Kaputte Heiz- und Warmwassertherme

Guten Abend,
Seit 1.1.2015 ist in Österreich eine Wohnrechtsnovelle in Kraft, die besagt, dass mietvermietete Thermen durch den Vermieter repariert oder ausgetauscht werden müssen und dieser auch die Kosten zu tragen hat. Bei der Mietervereinigung, dem Konsumentenschutz etc. kann man das genau nachlesen. Durch die Novelle wurde ein lang bestehender Graubereich und Streitereien zwischen Mieter und Vermieter beseitigt.
Nun zu meinem Problem. Therme kaputt, Reparatur nicht wirtschaftlich, Brief an Hausverwaltung. Diese lehnt ab, weil die letzte Wartung zwei Jahre zurückliegt. Das ist eindeutig nicht rechtens.
Meine Frage: Hausverwaltungen kennen den Gesetzestext. Warum lehnt meine HV ab? Sie handelt wissentlich falsch. Aus welchem Grund? Probiert sie einfach, ob ich mich geschlagen gebe? Das ist doch fies.
Was meint ihr? Soll ich diskutieren oder sofort einen Fachmann (Anwalt) machen lassen?

Danke für jeden Rat.

Ira

ohne die Rechtslage in Österreich zu kennen (in D muss der Mieter nur Kleinreparaturen übernehmen, z.B. bis 100 EUR):

Probiert sie einfach, ob ich mich geschlagen gebe? Das ist doch fies

Davon würde ich ausgehen, ist heutzutage doch meistens Geschäftsprinzip.
Kunden und Mieter sind Melkvieh.
Warum bieten Mobilfunkanbieter, Versicherungen und Banken Bestandskunden keine günstigeren Konditionen?

ich würde den Vermieter / die Verwaltung nochmal auf die Rechtslage hinweisen und ankündigen, dass Sie im Falle der Reparaturweigerung einen Rechtsbeistand einschalten werden.
Damit haben Sie eine Art Kostenminderungspflicht erfüllt und nach dem ersten Schreiben mit einem Kanzleinamen im Briefkopf kommt der Monteur …

Viel Erfolg

Vielen Dank, das ist ein guter Rat!
lg, Ira

Was ist nicht Rechtens, dass die Wartung so lange zurück liegt? hat sich der Mieter im Mietvertrag um die Wartung zu kümmern? Und wenn ja in welchen Turnus?

Hallo!

Mich überrascht, das es in Österreich angeblich vorher anders gewesen sein sollte.
Sollte es so anders als in Deutschland sein ?

Hierzulande wäre das selbstverständlich Sache des Vermieters. Wartung und Kleinreparaturen kann man auf Mieter umlegen, aber nicht Ersatz oder größere Reparaturen von mit gemieteten oder zur Wohnungsausstattung gehörenden Teilen.

Aber hier klingt es doch so, als ob sich der Vermieter darauf beruft, der Mieter hat die Wartung unterlassen (obwohl er laut Vertrag zuständig war !) und deshalb ist die Therme nun so defekt das Reparatur unwirtschaftlich wäre.

Das müsste aber der Vermieter auch in Österreich beweisen ! Wird schwerlich gelingen.
Könnte aber bedeuten, der Mieter hätte sich schadenersatzpflichtig gemacht.
Hat quasi ein Gerät des Vermieters beschädigt ja sogar zerstört durch Unterlassen der Wartung.

Im Streitfall wird man wohl Rechtsrat einholen müssen.

MfG
duck313

Hallo, die Begründung ist nicht rechtens. Lt. Novelle zum Wohnrechtsgesetz kann der Vermieter die Reparatur oder den Tausch einer Therme nicht verweigern, auch wenn sie überhaupt nie gewartet wurde. Wenn man so eine Antwort erhält, fühlt man sich auf den Arm genommen. Lt. gängigen Mietverträgen heißt es, man habe die Gegenstände sorgsam zu behandeln und für regelmäßige Wartungen zu sorgen. lg, Ira

Hallo duck313,
Ja, es war tatsächlich anders. Wie man den Medien entnehmen konnte, eine einzige große Grauzone. An sich wäre der Vermieter zuständig gewesen, es war eine ständige Streiterei (ungünstige Passus in Mietverträgen).
Nun ist es geregelt. Und im Falle, dass ein Mieter die Therme nicht gewartet hat, gibt es lt. Novelle auch eine Regelung: Thermen Lebenszeit Erfahrungswert: 20 Jahre, Therme schon nach 15 Jahren kaputt wegen Vernachlässigung, Mieter muss zahlen, aber nur 25 % des neuen Gerätes.
Und, wie du richtig sagst: das muss der Vermieter erst beweisen. lg, Ira