Hallo,
ich habe vor kurzem gelesen, dass sich durch Investitionen (z.B. Kauf von Bürogeräten) der Kapitalstock einer Volkswirtschaft erhöht. Wenn ich den Kapitalstock als Summe von Kapital, Kapitalanlagen und zu Preisen bewerteten Gütern verstehe ist mir die obige Ausage nicht ganz klar. Der Erwerb von Gütern ist stellt doch nur ein Tauschgeschäft dar.
Wenn ein Unternehmen z.B. einen Drucker kauft erhöht sich der Kapitalstock des Unternehmens um den Drucker und verringert sich um den Preis den sie für den Drucker bezahlen müssen. Im Schnitt liegt gibt es keine Veränderung. Gleiches gilt für den Verkäufer des Druckers.
Wie kann sich dann der Kapitalstock einer VW durch Investitionen vergrößern? Oder hab ich den Begriff des Kapitalstocks einfach nur falsch definiert? Ich würd mich freuen wenn mir das einer erklärt, Danke
Gruß Georg
Kapitalstock einer Volkswirtschaft im Zeitpunkt t besteht aus den Anlageinvestitionen der verschiedenen Jahrgänge, soweit diese Kapitalgüter heute noch einsetzbar sind.
Also, muß geklärt werden, was Anlageinvestitionen sind.
„Die privaten Anlageinvestitionen im Sinne der Statistik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung umfassen die Käufe neuer Anlagen durch Unternehmen sowie die selbsterstellten Anlagen; eingeschlossen sind auch die Nettokäufe von gebrauchten Anlagen und Land.“
Also, wenn ein Unternehmen eine große Maschine erstellt, um sie zu verkaufen, taucht sie nicht in die Anlageinvestition aus und erhöht damit nicht den Kapitalstock. Wenn ein anderes Unternehmen diese Maschine kauft, um damit neue Güter zu erstellen, ist die Machine Bestandteil der Anlageinvestition und erhöht damit den Kapitalstock.
Was gehört nun genau zu den Anlageinvestitionen?
„Als Anlagen gelten alle reproduzierbaren Produktionsmittel, deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt und die normalereise in die Bilanz aktiviert werden müssen. Ausgenommen sind geringwertige Güter, auch wenn sie eine längere Nutzungsdauer als ein Jahr haben (z.B. kleinere Werkzeuge, Reifen, Büromaterial). Größee Reparaturen, die zu einer wesentlichen Steigerung des Wertes der Anlage führen, sind dagegen Bestandteil der Anlageinvestitionen. Vom Investitionsbegriff der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind die „Finanzinvestitionen“ zu unterscheiden; hierbei handelt es sich um den Erwerb finanzieller Aktiva (z.B. festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Sparbriefe).“
Also der Kauf von Aktien verändert nicht die Anlageinvestitionen und damit auch nicht den Kapitalstock. Das von Dir gewählte Beispiel „Büromaschine“ erhöht also nicht den Kapitalstock, wenn Du mit „Büromaschine“ sowas wie Schreibmaschine meinst. Die dürften dann wohl unter Schreibmaschine fallen.
Noch genauer:
„Nach ihrer Funktion im Produktionsprozeß untergliedert man die Anlageinvestitionen in drei Gruppen: Ausrüstungen (Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung), Wohnbauten und sonstige Bauten (Fabrik- und Bürogebäude).“
Quelle:
Uwe Westphal: „Makroökonomik“ (1988) S. 150