Kapitalverlust bei Übertragung von Betriebsrenten

In vielen Firmen werden Betriebsrenten angeboten und meistens gibt der Arbeitgeber vor, bei welcher Versicherungsgesellschaft der Vertrag abgeschlossen wird. Was passiert nun, wenn man recht kurzfristig (nach weniger als 2 Jahren) den AG wechselt und beim neuen AG zu einer anderen Versicherungsgesellschaft für die Betriebsrente wechseln muss (weil der neue AG die Fortsetzung des bestehenden Vertrags ablehnt)?

Es kann so aussehen: Die Versicherung des alten AG verlangt trotz AG-Wechsel eine Fortzahlung der Beiträge, mit der Begründung, dass man über einen zu kurzen Zeitraum eingezahlt und damit die Gebühren noch nicht vollständig abbezahlt hat. Auch einer Beitragsfreistellung für den alten Vertrag wird nicht zugestimmt, da im Kleingedruckten steht, dass dies erst nach Einzahlung eines bestimmen Betrags möglich ist.

Die Lösung sollte eine Übertragung des alten auf den neuen Vertrag sein. Hierfür kann man einen Übertragungsantrag stellen, von beiden AG unterschreiben lassen und an die Versicherungen schicken. Es stellt sich aber heraus, dass durch eine solche Übertragung eben nicht das bereits eingezahlte Kapital, das beim alten AG eingezahlt wurde, gerettet wird, sondern im Gegenteil: Nun verlangt die neue Versicherungsgesellschaft hohe Prämien und stellte tausende von Euro nachträglich in Rechnung. Das Geld, das man beim alten AG eingezahlt hat scheint außerdem verpufft (mit Gebühren verrechnet) und am Ende bleibt ein Minuswert, den man nachzuzahlen hat und der erst durch die Übertragung zustande gekommen ist.

Die monatliche garantierte Rente steigt durch die Übertragung um weniger als 5 EUR an, was weniger ist, als würde man die von der neuen Versicherung geforderten Nachzahlungen auf ein einfach verzinstes Sparbuch legen.

Fazit: Wer ohne Festvertrag bei einem AG angestellt ist und sich nicht sicher sein kann, wie lange er angestellt sein wird, sollte keine Betriebsrente abschließen? Denn tut er es doch, riskiert er, dass die 100 EUR Arbeitnehmeranteil + 100 EUR Arbeitgeberanteil, die er monatlich in den Vertrag einzahlt, am Ende von den Versicherungskonzernen geschluckt werden? Und er auch noch was draufzahlen muss? Oder gibt es noch eine Lösung für das Problem?

Hallo,

unterhalten Sie sich einmal mit Ihrem Arbeitgeber und weisen Sie ihn auf Ihre Probleme hin.
Vielleicht gibt er Ihnen die Möglichkeit, die bestehende Betriebliche Altersversorgung über seinen Betrieb weiter zu führen.

Gruß

Hallo,
hier liegt wieder einmal ein Missverständnis vor. Die Vereinbarung über eine Betriebsrente ist ein Arbeitsrechtlicher Vorgang.
Die Versicherung ist nur die Finanzierung. Das bedeutet, Sie haben einen Anspruch auf eine Rente, so wie es in der entsprechenden vereinbarung vormuliert worden ist. Wie diese nun finanziert wird ist im Grunde allein Sache des Arbeitgebers. Und da es vermeintlich die einfachste Form ist, nimmt mann hier leider fast immer die Direkversicherung.
Alle die Probleme, die sie hier beschreiben, sind richtig, aber nicht Ihr Risiko, sonder dass des Arbeitgebers!
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, haben Sie ein Recht darauf Ihre eingezahlten Beiträge mit zu nehmen (Wenn nicht AG finanziert) Wenn diese durch Kosten verbraucht wurden, muss der AG das wieder ausgleichen.
Alles was über die angemessenen Verwaltungskosten und den Angemessnen Kosten für den Risikoschutz hinausgeht muss vom AG ersetzt werden. Wenn dass nicht anders geht, klärt das spätestens das Gericht.

Aber natürlich gibt es eine Lösung dieser Probleme. Eine Betriebliche Altersvorsorge O H N E Versicherungslösung. Eine pauschaldotierte Unterstüzungskasse und Kompetente Partner für die Ausgestalltung der Vereinbarungen.
Diese hat für beide Seiten (AN und AG) eigentlich nur Vorteile, und nur einen großen Nachteil, der gar nicht die Beteiligten betrifft, sonder die Versicherungen.
Diese gehen nämlich dabei leer aus, was dazu führt, dass diese Möglichkeiten eben nie besprochen werden.