Guten Abend,
Seit 1.1.2015 ist in Österreich eine Wohnrechtsnovelle in Kraft, die besagt, dass mietvermietete Thermen durch den Vermieter repariert oder ausgetauscht werden müssen und dieser auch die Kosten zu tragen hat. Bei der Mietervereinigung, dem Konsumentenschutz etc. kann man das genau nachlesen. Durch die Novelle wurde ein lang bestehender Graubereich und Streitereien zwischen Mieter und Vermieter beseitigt.
Nun zu meinem Problem. Therme kaputt, Reparatur nicht wirtschaftlich, Brief an Hausverwaltung. Diese lehnt ab, weil die letzte Wartung zwei Jahre zurückliegt. Das ist eindeutig nicht rechtens.
Meine Frage: Hausverwaltungen kennen den Gesetzestext. Warum lehnt meine HV ab? Sie handelt wissentlich falsch. Aus welchem Grund? Probiert sie einfach, ob ich mich geschlagen gebe? Das ist doch fies.
Was meint ihr? Soll ich diskutieren oder sofort einen Fachmann (Anwalt) machen lassen?
Danke für jeden Rat.
Ira