Kapitel?

hallo,

habe ein kleines definitionsproblem.

domkapitel, das ist das kapitel einer bischofskirche.
stiftskapitel, ist das kapitel einer stiftskirche.

ist eine bischofskirche denn außerdem auch eine stiftskirche?
und kann eine kirche die NICHT stiftskirche oder bischofskirche ist auch ein kapitel haben?

hoffe auf hilfe,

gruß von kati

Kathedrale
Hallo kati,

das Kapitel als „Hauptversammlung einer geistlichen Körperschaft“ geht auf die dort verlesenen Hauptabschnitte der Ordensregeln zurück.

Eine Bischofskirche ist eine Kathedtale und muß keine Stiftskirche sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Domkapitel
http://de.wikipedia.org/wiki/Kathedrale
Gruß
J.

Hallo Kati,
mal sehen, ob ich Dir das auseinandersortieren kann. Also - fangen wir am besten beim Oberbegriff an, dem Stift. ‚Stift‘ ist ein kirchenrechtlicher Begriff für eine durch Vermächtnisse begründete autonome Anstalt, die dauerhaft mit geistlchen Rechten ausgestattet ist. Zum Stift gehören Personen, Liegenschaften (Stiftsgut) und eine Stiftskirche.

Zu den Stiftern (nicht ‚Stiften‘) gehörten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (also bis 1803) die Erzbistümer (Erzstifter), Bistümer (Hochstifter), die Stiftskapitel, die sich wiederum in Domkapitel und Kollegiatkapitel unterteilen sowie die Klöster der alten Orden (Benediktiner, Augustiner, Prämonstratenser und Zisterzienser). All diese Stifter waren reichsunmittelbar (daher ‚autonome Anstalt‘).

Die Sonderstellung der zum Protestantismus übergetretenen Domkapitel und die weiblichen Stifter (Kanonissinen, geistliche Stifter und Stiftsdamen, weltliche Stifter) lassen wir mal beiseite, sonst wird’s arg unübersichtlich.

Das Domkapitel ist also, wie Du richtig schreibst, das Kollegium der Kanoniker (Kapitularen, auch Stift-, Chor- oder Domherren) an einem Dom, einer erzbischöflichen oder bischöflichen Kirche. Es entstand aus dem Presbyterium der Bischöfe; besonders herausgehobene Dignitäten sind dabei der Probst und der Dekan. Dem Kapitel stand das Recht der Bischofswahl zu und es wirkte bei der Verwaltung der Diözese mit. In der Regel war für die Mitgliedschaft adlige Geburt erforderlich, z.T. besonders qualifizierter (z.B. durch Alter) Adel, sog. Stiftsadel.

Andere (nicht-bischöfliche) herausgehobene Kirchen, an denen mehrere Kleriker wirken, die wie die Domkapitel nach der vita canonica leben, sind Kollegiatstifter. Diese Kirchen werden idR als Stiftskirchen oder korrekter als Kollegiatskirchen bezeichnet, wobei streng genommen (kirchenrechtlich gesehen) erzbischöfliche oder bischöfliche Kirchen ebenfalls Stiftskirchen sind.

Seit der Säkularisation (und dem Wegfall der Autonomie) hat die Bezeichnung Stift etwas ihre Exklusivität verloren; es werden seither auch karitative oder soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime häufig als Stift bezeichnet, wenn sie von geistlichen Genossenschaften geführt werden.

Also:

domkapitel, das ist das kapitel einer bischofskirche.

Ja.

stiftskapitel, ist das kapitel einer stiftskirche.

Ja, aber - ein Stiftskapitel ist entweder ein Domkapitel oder ein Kollegiatkapitel, wobei sowohl Dom als auch Kollegiatskirche Stiftskirchen sind.

und kann eine kirche die NICHT stiftskirche oder
bischofskirche ist auch ein kapitel haben?

Jein. Es gibt die Mönchs- (und Nonnen-)kapitel der o.a. ‚alten‘ Orden. Deren Klöster haben natürlich auch eine Kirche.

Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung, Dich jetzt nicht völlig verwirrt zu haben,
Ralf

fantastisch!
hallo ralf,

deine antwort hat alle noch irgendwie bestehenden unklarheiten beiseite geräumt! autor hat sich gelegentlich auf die „chapter“ kirchen und dann wieder auf die „collegiate“ kirchen bezogen, welche die chapters waren war klar. welche collegiate waren ist nirgends ausdrücklich gesagt worden, ist damit aber auch klar. um ordenskapitel gehts nicht, das wird aus inhalt ersichtlich und nachreformatorische formen gibt’s hier noch gar nicht.
vielen dank und dickes sternlein!

gruß von kati

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Hallo Jakob,

hier wurde Bauform und kirchliche Bedeutung vermischt.
„Kathedrale“ ist eine Bauform der Gotik
(grob: Zisterzienser, Hochmittelalter)
Eine „Bischoffskirche“ würde ich als „Dom“ bezeichnen.

