Kaputte wohnungstür

hallo,
meine wohnungstüre ist verzogen, defekt!
wenn ich diese oben kräftig eindrücke, sieht man das licht im flur. wie schnell muß der vermieter diese reparieren lassen? muß vermieter die kosten tragen?

Hallo : christkind54,

es handelt sich sicher um die Wohnungseingangstüre? Dann istdiese vom Vermieter zu bezahlen. Es sei denn Sie haben denSchaden verursacht.
Sind Sie durch diesen Mangel in der Nutzung eingeschränkt? Dann sollte der Vermieter den Schaden zeitnah beheben. Können Sie die Wohnung wegen fehlender Sicherheit nicht nutzen muß sofort gehandelt werden.

Gruß Fred

Hallo,

zuerst einmal dem Vermieter eine Mängelanzeige zukommen lassen mit der Aufforderung den vertragsmäßigen Zustand wieder her zu stellen.
Sollte der VM bereits informiert worden sein und hat nicht reagiert würde ich diesem in der Mängelanzeige eine Frist von 14 Tagen setzen.

Der Vermieter muss die Kosten tragen - es sei denn:

  • im Mietvertrag ist eine Kleinreparaturregelung vermerkt.
    Auch bei dieser Regelung kommt es auf die Formulierung /Summe/Inhalt an, ob diese so überhaupt rechtens ist.
    -der Mieter oder dessen Besucher sind an der verzogenen Tür Schuld. Das muss aber der VM nachweisen.

Viele Grüße
tina

Hallo,

hier sollte ich zuerst wissen, ob Sie etwas mit der verzogenen Türe zu tun haben,bzw. wie lange die Türe schon defekt ist.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Liebes Christkind,
ich wußte gar nicht, daß Du auf Erden eine Wohnung hast!
Melde den Schaden dem Vermieter und fordere ihn unter Fristsetzung zur Reparatur auf. Die Frist muß realistisch sein, Vermieter können auch nicht zaubern und müssen auf Handwerker warten.
Viel Glück!

hallo also da müsste vorher erstmal abgeklärt werden, ob die tür beim einzug schon so war und du das wusstest oder nicht und ob der vermieter da eine reparatur schriftlich bestätigt hat. . oder ob es dir selbst passiert ist, dann musst du dich slbst kümmern und bezahlen. von alleine verzieht sich ja eine tür nicht einfach so. sollte bei einzug dieser schaden übersehen worden sein und ihr es erst jetzt gemerkt habt, seid ihr in der pflicht, zu beweisen, dass der schaden schon vorhanden war. nur wenn ihr den schaden sofort gemeldet habt und nicht selbst schuld seid, muss sich der vermieter drum kümmern…lg.

Weiß der Vermieter von dem Mangel, oder haben Sie zuerst hier gefragt, bevor Sie den Vermieter nachweißlich informiert haben? Informieren Sie den Vermieter schriftlich und wenn der sich nicht bewegt, dann wieder hier melden.

Werter Fragesteller!
Der Vermieter ist verpflichtet den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsachen während der gesamten Mietzeit zu gewähren. (§ 535 BGB)
Ein Mangel muss vom Mieter angezeigt werden, und das schriftlich, damit Sie Belege vorweisen können.
Eine defekte Wohnungstür muss sehr schnell repariert werden, das ist schon wegen ihrer Sicherheit geboten. Die Kosten einer Reparatur muss der Vermieter tragen. (§535 BGB.
Ich hoffe, dass ich damit helfen konnte, Ihr „Großer Sucher“.

Diese Frage ist differenziert zu betrachten. War die Wohnungstür bei Einzug erkennbar verzogen, kann im Nachhinnein keine Mietminderung durchgesetzt werden. Allerdings muss der Vermieter, wenn die Türe undicht geworden ist und daher ein Wärmeverlust hingenommen werden muss, nach dessen Kenntnis für Abhilfe sorgen. Im Sommer kann er sich dafür logischerweise mehr Zeit als im Winter nehmen, wo der dringende Bedarf auch ansteht.

Dafür habe ich Dir mal eine Anwalt- Seite herausgesucht, die Dein Problem behandelt. Ich hoffe, es hilft Dir ein wenig.

Guckst Du bitte mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-bei-Zu…

Hallo Christkind,

„wie schnell?“ hängt vom Einzelfall ab. Wenn unmittelbare Gefährdung (z.B. keine Einbruchshemmung mehr) dann auch unverzügliche Mängelbeseitigung.

„wer bezahlt?“ -> wer hat den Schaden verursacht? Normaler Verschleiß? Bestand Mangel schon bei Wohnungsübernahme? Hat Vermieter Kenntnis vom Mangel? Wohnungseingangstüre ist üblicherweise vom Vermieter zu bezahlen, aber keine Regel ohne Ausnahmen.

Viele Grüße,
FvS

danke

Kommt drauf an wie das zu stande kam. Wenn vom Mieter unbeabsichtigt selbst verschuldet ist das ein Haftpflichtfall ansonsten dem Vermieter melden .

Hallo,

die Frage ist: wie feste muss man sie eindrücken und kann man evtl. die Tür mit Tesa-Moll oder Nacharbeit einigermaßen abdichten.

Wenn ja, solle es in den nächsten Monaten geschehen.
Wenn nein, sollte sie in den nächsten Monaten bzw. zum Winter ausgewechselt werden.

MfG Knarf

Ich bitte um Entschulbigung, aber ich verstehe die Frage nicht.
Warumm drückst du die Tür?
Und wieso ist Licht im Flur, wenn du im Treppenhaus bist?
Mit freundlichem Gruß Ulli P

wenn Tür durch normale Benutzung, evtl. schlechte Qualität oder auch witterungsbedingt verzogen, muß Vermieter diesen Mängel beheben, natürlich auch Kosten tragen.
es sei denn, daß Tür z.B. durch Gewalteinwirkung oder Schuld des Mieters beschädigt wurde.
Frist für Behebung kann ich nicht sagen, auf jeden Fall schriftlich reklamieren, und evtl. nach 2 Wochen anmahnen.

hallo,
hat sich bestimmt schon erledigt. Türe sollte so schnell als möglich repariert werden, am Besten über die Hausverwaltung gehen, da Gemeinschaftseigentum wenn nicht anders in der Teilungserklärung verfasst.

MfG
murmeltier