Ein Mieter stellt fest, dass seine Gasheizung nicht richtig funktioniert. Er bestellt einen Heizungsfachmann, der den Defekt der Heizung bestätigt, gleichzeitig aber feststellt, dass die Heizung nicht mehr zu reparieren ist. Sie muss entweder abgeschaltet werden oder läuft auf Schornsteinfegerbetrieb mit maximalem Gasverbrauch. Dazwischen gibt es nichts. Der Mieter wendet sich an den Vermieter und weist darauf hin, dass die Heizung erneuert werden muss. Nach zig Monaten wird endlich etwas an der Heizung getan, doch über lange Zeit lief die Heizung auf Hochtouren, so dass immense Nachzahlungen fällig werden. Muss der Mieter diese Kosten alleine tragen oder kann er vom Vermieter eine anteilige Kostenübernahme verlangen? Wenn ja, wie erreichnet die sich?
Hallo ( eine allgemein anerkannte höfliche Grußform),
wenn etwas defekt ist, dann informiert man den Vermieter. Der hat sich dann darum zu kümmern. Tut er dies nicht, setzt man ihm eine Frist und kündigt Mietminderung an. Danach kann man dann die Miete kürzen.
Das hast Du versäumt. Dein Elektriker hat nicht zu entscheiden, ob etwas repariert werden kann oder erneuert werden muss. Das muss der Fachmann des Vermieters.
Jetzt Kosten geltend zu machen ist zu spät, dumm gelaufen.
Grüße
Das ist nur im Tenor richtig.
Man muss die Mietminderung weder ankündigen noch kann man sie jetzt nicht mehr machen.
Man muss den Schaden unverzüglich anzeigen.
Mietminderung ist ab Tag 1 des Schadens möglich. Ist doch auch einsichtig, die Wohnung ist doch ab Tag 1 bereits weniger wert und man zahlt zu viel.
Den denkbaren Mehrverbrauch durch die Notreparatur an der Therme kann man schwer genau erfassen .
Grundsätzlich schuldet der Vermieter diese Kosten als Schadenersatz.
Was hast Du im Vorjahr an Gas verbraucht, was im Jahr mit der Störung ?
Ist das wesentlich mehr ? Und dann muss man ja noch berücksichtigen wie kalt es jeweils war.
Aber so ganz grob kann man die Daten zum Mehrverbrauch so ermitteln.
Und was das Gas kostet weißt Du ja.
Und man bestellt natürlich nicht selbst einen Heizungsfachmann. Das macht man allenfalls in Notfällen, wenn man Vermieter nicht erreicht .
Schließlich müsste man den Heizungsmann selbst bezahlen, außer es war mit Vermieter abgesprochen, man darf ihn bei Bedarf selbst rufen.
MfG
duck313
Hallo,
immer das mit der Mietminderung…
Richtig ist:
Wer einen Mangel nicht anzeigt, so dass der Vermieter diesen Mangel auch nicht beheben kann, der hat kein Rechtz auf Mietminderung. (§536c BGB)
Der Zeitraum der Mietminderung ergibt sich §536 BGB:
[…]Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Für die Zeit heißt: Ab dem Zeitpunkt, zu welchem der Mangel entsteht, bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Mangel behoben wurde.
Deine Aussage „selber Schuld“ setzt voraus, dass er zusätzlich zum Selbstvornahmerecht nach §536a auch die Pflicht zur Selbstvornahme habe. Da bin ich mir nicht so sicher. Es gibt ja im §254 BGB die Regel, dass der Geschädigte sich mitschuldig macht, wenn er einen Schaden nicht versucht hat zu mindern oder zu verhindern. Den Schaden der Unbewohnbarkeit wegen Heizungstotalausfall hat er durch das Herbeirufen des Technikers verhindert. Eine Selbstvornahme durch Austausch der Heizung auf (zunächst) eigene Rechnung halte ich dagegen für nicht zumutbar. Das ist aber meine laienhafte Meinung.
