mal angenommen, in einer Mietswohnung wurde auf Vorschlag der tierlieben Vermieterin kostenlos durch den Hausmeister eine Fensterscheibe durch ein Brett mit integrierter Katzenklappe ersetzt. Die Fensterscheibe wurde vom Hausmeister in der Garage aufbewahrt.
Die Mieterin zieht nun aufgrund von Schimmelbefall fristlos aus, weshalb die Vermieterin verlangt, dass die Scheibe auf eigene Kosten wieder eingebaut werden soll. Um Kosten zu sparen, lässt die Mieterin das nach Absprache mit dem Hausmeister von ihrem Freund erledigen. Allerdings stellt sie noch vor dem Einbau einen Riss in der Scheibe fest, der anscheinend durch die Lagerung entstanden ist. Da die Katzenklappe schon abmontiert ist und das Loch geschlossen werden muss, baut der Freund die Scheibe trotzdem ein und der Schaden wird am nächsten Tag gemeldet. Nun fordert die Vermieterin von der Mieterin, eine neue Scheibe auf eigene Kosten einbauen zu lassen. Wer ist im Recht und was kann die Mieterin tun, damit sie die Scheibe nicht bezahlen muss?
Unklar ist das WARUM?. Schließlich hat die Mieterin den
Schaden ja nicht verursacht!
Der Schaden wäre nicht entstanden, hätte sie die Scheibe nicht ausgebaut. Weiterhin hätte sachgemäße Lagerung der Scheibe den Schaden verhindert.
Normalerweise (hängt von der Formulierung im MV ab) hat der Mieter alle eigenen Ein- bzw. Umbauten beim Auszug wieder zu entfernen und die Wohnung auf den Stand beim Einzug zu bringen - dies schließt intakte Scheiben ein.
Na ja, auf die Idee ist erst die Vermieterin gekommen. So nach dem Motto, „die arme Katze, die kann ja gar nicht rein. Da bauen wir eine Katzenklappe ins Fenster!“ Die Mieterin hat dem dann zugestimmt. Zählt das schon?
Aber es ist ja so, dass die Scheibe vom Hausmeister ausgebaut
und gelagert wurde und nicht von der Mieterin?!
aber doch auf veranlassung der mieterin, oder nicht?
Aber es ist ja so, dass die Scheibe vom Hausmeister ausgebaut
und gelagert wurde und nicht von der Mieterin?!
Ja und? Ist irgendwo festgelegt, dass der Hausmeister auch für Aufgaben innerhalb der Wohnungen zuständig ist? Normalerweise endet der Zuständigkeitsbereich des Hausmeisters an den Wohnungstüren der Mieter.
Ob nun also der Hausmeister die Glasscheibe ersetzt hat oder ein Verwandter oder sonstwer ist IMHO völlig unerheblich.
Na ja, auf die Idee ist erst die Vermieterin gekommen. So nach
dem Motto, „die arme Katze, die kann ja gar nicht rein. Da
bauen wir eine Katzenklappe ins Fenster!“ Die Mieterin hat dem
dann zugestimmt. Zählt das schon?
Damit ist die nette Vermieterin der Mieterin entgegengekommen. Das finde ich sehr nett von ihr. Solche VM kann man sich nur wünschen.
Na ja, ich dachte immer, derjenige, der einen Schaden verursacht muss diesen auch bezahlen und kein anderer, also in dem Moment der Hausmeister, der die Scheibe auf eine Weise ausgebaut und gelagert hat, die zum Springen des Glases geführt hat. Aber das ist anscheinend nicht so…
Na ja, ich dachte immer, derjenige, der einen Schaden
verursacht muss diesen auch bezahlen und kein anderer, also in
dem Moment der Hausmeister, der die Scheibe auf eine Weise
ausgebaut und gelagert hat, die zum Springen des Glases
geführt hat.
Das sehe ich ganz genauso wie Du. Natürlich hätte der Hausmeister das Einlagern eigentlich gar nicht machen müssen. Aber er hat nunmal. Ergo ist er auch für die Schäden verantwortlich.
Nur ist das eine Sache zwischen dem Mieter und dem Hausmeister und nicht zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Also muss zum einen der Einbau einer neuen Scheibe vorgenommen werden (nicht notwendigerweise durch einen Handwerker und schon gar nicht durch einen Handwerker des Vermieters) und zum anderen kann der Mieter sich die Scheibe vom Hausmeister bezahlen lassen.
Problematisch sehe ich auch, ob der Einbau der Scheibe überhaupt vorgenommen werden musste. Das kommt auf die genaue Absprache beim Einbau des Bretts und der Katzenklappe an. Und ggf. auf deren Beweisbarkeit.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner
vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir sehr weiter. Ein Problem wird das dann wahrscheinlich nur, wenn der Hausmeister seine Schuld abstreitet und der Mieter ihm nichts beweisen kann, nehme ich an
Das sehe ich ganz genauso wie Du. Natürlich hätte der
Hausmeister das Einlagern eigentlich gar nicht machen müssen.
Aber er hat nunmal. Ergo ist er auch für die Schäden
verantwortlich.
Nur ist das eine Sache zwischen dem Mieter und dem Hausmeister
und nicht zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Also muss zum
einen der Einbau einer neuen Scheibe vorgenommen werden (nicht
notwendigerweise durch einen Handwerker und schon gar nicht
durch einen Handwerker des Vermieters) und zum anderen kann
der Mieter sich die Scheibe vom Hausmeister bezahlen lassen.
Problematisch sehe ich auch, ob der Einbau der Scheibe
überhaupt vorgenommen werden musste. Das kommt auf die genaue
Absprache beim Einbau des Bretts und der Katzenklappe an. Und
ggf. auf deren Beweisbarkeit.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner