Kaputte Eingangstüren nach Einbruch

Hi

Vorweg es geht hier um österreichisches Mietrecht.

Mal angenommen in einem Haus mit 4 Büros und 2 Wohnungen wird eingebrochen und es werden sämtliche Türen aufgebrochen und die Büros/Wohnungen verwüstet.

Für die Schäden innerhalb der Wohnungen kommt die Versicherung der Mieter auf. Aber wer muß die Kosten für die Reparaturen der Wohnungs/Bürotüren übernehmen?
Der Hauseigentümer oder ist dafür auch der Mieter bzw. dessen Versicherung zuständig?

Gruß
Edith

Die Versicherung des Hauseigentümers, auch in Ö.
Gruß Tom

Hi

Die Versicherung des Hauseigentümers, auch in Ö.

Bist Du da ganz sicher? Das österreichische Mietrecht unterscheidet sich in Details nämlich ganz erheblich vom deutschen.

Gruß
Edith

hi panda,#

frag mal hier nach:
http://www.jusline.at/forum_recht.html ->mietrecht

da gibt’s einen sehr kompetenten anwalt nebst wenigen guten postern und keiner faq:smile:

h.

Hi

frag mal hier nach:
http://www.jusline.at/forum_recht.html ->mietrecht

Danke für den Link :smile:
Den werde ich auf jeden Fall zu meinen Favoriten geben.

da gibt’s einen sehr kompetenten anwalt nebst wenigen guten
postern und keiner faq:smile:

Ja, zum Glück haben wir in Österreich kein solches Rechtsberatungsgesetz :smile:

Gruß
Edith