ich bitte um rechtliche Einschätzung, wie sich folgendes Beispiel rechtlich richtig ist:
Ein Thermoscheibe eines Fensters einer Mietwohnung hat ein Loch, wobei die Scheibe zur Straßenseite ein bedeutend kleineres Loch hat, wie das Loch zur Zimmer- seite.
Die Mieterin hat keine Privathaftpflichtversicherung.
Die Mieterin sagt, daß die Scheibe von der Strasse eingeworfen wurde und äußert auch einen Verdacht, den Sie aber nicht beweisen kann.
Wer trägt die Glaserrechnung?
Der Vermieter als Eigentümer?
Die Mieterin??
Behaupten kann die Mieterin viel. Wenn esoffensichtlich ist, dass die Scheibe von innen kaputt gemacht wurde, dann muss sie es tragen. Wenn sie keine Haftpflicht hat, dann eben aus eigener Tasche.
Wenn diese von außen zerschmissen wurde, dann h#tte sie sicherlich eine Anzeige beider Polizei gemacht. Wenn sie es nicht getan hat, dann wäre das schon komisch, oder nicht???
LG Chris
Hallo Jörg, wenn die Vermieterin vermutet, dass es ein Fremdschaden ist, muss sie Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt machen. Sie erhält dadurch eine Tagebuch-Nummer, die sie bei einer Gebäudeversicherung (und die muss sie normalerweise als Vermieter haben!!!)als Versicherungsschaden angeben kann. Hat sie auch diese Versicherung nicht, ist das ihr Porblem und nicht die des Mieters. Dann muss!! sie es aus eigener Tasche bezahlen-sie wird dann aus „Schaden sicher klug“.
Sie als Mieter sind jedenfalls nicht in der Pflicht.
MfG Waldi 64
Wer die Scheibe beschädigt hat (ob also von innen oder aussen) wird letztlich nur ein Sachverständigengutachten klären können. Vieles spricht aber dafür, dass sich der Vorfall in der Wohnung der Mieterin ereignet hat, wenn das Loch in der Wohnung größer ist und nach aussen kleiner wird.
Hat die Mieterin die Scheibe beschädigt oder jemand, der sich in der Wohnung befunden hat, muss sie den Schaden vollumfänglich zahlen.
Wurde der Schaden durch einen nicht identifizierbaren Fremden von aussen beschädigt, muss der Vermieter den Schaden zahlen.
Man sollte hier sachverständigen Rat einholen. Um die Kosten zu sparen, könnte man sich auch auf eine 50:50-Lösung einigen.
reden Sie mit Ihrer Versicherung. Meist zahlt diese Einschlagsschäden bis zur ersten Etage. Wenn nicht, müssen sie wohl selber zahlen, denn sie müssen das reparieren lassen und sie können nicht beweisen, dass die Mieterin Schuld hat.
zunächst einmal handelt es sich bei dem Loch in der Scheibe um einen Mangel der Mietsache, den der Vermieter beseitigen muss.
Das gilt dann nicht, wenn der Mieter den Mangel selbst schuldhaft verursacht hat. Das scheint deine Vermutung zu sein. Letztlich kann aber nur ein Gutachter sagen, ob das Loch von innen her verursacht wurde. Denn einen zweifelsfreien Schluss darauf lässt allein die Größe der Löcher nicht zu. Die Beweislast liegt beim Vermieter. Er muss den Sachverhalt auf seine Kosten aufklären. Nur wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Loch von innen verursacht wurde, müßte der Mieter sich entlasten.
Ich vermute, dass es preiswerter ist, die Scheibe zu ersetzen. Außerdem kann der Vermieter sich gegen so was versichern und die Kosten als Betriebskosten umlegen. Das scheint mir insgesamt die beste Lösung zu sein.
Hallo, Jörg
Wie Du schreibst,ist das Loch auf der äußeren Seite des Fenster kleiner als der die Absplitterung an der inneren Scheibe.
Da liegt der Verdacht nahe, dass die Beschädigung der beiden Scheiben durch einen Schuss von außerhalb des Gebäudes diesen schaden Verursacht hat. Sicher kann man als nicht Fachmann es nicht beurteilen mit welcher Waffe geschossen wurde. Sofern das Ereignis nicht so lange zurück liegt, sollte man erwägen, Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei (Staatsanwaltschaft) zu Stellen. Das wäre auch von Vorteil für denjenigen, der ein Anspruch für den schaden bei einer Versicherung hätte.
Darüber hinaus ist der Mieterin zu empfehlen, eine Privathaftpflicht abzuschließen. Die schütz vor allem, wenn man schadenspflichtig gegenüber Dritten wird. Das geht oft schneller als man denkt. Man kann sich ja erkundigen was damit alles abgedeckt ist. Da kann es sehr schnell um sehr hohe Summen gehen.
Nach meinem dafür halten hat der – die VermieterIn den Schaden zu beheben, da der Schaden durch äußere Einwirkung eines Dritten (Unbekannten) entstanden ist. Dafür kann meines Er-achtens die Mieterin nicht verantwortlich gemacht werden.
Dies insbesondere, da der Schaden an der äußern Scheibe eine Beschädigung der Fassade darstellt.
Mit freundlichen Grüßen Willi
Hallo verehrter User,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nur mitteilen, daß ich aus rechtlichen Gründen generell keine Hausbesitzer, Vermieter, Unternehmer, Selbständige etc. „betreue“.
Aufgrund der geschilderten Details sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren bzw. sich an den örtlichen Haus- u. Grundbesitzer-Verein wenden.
Besten Gruß USKO
Hallo,
Wenn die Mieterin von einem Schaden von außen ausgeht, also eine Sachbeschädigung durch Dritte, dann sollte sie eine Anzeige bei der Polizei machen. Wenn diese dann dies Tatsache bestätigt, kann sie den Vermieter zur Reparatur auffordern und er muss bezahlen.
Kann sie den Schaden aber nicht durch Dritte beweisen, bleibt es an ihr hängen.
Unverständlich, dass sie keine Haftpflichtversicherung hat, die muss man haben!
Gruß suver
da das Loch innen größer ist, liegt die Vermutung nahe, dass das Loch von innen entstanden ist. Aber dazu kann dir eine Fensterbauer, der nachher die Scheibe austauscht, eine bessere Einschätzung geben.
Darauf solltest du dann auch begründen, von wem du das Geld haben möchtest.
Zunächst einmal geht der Vermieter als Eigentümer in Vorleistung und wenn es wirklich so ist, dass das Loch nur von innen entstanden sein kann, kann er sich das Geld von der Mieterin erstatten lassen. Diese könnte dann, wenn sie wirklich weiß, wer die Scheibe eingeworfen hat, sich von dieser Person die Kosten erstatten lassen.