Kapitallebensversicherung und VWL

Mein Sohn (19 Jahre) hat als VWL eine Kapitallebensversicherung Laufzeit 46 Jahre abgeschlossen. Im Kleingedruckten stehen ca. 650 Euro Gebühren die auf 5 Jahre verrechnet werden. Ist das sinnvoll? Ich denke eine Risikolebensversicherung und einer anderen VWL Anlage wäre sinnvoller. Da er den Vertrag erst abgeschlossen hat kann er noch zurücktreten.

Hallo, braucht Ihr Sohn in absehbarer Zeit eine Risikolebensversicherung ? Hat er schon Familie ?

Sonst ist die nicht sinnvoll, die jetzt abgeschlossene aber auch nicht.

Wenn ja, macht die jetzige Versicherung schon Sinn, wenn der Todesfallschutz dem Bedarf entspricht. Auf die Risikoversicherung kann er keine VWL anlegen.

Die klassische Kapitalversicherung ist hier im Netz nicht mehr so angesehen. Erstaunlich nach zwei Börsencrashs und einer Bankenkrise in 10 Jahren, wo viele über 3-4 % Rendite froh gewesen wären. Ich habe meine Zweifel, ob Risikoversicherung plus Bankenanlage günstiger sind.

Die 650 EUR in 5 Jahren sind für eine Versicherungssumme von ca. 20000 EUR normal und nur sauber ausgewiesen. Bei vielen Anlagen sind die Kosten nur besser versteckt.

Hallo,

grundsätzlich ist langfristiges Sparen in Kombination mit einer Absicherung sinnvoll. Allerdings wäre meine Frage, wie hoch die garantierte Versicherungssumme ist.

Ich persönlich tendiere in meiner Beratung bei jungen Leuten eher zum mittelfristiges Sparen: Bausparen mit 3% Zinsen + Wohnungsbauprämie + Zinsbonus. Zusätzlich könnte man über einen guten Riestervertrag nachdenken. Aber im Vordergrund steht hier die VWL

Gruß, D.B.

Hallo Maria,

also ihr müsst euch grundlegend überlegen was euch lieber ist. Ich gehe mal von 40,- monatlicher Zahlung aus und erspare dir daher die Klugscheisserei mit max. Beiträgen.

Folgende Möglichkeiten habt ihr:

  • Bausparvertrag
  • Garatie von ca 3% oder 1% und dann noch ein günstiges Darlehen
  • 8,8% staatliche Förderung ( Wohnungsbauprämie ) oder 9% Arbeitnehmersparzulage
  • Fondssparen
  • 20% staatliche Förderung ( Arbeitnehmersparzulage ) auf max. 400 Euro jährliche Einzahlung ( also rund 34,- monatlich )
  • Riester (Fondssparplan, Versicherung, Bausparvertrag)
  • Die Zuzahlung kann genutzt werden um den eigenen Beitrag niedrig zu halten ( Macht bei einem Azubi Sinn! )
  • 154,- jährliche staatliche Förderung und damit die HÖCHSTE hierbei!
  • 200,- EXTRA in diesem Jahr, da der Junior wahrscheinlich noch jung ist

In der Lehre ist aber auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, der er noch keinerlei Ansprüche vom Staat hat!

Kann ich sonst noch was helfen? 05651/754555

Gruß
Andre

Ach so…
Werde die Lösung, die ihr jetzt habt scheint sinnvoll zu sein, noch was du mit der Risikoversicherung meinst. Der Junior braucht mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Risikoabsicherungen ( es sei denn er hat bereits Familie… )

Gruß
Andre

  1. Gebühren sind bei allen Kapitalanlagen fällig,
    ob es sich um eine Kapitallebensversicherung, Bausparvertrag oder Investmentfonds handelt.

  2. Ich vermute, dass der Arbeitgeber zur VWL einen Zuschuss gibt.
    Ist bei fast allen Firmen gängige Praxis.

  3. Eine Lebensversicherung für die VWL würde ich nicht empfehlen, sondern eher einen Bausparvertrag mit einer möglichen Guthabenverzinsung von 4 % bzw. einem späteren günstigen Baudarlehen.
    Die Laufzeit beträgt bei Bausparverträgen 6 Jahr + das laufende Kalenderjahr um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

  4. Wenn eine Altersvorsorge gewünscht wird empfehle ich einen Riester-Vertrag mit einer hohen Garantierente und eine Berufsabsicherung mit einer Berufsunfähigkeitversicherung (Beamte Dienstunfähigkeitsversicherung).

Wenn noch Fragen bestehen, gerne auch über PN.

Viele Grüße!
Merger

ich hoffe…
Hi,

dass alle Antworter hier ne Vermögensschadenhaftpflicht haben?

Denn die Antworten wären alle korrekt, wenn nicht eine Frage (sehr entscheident!) fehlen würde!

„Was hat er sonst so an Absicherungen?“

Wenn es hierbei zu einem „keine“ kommt, ist es lt. gesetzlichen Richtlinien eine ganz andere Richtung (bAV)!

@maria,
auch Du möchtest, für dass was Du tust, bezahlt werden!
Somit höre bitte ab heute auf, die ausgewiesenen Kosten als zu hoch anzusehen!
Vielleicht ist morgen Dein Arbeitgeber der gleichen Meinung in Bezug auf Deinen Lohn!:wink:

Kein Bäcker weist den Anteil an Lohn der Verkäuferin, auf dem Kassenbon aus!
Wäre aber mal ne Maßnahme.:smile:
„Für dass von Ihnen gekaufte Brötchen, erhält unsere Verkäuferin 5 Cent!“

VG René

Hi,

dass alle Antworter hier ne Vermögensschadenhaftpflicht haben?

Denn die Antworten wären alle korrekt, wenn nicht eine Frage
(sehr entscheident!) fehlen würde!

„Was hat er sonst so an Absicherungen?“

Hallo Rene,
in einem Forum findet keine Beratung nach dem VVG statt.
Hier werden lediglich Antworten zu den Texten der Fragenden gegeben.
Beachte hierzu auch den Nachsatz bei allen Antworten (unten).

Dein Hinweis auf eine BAV kann auch falsch sein,
denn z.B. Beamte können keine abschließen.

Ansonsten Viele Grüße!
Norbert

Wenn es hierbei zu einem „keine“ kommt, ist es lt.
gesetzlichen Richtlinien eine ganz andere Richtung (bAV)!

@maria,
auch Du möchtest, für dass was Du tust, bezahlt werden!
Somit höre bitte ab heute auf, die ausgewiesenen Kosten als zu
hoch anzusehen!
Vielleicht ist morgen Dein Arbeitgeber der gleichen Meinung in
Bezug auf Deinen Lohn!:wink:

Kein Bäcker weist den Anteil an Lohn der Verkäuferin, auf dem
Kassenbon aus!
Wäre aber mal ne Maßnahme.:smile:
„Für dass von Ihnen gekaufte Brötchen, erhält unsere
Verkäuferin 5 Cent!“

VG René

Hallo Norbert,

in einem Forum findet keine Beratung nach dem VVG statt.
Hier werden lediglich Antworten zu den Texten der Fragenden
gegeben.

Mit geht es nicht um die Beantworrtung im Forum, sondern es war ein ernstgemeinter Hinweis an Euch. Damit Ihr ggf. nicht in sowas hineingeradet!!!

Beachte hierzu auch den Nachsatz bei allen Antworten (unten).

Hatte ich!:wink:

Dein Hinweis auf eine BAV kann auch falsch sein,
denn z.B. Beamte können keine abschließen.

Dies wäre dann der nächste zu beachtende Punkt.

VG René