Du schriebst:

Eine Bischofskirche ist eine Kathedtale und muß keine
Stiftskirche sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Domkapitel
http://de.wikipedia.org/wiki/Kathedrale
Gruß
J.

Hallo Ole,
dass ‚Kathedrale‘ einen bestimmten Bautypus (wie etwa ‚Basilika‘) bezeichnen würde, wäre mir neu. Meines Wissens leitet sich die Bezeichnung von’cathedra’ (Lehnstuhl) ab. In der Antike war der Lehnstuhl das bevorzugte Sitzmöbel von Lehrern - im Mittelalter wurde die Bedeutung auf den ‚Sitz‘ (sic!) eines Patriarchen, Erzbischofs oder Bischofs übertragen. Die ‚Kathedrale‘ ist die zur cathedra, dem ‚Sitz‘ des Bischofs/Erzbischofs/Patriarchen gehörende Kirche.

‚Dom‘ wiederum leitet sich schlicht von ‚domus‘, Haus, ab. Der Begriff ist gleichbedeutend mit Kathedrale, es wird idR eine Bischofskirche damit bezeichnet.

Sowohl bei ‚Dom‘ wie bei ‚Kathedrale‘ wurde die Bedeutung mit der Zeit weiter gefasst, so dass gelegentlich die Hauptkirche einer Stadt ‚Dom‘ oder ‚Kathedrale‘ genannt wurde (und heute noch wird), auch wenn die Stadt nicht Bischofssitz ist. Spontan fällt mir da als Beispiel St. Martin in Colmar ein. Das war eine Angelegenheit des Bürgerstolzes.

Ein anderer Fall ist meine Heimatstadt Worms, die schon seit 1801 kein Bischofssitz mehr ist, aber selbstverständlich nach wie vor ihren Dom hat. Der Pfarrer der Domgemeinde trägt als Reminiszenz an glorreichere Zeiten noch heute den Titel ‚Propst am Dom zu Worms‘, auch wenn es kein Domkapitel mehr gibt. Aber immerhin ist der Wormser Dom eine ‚basilica minor‘, was hier nun wiederum nichts mit dem Bautypus ‚Basilika‘ zu tun hat, sondern einen kirchlichen Ehrenrang anzeigt.

Freundliche Grüße,
Ralf

hallo zusammen,

wenn ihr nun schon dabei seit, im fall „meines“ bischofssitzes handelt es sich um das schöne straßburger münster, also weder dom noch kathedrale. Das dazu gehörige kapitel wird in der literatur meist als das domkapitel bezeichnet; in der englisch-sprachigen literatur ist das münster die „cathedral“.
na da werd mal einer schlau :wink: glaube das münster muss nicht unbedingt bischofskirche sein, wogegen der begriff „dom“ zumindest so gedacht ist. stimmt das so?

gruß von kati

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Hallo Kati,
‚Münster‘ leitet sich von ‚monasterium‘ ab und bezeichnete ursprünglich die Gesamtanlage eines Klosters, später dann speziell Kloster- oder Stiftskirchen. Besonders im süddeutschen Raum wird ‚Münster‘ auch gleichbedeutend mit ‚Dom‘ verwendet. Allerdings nicht im engeren Sinne von ‚Bischofskirche‘, sondern einfach als Bezeichnung von Kirchen mit herausgehobener baulicher Bedeutung - im Gegensatz zum Straßbürger Münster ist z.B. das eindrucksvolle Ulmer Münster nur Pfarrkirche / Stadtkirche (seit der Reformation evangelisch). Gleiches galt auch ursprünglich für das Freiburger Münster - Freiburg wurde erst 1821 Erzdiözese, der erste Erzbischof 1827 eingesetzt.

Freundliche Grüße,
Ralf

barocke Kathedrale?
Hallo Ralf aus dem ehrwürdigen Worms,
(das meine ich aus Respekt)

Ich habe Kathedrale nicht als Bauform bezeichnet, sondern als Begriff, der eng mit einer Epoche (Gotik) verbunden ist.

Ich möchte ja gerade eben nicht einen Bautypus (Basilika, Hallenkirchen) mit einer epochenabhängigen Bezeichnung und auch diese beiden wiederum nicht mit einer Funktionsbezeichnung vermischen.

Ich sehe daher gar keinen Widerspruch.

Herzlichst
Ole

Hallo Ole,

die Dome/Kathedralen von Fulda und Passau sind barock.

Viele Grüße,
Andreas

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