Kapitalwert bei Nettomethode berechnen

Hallo,

habe in einer Aufgabe den Kapitalwert nach der Nettomethode mit expliziter Steuerberücksichtigung zu berechnen und jetzt ein paar kleinere Fragen dazu:

In der Angabe steht, dass sowohl das Agio (2,2% von Nominale) als auch das Disagio (3% von Nominale) steuerlich nicht absetzbar sind. Was mach ich mit diesen beiden nun genau? Bedeutet dies für mich lediglich, dass ich die beiden Werte nur nicht in der Berechnung der Steuerbasis einbeziehen darf im Kredittilgungsplan jedoch sehrwohl (zumindest das Agio)?
Muss ich das Disagio am Ende (bei der Berechnung des Kapitalwertes) noch vom Kreditauszahlungsbetrag abziehen?

Hoffe, dass die Frage einigermaßen verständlich gestellt ist und mir jemand weiterhelfen kann :smile:

Gruß

Hallo,

In der Angabe steht, dass sowohl das Agio (2,2% von Nominale)
als auch das Disagio (3% von Nominale) steuerlich nicht
absetzbar sind.

das heißt dann, dass zum Zeitpunkt t0 der Kapitalwert nicht einfach mit 100% sondern einschließlich/ ausschließlich Agio/ Disagio berechnet wird, während Zins und Tilgung immer vom Nennwert berechnet werden.

Gruß, Bernd