Dem Mieter würde ich lediglich vorhalten, auf eine Mietminderung verzichtet zu haben.
Ich sehe aber wie Duck ein Problem, den Schaden zu beziffern.
Die Räume werden ja „im Schornsteinfegerbetrieb“ nicht übermäßig heiß, dafür gibt es Thermostate. Lediglich die Verluste sind höher, wenn die Vorlauftemperatur unnötig heiß ist.
Hier wird man wohl an Hand von Verbrauchsstatistiken den daher kommenden Mehrvrebrauch schätzen können. Haben also alle Wohnungen im letzten Winter in diesem Haus im Schnitt 10% mehr Gas verheizt, aber diese betreffende Wohnung 20%, dann dürften diese 10% Überschuss der Heizungsfehlfunktion geschuldet sein.
Aber darüber werden entweder Gutachter streiten - oder man einigt sich gütlich.
Zunächst entschuldige ich mich für die vernachlässigte Grußformel, die zu Recht bemängelt wurde und schicke ein herzliches „Hallo!“ in die Runde.
Der Fall betrifft mich übrigens nicht persönlich, daher muss ich fehlende Informationen erst selber erfragen und meine Antworten können ein wenig dauern.
Es ist wohl so, dass es kein Problem damit gab, dass der Mieter selber den Fachmann gerufen hat. Da er von zu Hause arbeitet war das für die Terminabstimmung einfacher und mit dem Vermieter so abgesprochen. Die Kosten für die Reparatur, bei der allerdings der angesprochene Mangel zurückblieb, wurden auch anstandslos vom Vermieter bezahlt. Der Mieter hat dem Vermieter dann sehr wohl Bescheid gegeben, dass die Heizung nicht vollständig repariert werden könnte (in welcher Form müsste ich erfragen, glaube aber nicht, dass das mit Fristen verbunden war). Der Vermieter hatte wohl schon beim Einzug des Mieters angekündigt, die Heizung austauschen zu wollen. Zu dem Zeitpunkt bestand aber wohl noch nicht der Mangel, der zum Dauerbetrieb auf Schornsteinfegemodus führte.
Außer dem Mieter wohnt nur noch der Vermieter im Haus. Deshalb scheiden Vergleiche mit anderen Nachbarwohnungen aus. Da der Mieter erst letztes Jahr dort eingezogen ist gibt es auch keine Erfahrungswerte. Die Verbrauchswerte vom Vormieter sind zwar bekannt, der allerdings war nach Angaben des Vermieters kaum zu Hause, hat zeitweise sogar woanders gewohnt (das stimmt wohl tatsächlich). Darauf beruft der Vermieter sich jetzt auch und akzeptiert den Vergleich mit diesen Werten nicht . Stattdessen pocht er darauf, dass die Heizkosten durch das Arbeiten von zu Hause per se noch höher seien.
Wie sollte der Mieter denn jetzt vorgehen? Er hat dem Vermieter eine Rechnung aufgemacht, die sich am Vormieter orientiert und kulanterweise noch 15 % drauf gerechnet als angenommenen tatsächlichen Verbrauch. Die Differenz zur Nachzahlung möchte er vom Vermieter erstattet bekommen. Doch der stellt auf Durchzug.
Ganz besonders viele freundliche Grüße
Tja,
das wird schwierig.
Über welche Verbräuche reden wir denn?
Bring doch mal den Verbrauch (in kWh oder m³, BITTE NICHT in Euro!) in Erfahrung, dazu den Zeitraum, auf den sich der Verbrauch bezieht, die Wohnfläche und ein bisschen was zumm Objekt.
Zweifamilienhaus ist es dann wohl. Baujahr (ca.), Dämmung von Wänden, Decken, Fenstern?
Ich halte einen Mehrverbrauch durch dauerhaft zu hohe Vorlauftemperatur im niedrigsten zweistelligen Prozentbereich für denkbar. Vielleicht 10%.
