Kapitan verläßt das sinkende Schiff

Grüß Euch,

mal angenommen, ein Kapitän verläßt bei der Havarie eines Schiffes als erster das Schiff. Widerspricht das dem Ehrenkodex oder Seerecht?

Danke für eine Antwort!

Das regelt das SeemG. In diesem Fall deiner Frage der §106

http://www.gesetze-im-internet.de/seemg/__106.html

Das dürfte ausreichen zur Klärung Deiner Frage.

Hallo,

http://www.gesetze-im-internet.de/seemg/__106.html

Das dürfte ausreichen zur Klärung Deiner Frage.

eher nicht. Wo ist da was zur Frage „Kapitän verlässt das sinkende Schiff“ geregelt?

Gruß

S.J.

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Eben

eher nicht. Wo ist da was zur Frage „Kapitän verlässt das
sinkende Schiff“ geregelt?

Das ist nicht geregelt.

http://www.mare.de/index.php?article_id=2310

Gruß

Stefan

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eher nicht. Wo ist da was zur Frage „Kapitän verlässt das
sinkende Schiff“ geregelt?

Das ist nicht geregelt.

http://www.mare.de/index.php?article_id=2310

Also ich bin so schlau, wie vorher… Vielleicht ist es ja in einem anderen § geregelt?!

Hallo,

das widerspricht beidem…

Konkret verletzt der Kapitän aber seine Pflichten als Schiffsführer.
Als Schiffsführer ist er verantwortlich für das Fahrzeug und muß für die
Führung des Schiffes bzw. in dem Fall die Evakuation solange wie möglich an Bord bleiben.
Das ist die sogenannte Garanten-Verpflichtung
so wie zum B. ein Feuerwehr-Mann einen Brand bekämpfen muss (weil er ebend dafür ausgebildet wurde)…so muss ein Kapitän auch für sein Schiff und die Besatzung/Passagiere einstehen.

Hallo,

Konkret verletzt der Kapitän aber seine Pflichten als
Schiffsführer.

Ah so. Wo steht das?

Als Schiffsführer ist er verantwortlich für das Fahrzeug und
muß für die
Führung des Schiffes bzw. in dem Fall die Evakuation solange
wie möglich an Bord bleiben.

Wo steht das?

Das ist die sogenannte Garanten-Verpflichtung
so wie zum B. ein Feuerwehr-Mann einen Brand bekämpfen muss
(weil er ebend dafür ausgebildet wurde)…so muss ein
Kapitän auch für sein Schiff und die Besatzung/Passagiere
einstehen.

Wo steht das?

Gruß
loderunner

Steht da nicht drin, dass das nirgendwo geregelt ist?

Hallo,

Wo steht das?

§ 13 StGB.

Der Kapitän hätte demnach eine Garantenpflicht gegenüber seinen Passagieren (z.B. bei in seinem Zuständigkeitsbereich entstehenden Notfällen).

Gruss

Iru

Auch Hallo,

Wo steht das?

§ 13 StGB.

Und der gilt auf einem italienischem Schiff?

Womit ich nicht sagen möchte, dass es im italienischen Strafrecht nicht auch entsprechende Regelungen gibt.

Gruß

Anwar

Hoi.

„Und der gilt auf einem italienischem Schiff?“

Wo wurde das gefragt?

Der Fragesteller hat aber allgemein gefragt. Nur weil es ein aktuelles Beispiel gibt…

Klugshietmodus aus

Ciao
Garrett

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Hallo,

Wo steht das?

§ 13 StGB.

Da (http://dejure.org/gesetze/StGB/13.html) steht was von ‚Begehen durch Unterlassen‘. „Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört,…“
Wo ist denn hier der Straftatbestand, wenn der Kapitän als einer der ersten das Schiff verlässt, solange er zumindest die notwendigen Befehle (an wen auch immer) gegeben hat? Und warum gilt das nicht für jeden einzelnen der Mannschaft auch?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Und der gilt auf einem italienischem Schiff?

ja, soweit eine Zuständigkeit deutschen Strafrechts gegeben wäre (§ 7 StGB) gilt der auch auf einem italienischen Schiff.
Ich gehe aber davon aus, dass der italienische Codice Penale einen vergleichbaren Passus hat.

Gruss

Iru

Well played, Sir (owt)
owt halt

Hallo,

Wo ist denn hier der Straftatbestand, wenn der Kapitän als
einer der ersten das Schiff verlässt, solange er zumindest die
notwendigen Befehle (an wen auch immer) gegeben hat? Und warum
gilt das nicht für jeden einzelnen der Mannschaft auch?

das Verlassen an sich dürfte von keinerlei
Norm, eher von einem Ehrencodex verboten sein. Selbst wenn der Kapitän die erforderlichen Befehle gegeben hätte und sich dann vor allen anderen aus dem Staub macht, kommt es immer auf die Würdigung des Einzelfalls an, ob er wirklich seiner Garantenpflicht mit den Befehlen genüge getan hat. Und es ist m.E. nach wahrscheinlich, dass ein Gericht die Garantenpflicht so hoch wichtet, dass die bloßen Befehle eben nicht daraus befreien (was ich auch so sehen würde).

Gruss

Iru