Hallo
Wenn sich jemand von einem Kumpel eine Spielkonsole ausleiht und diese ein paar Monate nutzt. Dann die Konsole mit einem mal nicht mehr geht, ist dies dann von der Haftpflicht-Versicherung abgedeckt?
Weil der Kumpel möchte nun natürlich wieder eine funktionierende Konsole, die kann sich der „ausleiher“ natürlich nciht leisten (sonst hätte er sich diese ja gekauft).
Was kann er da tun? Muß der „Verleiher“ eine Kaufquittung vorlegen - was wenn er die nicht mehr hat, weil die Konsole schon vor 3 Jahren gekauft wurde.
Bekommt der Versicherungsträger nur einen „Schätzwert“?
Der Versicherte ist bereits seit knapp 20 Jahren dort versichert, hat sie aber noch nie „benötigt“.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Andreas