Kaputte Spielkonsole: Deckt das die Haftpflicht?

Hallo

Wenn sich jemand von einem Kumpel eine Spielkonsole ausleiht und diese ein paar Monate nutzt. Dann die Konsole mit einem mal nicht mehr geht, ist dies dann von der Haftpflicht-Versicherung abgedeckt?
Weil der Kumpel möchte nun natürlich wieder eine funktionierende Konsole, die kann sich der „ausleiher“ natürlich nciht leisten (sonst hätte er sich diese ja gekauft).
Was kann er da tun? Muß der „Verleiher“ eine Kaufquittung vorlegen - was wenn er die nicht mehr hat, weil die Konsole schon vor 3 Jahren gekauft wurde.
Bekommt der Versicherungsträger nur einen „Schätzwert“?

Der Versicherte ist bereits seit knapp 20 Jahren dort versichert, hat sie aber noch nie „benötigt“.

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Andreas

und diese ein paar Monate nutzt. Dann die Konsole mit einem
mal nicht mehr geht, ist dies dann von der Haftpflicht-Versicherung abgedeckt?

Haftbar ist man nur, wenn man einen schadne verursaht hat. Wenn Die Konsole ohne Eingriff des Speilenden kaputt gegangen ist, haftet der Spielende nicht.

Meistens sind geliehene Gegenstände von Der Haftpflichtversicherung ausgenommen. Ob das auch hier so ist, verrät ein Blick in den Versicherungsschein oder ein Anruf bei der Versicherung.

Was kann er da tun?

Vermutlich nichts.

Bekommt der Versicherungsträger nur einen „Schätzwert“?

Schadensersatz wird in Zeitwert geliefert.

Der Versicherte ist bereits seit knapp 20 Jahren dort
versichert, hat sie aber noch nie „benötigt“.

Das bekomme ich immer wieder zu hören, aber das spielt keine Rolle. Eine Versicherung ist kein Sparbuch.

Hallo
Danke für die Antwort.
Und wenn er die Spielkonsole beim Kumpel heruntergeworfen hätte und sie seitdem nicht mehr richtig funktioniert? Oder gar nicht?

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