Es ist ja nicht so, dass die Wohnung völlig unkontrollierbar überheizt wurde.
EDIT:
Man kann ganz grob bei einem Bau aus den 70ern davon ausgehen, dass etwa 150kWh pro m² Wohnfläche und Jahr benötigt werden.
Mal als Anhaltspunkt.
Der Verbrauch liegt bei knapp 21000 kwH (wieviel das in Euro ist weiß ich nicht ) , die Wohnung ist ca. 60 qm groß. Baujahr geschätzt 1980, Dämmung kann er nicht sagen… normal… Doppelverglasung. Die Wohnung befindet sich unterm Dach.
Das ist sehr viel.
21.000 kWh entspricht in Brennstoff Heizöl umgerechnet 2.100 Litern.
Und mit dem Durchschnittswert von 150 kWh x 60 m² läge man noch um mehr als das Doppelte darüber.
Aber so kommen wir nicht weiter.
Und das Argument, der Vormieter war nicht ständig zu Hause ist m.E. einsichtig. Weil der sparen wollte, hatte er in Abwesenheit die Heizung bestimmt abgesenkt und die Raumtemperatur erniedrigt.
Und wenn auch WW mit der Therme bereitet wird, so kommt ja die Nutzung hinzu.
Ist man ständig zuhause, verbraucht man wohl mehr WW.
Deshalb kann man den Mehrverbrauch schlecht nachberechnen,wenn man so gar keine Daten aus Vorjahren hat.
Und noch mal zum „Schornsteinfegerschalter“.
Was macht der ? Der überbrückt den Regelthermostaten, Kessel schaltet sofort ein und eigentlich auch nicht mehr aus, solange die erzeugte Wärme abgenommen wird. Sonst würde ein Sicherheitsthermostat dauerhaft abstellen !
Und verbraucht man dann mehr ?
Ich sage erst einmal NEIN.
Weil man ja bei „zu warm“ abstellen kann. Wurde es denn nun zu warm, hast Du geschwitzt oder das Fenster aufgemacht und die Wärme nutzlos abgeleitet ?
Sicher nicht.
Also, wo ist der befürchtete Mehrverbrauch.
Da du selbst keine Daten hast (z.B. Zählerablesung monatlich) ist der Mehrverbrauch wohl mehr so ein Gefühl.
Du musst jedenfalls den Mehrverbrauch wegen Thermendefekt beweisen. Das halte ich für schwierig bis unmöglich.
Wenn sich Vermieter nicht darauf einlässt dann sieht es schlecht aus, Du müsstest klagen, aber auch (und gerade) vor Gericht muss man seine Geldforderung belegen. Mag sein, man würde einen Gutachter beauftragen, den Mehrverbrauch zu ermitteln oder überhaupt festzustellen ob ein solcher vorlag.
Und mietrechtlich bist Du als Mieter im Haus mit dem Vermieter ( 2 Wohnungen, ein Mieter, ein Vermieter wohnt da selbst) schlecht dran. Er kann ja grundlos kündigen, allerdings mit verdoppelter Frist (also Du bis Neumieter = 6 Monate und Du musst ausziehen.
Aber Vermieter scheint doch einsichtig oder nicht ? Du darfst Heizungsmann selbst bestellen usw.
Ist die Therme nun endlich erneuert ?
Warum nicht ? Hat der Heizungsbauer keinen Schrieb aufgesetzt und den Austausch begründet und gleich ein Angebot für Austausch gemacht ?
Da kann man auch ansetzen, man kann das auch gegen den Willen des Vermieters durchsetzen. Dazu lass Dich beraten !
MfG
duck313
Hallo,
350kWh/m²a sind so dermaßen viel, das lässt sich nicht durch eine defekte Regelung erklären.
Irgendwo muss die Wärme ja hingegangen sein.
OK, Warmwasserbereitung wird ja auch dabei gewesen sein.
