Hallo Leute,
es handelt sich eigentlich nur um eine ganz kurze Frage zur Kapitalwertrechnung.
Es geht um folgende Anlage:
Anschaffungskostem 1.000.000.-
Restwert: 100.000.- Nutzungsdauer: 8 Jahre
Gewinn in den Jahren:
t=1 400.000.- t=5 300.000.-
t=2 400.000.- t=6 300.000.-
t=3 200.000.- t=7 200.000.-
l=4 300.000.- t=8 200.000.-
So, die Anschaffungskosten gelten als Investition zum Zeitpunkt t=0, der Restwert als Rückführung bei t=8, wird also auch mit in die Rechnung einbezogen? Ist das so richtig?
Danke und Grüße,
Heinz