Danke! Das wirft weitere Fragen auf *nich hauen*
Hallo noch mal,
zuerst mal Danke für eure Antworten, auch wenn ich nicht vorgehabt hatte solch eine Diskussion zu verursachen 
Also bezahlen muss ich, denn leider habe ich die besagte Klausel in meinem Mietvertrag gefunden. (War mir übrigens vorher nie aufgefallen)
Dort steht zwar
„Der Mieter hat dem Vermieter die Kosten für kleinere Reparaturen an Warmwasserversorgungsgeräten, […] Wasserhähnen, Wasch- und Abflussbecken, Toiletten- und Badeeinrichtungen […] bis zu einem Betrag von 150,- DM im Einzelfall, jedoch höchstens bis zu 8 % der Jahresmiete jährlich zu erstatten.“
aber ich nehme jetzt einfach mal an, dass unter „Badeeinrichtung“ auch der Duschkopf fällt, auch wenn dies so nicht genau bezeichnet ist.
Hier noch eine Zwischenfrage zu dieser Klausel: Ich zahle knapp 400 € Miete monatlich. Im Jahr sind das 4800 €, davon 8 % sind das wiederum fast 400 €. Muss ich jetzt Schäden bis 150 DM (also 77€) jährlich oder aber bis 400 € zahlen? Soll bei eurer Diskussion heißen: Ab wann muss der Vermieter denn nun bei mir Rechnungen ganz oder anteilig (hab nicht ganz verstanden, wer von euch nu letztendliche Recht hatte) bezahlen? Ist ja doch ein gewaltiger Differenzbetrag.
Da ich ja nun bezahlen muss stelle ich mir jetzt noch eine ganz andere Frage: in wie weit muss ich den Duschkopf ersetzen? Der kaputt gegangene Duschkopf kostet rund 8,00 € (hab ich im Baumarkt gesehen). Der, den ich gekauft habe kostete 45,00 €, also um einiges mehr. Liege ich mit meinem Gedanken richtig, dass ich den jetzt gekauften Duschkopf bei einem Auszug mitnehmen darf und dann einfach noch mal den billigeren kaufe und den in der Wohnung lasse? Mein Vermieter weiß ja (noch) nichts von dem Duschkopf, und was er nicht weiß macht ihn nicht heiß, oder?
Wie sähe das eigentlich theoretisch aus, wenn ich einen noch billigeren kaufen würde und den in der Wohnung lassen würde? Duschköpfe gibt es ab 3,00 € im Baumarkt und es könnte ja sein, dass ich so einen billigen Plastikduschkopf hätte haben wollen statt einen aus Chrom (so einer war vorher drin) und deshalb so einen gekauft hätte. Müsste ich dem Vermieter dann die Differenz erstatten oder wiederum bei meinem Auszug einen neuen Duschkopf für 8,00 € kaufen? Wäre dies in solchem Sinne eine „vom Mieter verursachter Schaden“, der den Wert der Wohnung mindert, so dass ich schadensersatzpflichtig würde?
Oder noch mal anders herum gesponnen, kann ich die Differenz zu dem neuen – teureren – Duschkopf von meinem Vermieter einfordern, weil ich damit „den Wert der Wohnung gesteigert“ habe? Obwohl er mich ja nicht gezwungen hat, nen teuren Duschkopf zu kaufen…
(Ganz ehrlich, ich muss selber lachen wenn ich meine letzte Frage so durchlese aber ist doch ein interessanter Denkansatz, oder?)
Ui, jetzt ist mir noch eine interessante Frage eingefallen: Der Vermieter muss die Wohnung ja so zur Verfügung stellen, dass man darin wohnen kann, dazu gehört m. E. auch, dass man das Badezimmer benutzen, also duschen kann.
Wenn jetzt allerdings der Duschkopf kaputt ist kann man nicht duschen, also ist man ja gezwungen einen neuen zu kaufen.
Wenn ich nun bei Auszug den von mir gekauften (teuren) Duschkopf durch einen anderen (billigeren aber eben immer noch guten) ersetze hat der Vermieter ja auf meine Kosten einen vollkommen neuen Duschkopf. Dann hat sich der Vermieter ja auf meine Kosten bereichert, da er vielleicht hätte einen neuen Duschkopf kaufen müssen, es aber nicht muss, weil ich ihm ja einen nagelneuen (unbenutzten) hinterlasse. Muss er dann eine Art „Ablöse“ zahlen (also als ob er meine Einbauküche übernehmen würde)? Denn wenn ich die Wohnung nicht mehr gemietet habe dürfte die von euch beschriebene Klausel für Kleinreparaturen nicht mehr greifen…
Sorry, für die besch… Denkansätze, aber diese Fragen werden eben bei mir (als Laien) aufgeworfen, wenn ich jetzt mal nicht nur an die Duschköpfe sondern über „Bagatellschäden“ prinzipiell nachdenke.
Und jetzt hab ich noch einen letzten (dämlichen) Denkansatz zum Schluss: Fallen in diese Klause alle „Instandhaltungen“ bzw. „Reparaturen“? Dann müsste man ja prinzipiell – wenn man diese Klausel ganz genau nimmt – jede kaputte Glühbirne dem Vermieter melden, alle Kassenzettel aufheben und wehe man kommt über die 8 % Grenze… 
Ich hoffe, ihr verzeiht einem Laien diese Fragen der etwas anderen Art
Und vielleicht habt ihr ja sogar rechtlich fundierte Antworten dazu? Ist schon mal jemand wegen ner Glühbirne oder nem Duschkopf vor Gericht gezogen oder schaffe ich den Präzedenzfall?
)))
Viele liebe Grüße,
Susanne