Aber trotzdem, für einen 80er Jahre Bau viel-zu-viel-zu-viel.
Hat man dreimal täglich heiß gebadet, hat man die Heizungsthermostate stur auf 5 gelassen und dauergelüftet? OK, das wäre dann der Grund.
Ich halte etwas für wahrscheindlicher, an was noch keiner gedacht hat: Einen Ablese- oder Abrechnungsfehler.
Er soll mal den Gaszählerstand kontrollieren und mit dem hoffentlich korrekt abgelesenen Wert beim Einzug vergleichen.
Äh - wird eigentlich auch mit Gas gekocht???
Dachgeschoss. Vielleicht sogar selber ausgebaut. Kein Mensch weiß hier, wie gut da die Isolierung ist - falls es überhaupt eine gibt.
Vergleichswert: ich hatte ein isoliertes Obergeschoss. Nach Renovierung und verbesserter Isolierung sanken die Heizkosten um 30% - der Gesamtkosten des Hauses.
Schadensersatz halte ich für ziemlich aussichtslos.
Hallo zusammen,
das sind ja alles keine guten Nachrichten.
Wissen tun wir das nicht, aber wir gehen davon aus, dass das Dachgeschoss nicht selber ausgebaut wurde. Es gibt auch noch einen Speicher. Die Wohnung liegt darunter, es ist kein normales Spitzdach, keine Ahnung wie solche Dächer heißen. Gekocht wird nicht mit Gas.
In der Wohnung wohnte aber zeitweise noch eine 2. Person, aber das kann den Verbrauch ja nicht so in die Höhe getrieben haben. Mittlerweile hat sich allerdings wohl auch herausgestellt, dass die Heizung den ganzen Sommer über lief und mein Bekannter die nie abgestellt hat. Ein bisschen selber Schuld scheint er schon zu sein, meint aber trotzdem, dass auch das den hohen Verbrauch nicht erklärt.
Der Vermieter hat sich in der Zwischenzeit selber eine neue Heizung installieren lassen und seine alte Heizung gegen die defekte der Mietwohnung ausgetauscht. Es ist zwar keine neue, aber sie funktioniert einwandfrei.
Der Sache mit dem Ablesefehler will er auf jeden Fall noch nachgehen.
Falls ihr noch Ideen habt, was man machen könnte, nehme ich die gerne.
Ansonsten aber schon jetzt vielen Dank.
Hallo zusammen,
und allen erst einmal vielen Dank. Hatte gestern schon geantwortet, aber irgendwie ist der Text im Nirwana des WW hängen geblieben. Die Prognose ist ja aus Sicht der meisten Antworter eher schlecht, das ist nicht wirklich erfreulich.
Mein Bekannter muss mal schauen, was er nun macht. Er sagt, das Dach sähe nicht aus wie selber ausgebaut, eigentlich wirkt das gesamte Haus ganz vernünftig und es hat sehr dicke Mauern. Über ihm ist auch zumindest teilweise auch noch ein Speicher. Der Möglichkeit des Ablesefehlers will er auf jeden Fall noch einmal nachgehen, glaubt aber nicht so richtig daran. Mittlerweile ist ihm wohl auch selber aufgefallen, dass er im Sommer die Heizung einfach hat weiterlaufen lassen. Außerdem hat zumindest eine Zeitlang eine 2. Person mit in der Wohnung gewohnt. Das Warmwasser läuft über Gas, gekocht wird mittels anderer Energien.
Der Vermieter hat mittlerweile etwas an der Heizung gemacht. Keine neue Heizung, aber seine eigene gegen die kaputte getauscht und sich selber hat er eine neue Heizung zugelegt. Inwiefern sich das auf den Verbrauch auswirkt muss erst einmal abgewartet werden, da es noch keine neuen Zahlen gibt.
Falls noch jemand eine zündende Idee hat, wie er sich das Geld vom Vermieter wiederholen kann: sehr, sehr gerne.
Viele Grüße und noch schöne Ostern!