeginn zu Auszahlung.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz