Kapute und Gebauchte ware als Neu verkauft

Guten Tag,

Also Meine Freundin Hat für mich zu meinem Geburtstag Eine Xb360 360 vor 1 woche bei Mediamarkt gekauft. Verpackung sah für sie nicht mehr ganz ok aus.Verkäufer meine die sei mal zur Kntrolle Gründen geöffnet worden. und hat 20 € Rabat gegeben (Kaufpreis von 250 auf 230 €). Nun Pack ich die Konsole Heute aus Merke alles ist ausgepackt und sämtliche Deutsche unterlagen Fehlen. Naja nun schlies ich die Console an und bekomme einen fehlercode. Sprich die Console ist Kaputt. dann hab ich mir das Herstellungsdatum angeschaut und gesehen das die Console Über 2 Jahre alt ist. Sprch die ist Stark Gebraucht und Defekt.

Welche Rechtilichen Grundlagen hab ich Wenn ich Morgen Zimlich sauer Zu Medimarkt gehe. ???

Hatte an sowas gedacht wie :

  1. Also Kaufpreis waren 230€ wobei seit 2 wochen es einen Grösserer version zum Selben Preis ohne rabat gibt also die. + Evt ein Classic Spiel bzw einen Controler für 30€ da ich immer so um die 50 Km pro tuor fahren muss.

  2. Möglichkeit :

Geld zurück und ich geh an die Presse / lokalzeitung , verbraucherschutzamt und evt anwalt / Polizei wegen Berug.

Ist das Realisierbar ?

Mfg
Nico

Moien

Im Wir-sind-böld kauft man keine offenen Packungen, das sind nämlich fast immer tote Geräte. Und die Preise liegen oft über dem realen Strassenpreis.

Geld zurück

Ja, aber Details dazu darf dir nur das Rechtsbrett geben.

und ich geh an die Presse / lokalzeitung , verbraucherschutzamt

Damit die schon wieder was schreiben? Die Stories werden so langsam langweilig, es kommt einfach zu oft vor …

cu

Hallo,
wenn du morgen zum Mediamarkt gehst (mit allem was zum Gerät gehört, einschl. der Rechnung), hast du die gleichen Rechte unabhängig davon, ob du sauer bist oder nicht. Nur wenn du deinen Unmut zu stark zeigst, wird der Mitarbeiter vom Mediamarkt ebenfalls sauer und stellt sich ggf. quer. Daher sage einfach sachlich, dass Teile fehlen und das Gerät nicht funktioniert. Deinen Vermutung, dass euch ein gebrauchtes Gerät untergeschoben wurde, würde ich nicht unbedingt äußern, denn das könnte dazu führen, dass man euch wiederum unterstellt, ein anderes defektes Gerät zurückzugeben. In der Regel wird man dir das Gerät anstandslos umtauschen oder reparieren. Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch.
Vor der Rückgabe protokolliere alle zurückgegebenen Teile, ggf. mit Seriennummer.
Grüße Culles

[MOD] Rechtsfragen gehören ins Rechtsbrett
Hi

Bitte stell deine Frage nochmal im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ unter Beachtung der FAQ:1129

Gruss
ExNicki