Hallo Kati,
mal sehen, ob ich Dir das auseinandersortieren kann. Also - fangen wir am besten beim Oberbegriff an, dem Stift. ‚Stift‘ ist ein kirchenrechtlicher Begriff für eine durch Vermächtnisse begründete autonome Anstalt, die dauerhaft mit geistlchen Rechten ausgestattet ist. Zum Stift gehören Personen, Liegenschaften (Stiftsgut) und eine Stiftskirche.
Zu den Stiftern (nicht ‚Stiften‘) gehörten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (also bis 1803) die Erzbistümer (Erzstifter), Bistümer (Hochstifter), die Stiftskapitel, die sich wiederum in Domkapitel und Kollegiatkapitel unterteilen sowie die Klöster der alten Orden (Benediktiner, Augustiner, Prämonstratenser und Zisterzienser). All diese Stifter waren reichsunmittelbar (daher ‚autonome Anstalt‘).
Die Sonderstellung der zum Protestantismus übergetretenen Domkapitel und die weiblichen Stifter (Kanonissinen, geistliche Stifter und Stiftsdamen, weltliche Stifter) lassen wir mal beiseite, sonst wird’s arg unübersichtlich.
Das Domkapitel ist also, wie Du richtig schreibst, das Kollegium der Kanoniker (Kapitularen, auch Stift-, Chor- oder Domherren) an einem Dom, einer erzbischöflichen oder bischöflichen Kirche. Es entstand aus dem Presbyterium der Bischöfe; besonders herausgehobene Dignitäten sind dabei der Probst und der Dekan. Dem Kapitel stand das Recht der Bischofswahl zu und es wirkte bei der Verwaltung der Diözese mit. In der Regel war für die Mitgliedschaft adlige Geburt erforderlich, z.T. besonders qualifizierter (z.B. durch Alter) Adel, sog. Stiftsadel.
Andere (nicht-bischöfliche) herausgehobene Kirchen, an denen mehrere Kleriker wirken, die wie die Domkapitel nach der vita canonica leben, sind Kollegiatstifter. Diese Kirchen werden idR als Stiftskirchen oder korrekter als Kollegiatskirchen bezeichnet, wobei streng genommen (kirchenrechtlich gesehen) erzbischöfliche oder bischöfliche Kirchen ebenfalls Stiftskirchen sind.
Seit der Säkularisation (und dem Wegfall der Autonomie) hat die Bezeichnung Stift etwas ihre Exklusivität verloren; es werden seither auch karitative oder soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime häufig als Stift bezeichnet, wenn sie von geistlichen Genossenschaften geführt werden.
Also:
domkapitel, das ist das kapitel einer bischofskirche.
Ja.
stiftskapitel, ist das kapitel einer stiftskirche.
Ja, aber - ein Stiftskapitel ist entweder ein Domkapitel oder ein Kollegiatkapitel, wobei sowohl Dom als auch Kollegiatskirche Stiftskirchen sind.
und kann eine kirche die NICHT stiftskirche oder
bischofskirche ist auch ein kapitel haben?
Jein. Es gibt die Mönchs- (und Nonnen-)kapitel der o.a. ‚alten‘ Orden. Deren Klöster haben natürlich auch eine Kirche.
Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung, Dich jetzt nicht völlig verwirrt zu haben,
Ralf